Wenn es sich bei Ihrer Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder Ihrem Ehe- oder Lebenspartner um eine Unionsbürgerin oder einen Unionsbürger handelt, können Sie nach Deutschland zuziehen. Wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner nicht arbeitet (etwa Studierende oder Rentner), müssen lediglich ein ausreichender Krankenversicherungsschutz sowie ausreichende Existenzmittel zur Verfügung stehen. Diese Mittel müssen nicht von der Unionsbürgerin oder dem Unionsbürger selbst stammen; sie können genauso gut durch die nachziehende Partnerin oder den nachziehenden Partner erbracht werden oder aus einer anderen Quellen stammen. Show
Gut zu wissen!Diese Regelungen gelten auch für Familienangehörige von Deutschen, sofern der oder die Deutsche vom EU-Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat. Als Kind von in Deutschland lebenden EU-Staatsangehörigen haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, in Deutschland zu leben. Einige Bestimmungen müssen dabei beachtet werden: Als Enkelkind oder Urenkelin / Urenkel einer EU-Staatsbürgerin oder eines EU-Staatsbürgers oder des jeweiligen Partners können Sie unter den folgenden Voraussetzungen grundsätzlich nach Deutschland zuziehen: Als Eltern oder Großeltern von EU-Staatsangehörigen oder deren Partnerin / dessen Partners können Sie nach Deutschland zuziehen, wenn Ihnen durch diese Unterhalt gewährt wird. Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) 1 und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Dasselbe gilt für Angehörige der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 und ähnlich auch für Staatsangehörige der Schweiz. 1 Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern2 Norwegen, Island und Liechtenstein ÜberblickEinreise und Aufenthalt Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit)Für britische Staatsangehörige, die bereits in Berlin leben, haben wir ein Online-Registrierungsverfahren eingerichtet. Einreise und Aufenthalt
ArbeitenUnionsbürger und Staatsangehörige des EWR sowie ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten können jede selbstständige Tätigkeit oder Beschäftigung aufnehmen. Eine gesonderte Erlaubnis oder Bescheinigung wird nicht benötigt. Sie sind deutschen Arbeitnehmern insoweit gleich gestellt. Recht auf DaueraufenthaltEin Recht auf Daueraufenthalt bekommen Unionsbürger und Staatsangehörige des EWR sowie ihre Familienangehörigen,
Das Recht zum Daueraufenthalt erlischt, wenn Sie Deutschland für mehr als 2 Jahre verlassen. Informieren Sie sich bitte bei uns, wenn Sie einen längeren Aufenthalt im Ausland beabsichtigen. Freizügigkeitsbescheinigung
IntegrationskursUnionsbürger und ihre Familienangehörigen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Das Landesamt für Einwanderung kann an Unionsbürger und ihre Familienangehörigen keine Berechtigungsscheine für Integrationskurse ausstellen. Darauf zielende Anträge oder Vorsprachen sind deshalb zwecklos. Eine Zulassung zu einem Integrationskurs ist allerdings möglich, wenn freie Plätze bei einem Integrationskursträger vorhanden sind. Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen. Auf der Website des BAMF finden Sie die nötigen Formulare und Informationen. Staatsangehörige der Schweiz und ihre FamilienangehörigenSchweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen genießen auf Grund des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein an das Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger angelehntes Recht. Haben EU Bürger unbefristete Aufenthaltserlaubnis?Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG ) ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich mit einer Niederlassungserlaubnis vergleichbar ist. Wer diesen Aufenthaltstitel hat, kann unter erleichterten Voraussetzungen in fast allen EU-Staaten weiterwandern und ein Aufenthaltsrecht erhalten.
Bin ich mit einem Aufenthaltstitel EU Bürger?Als freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger/innen benötigen Sie weder für die Einreise noch für den Aufenthalt in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Was steht mir als EU Bürger in Deutschland zu?EU-Ausländer haben in der Regel Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGBII) und der Sozialhilfe (SGB XII), wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen, z.B. Hilfebedürftigkeit oder Erwerbsfähigkeit, erfüllen.
Welche Art von Aufenthaltstitel in Deutschland?Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU , die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU , die Niederlassungserlaubnis und das Visum.
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