Wem gehört das Haus wenn nur einer im Grundbuch eingetragen ist?

Bei einer Scheidung und Trennung gibt es viele Punkte, zu denen in mal mehr, mal weniger strittigen Vermögensauseinandersetzungen eine Vereinbarung getroffen werden muss. Wer bekommt welche Gegenstände des Hausrats? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? Besonders heikel wird es vielen Fällen, wenn in der Ehezeit ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft wurde.

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Das Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der Trennung

Was passiert mit dem Haus, wenn wir uns scheiden lassen?

Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Je nach Situation können verschiedene Lösungen in Betracht kommen, bspw. ein Verkauf oder eine Nutzungsentschädigung. Ist bei zerstrittenen Paaren keine Einigung möglich, kann es auch zu einer Teilungsversteigerung. Auch die Übertragung auf einen der Partner ist möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert mit dem Haus wenn nur einer Eigentümer ist?

In diesem Falle kann die im Alleineigentum befindliche Immobilie unter Umständen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

Was passiert mit dem Kredit für das gemeinsame Haus?

Wie ein Kredit bei Scheidung zu bewerten ist, hängt davon ab, wer gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auftritt. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet, sind sie auch Gesamtschuldner und haften jeweils in voller Höhe. Ist hingegen nur einer der Eheleute Unterzeichner, ist er regelmäßig auch Alleinschuldner und kann von dem Partner nicht automatisch die Übernahme der hälftigen Schulden verlangen.

Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim?

Scheidung und gemeinsames Haus – Was ist zu beachten?

Wem gehört das Haus wenn nur einer im Grundbuch eingetragen ist?
Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.

Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses – oder auch einer Eigentumswohnung – zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein. Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet? Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden? Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?

Das Familienrecht in Deutschland kennt zahlreiche Lösungsansätze. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu den gebotenen Aspekten, die in der Trennungszeit und bis zur Scheidung zum Thema Haus einer Klärung bedürfen.

Lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?

Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen.

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Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen.

Ein weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert – etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht.

Achtung! Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden. Mehr dazu und wie Sie eine solche unter Umständen umgehen können, erfahren Sie z. B. unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.

Da die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden.

Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.

Bei Scheidung den Eigenheim-Anteil an den anderen Ehegatten übertragen?

Können sich die Ehepartner nicht auf den Verkauf des Hauses und die Teilung des Erlöses einigen, kann der Anteil von Partner A auch auf Partner B überschrieben werden. Bei diesem Verfahren ist jedoch meist die Auszahlung einer Ersatzleistung bzw. Entschädigung vorgesehen.

Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein.

Bei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung.

Austragung aus den gemeinsamen Verbindlichkeiten zum Haus

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Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.

Erklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten. Teil einer Vereinbarung sollte ferner die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag sein.

Auch andere Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, sollten ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Eigentümer übertragen werden. Da sich das ehemals gemeinsame Haus nicht mehr im Besitz des austretenden Ehepartners befindet, sollte er auch an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beteiligt sein. Andernfalls kann er fordern, dass die weiterhin geleisteten Zahlungen auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden.

Auch sollte Partner A, der den Eigentumsanteil von B übernimmt, darauf achten, dass alle Verbindlichkeiten und Belastungen, mögliche offene Reparaturleistungen u.a. genau aufgelistet sind. Sie sollten nicht blind jedwede Vereinbarung annehmen. Handeln Sie so vorausschauend, als würden Sie das Haus einer fremden Person kaufen wollen.

Partner B, der seinen Anteil aufgibt, sollte darauf achten, dass er aus allen Verträgen und dem Grundbuch gestrichen wird. So kann er nicht mehr in Haftung gezogen werden, sollte A den Zahlungsverpflichtungen einmal nicht nachkommen.

Vertrag zur Übertragung des Eigentumsanteils am Haus

Den Vertrag zur Übertragung des Hausanteils sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.

Bei Scheidung das Haus an den Geringverdiener oder arbeitslosen Partner übertragen?

Möchte einer der Ehegatten die Immobilie übernehmen, obwohl er finanziell nicht in der Lage ist, den Unterhalt für das Objekt allein zu zahlen, kann er vom Ehepartner nicht automatisch eine Unterhaltszahlung verlangen.

Erklärt sich der austretende Ehepartner bereit, die Kreditverbindlichkeiten und andere Zahlungen auch weiterhin zu leisten, darf er diese Zahlungen unter Umständen auch auf den zu leistenden Ehegattenunterhalt anrechnen. So können weitere Zahlungen möglicherweise ausbleiben. Der Geringverdiener würde am Ende mit zahlreichen Nachteilen leben müssen.

Gemeinsames Wohnrecht bei einer Trennung

Sind beide Ehegatten zu gleichen Teilen Hauseigentümer kann in seltenen Fällen auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. Bei mehrstöckigen Wohnobjekten kann Partner A zum Beispiel das obere Geschoss, Partner B die untere Etage zugesprochen werden. So wird beiden Gatten ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung Klärung finden.

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Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.

Auch eine gemeinsame Nutzung des gesamten Objekts ist möglich. Sollte jedoch die Scheidung angestrebt sein, muss eine ausreichende Trennung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Können die Ehegatten am Ende nicht nachweisen, dass sie einen getrennten Hausalt führten, ist der Nachweis zum durchlaufenen Trennungsjahr unter Umständen recht schwierig.

Die getrennt lebenden Ehegatten sind gehalten, sich in diesem Falle über die Aufteilung der laufenden Kosten – Betriebsosten u.a. – zu einigen.

Aus nachvollziehbaren Gründen ist diese Konstellation des gemeinsamen Wohnrechts bei Entscheidungen zum Haus nach einer Scheidung in der Regel eher selten. Meist verhindern emotionale Befindlichkeiten und mögliche Kränkungen, dass beide Parteien noch unter einem gemeinsamen Dach leben wollen und/oder können.

Was aber geschieht, wenn über das Eigentum bei der Scheidung zum Haus noch keine Einigung getroffen werden konnte?

Alleineigentum von Haus oder Wohnung bei Trennung

Ist nur ein Ehegatte laut Grundbuch Eigentümer des Hauses, hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf den Partner dazu auffordern, nach der Trennung die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine Karenzzeit einzuräumen, in der der andere Gatte eine Wohnung suchen und finden kann.

Tritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden.

Gewährt der Alleineigentümer dem anderen ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht nach der Trennung, kann er eine Mietzahlung verlangen. Gegebenenfalls können hierbei auch gemeinsame Kosten aus Verpflichtungen im Außenverhältnis Anrechnung finden.

Die finanziellen Einbußen, die dem ausziehenden Ehegatten entstehen – etwa durch Mietzahlungen – können im Zugewinnausgleich und beim Unterhaltsbedarf Beachtung finden.

Teilungsversteigerung nach der Scheidung

Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung und dient der Auflösung einer ideellen Gemeinschaft an einem Grundstück, einer Immobilie u.a.

Sind die Parteien nicht in der Lage, zu dem im gemeisansamen Eigentum befindlichen Haus eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Den Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ein Mindestgebot kann bei der Teilungsversteigerung angesetzt sein.

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Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.

Hiernach wird bei Scheidung für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können.

Ist keine der beiden Parteien Höchstbietender und geht das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten über, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Problematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.

Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien.

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Zum Hauseigentum bei Scheidung

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Julia says: 4. June 2016 at 23:49

Reply

Hallo,

mein Mann hat ein Haus mit in die Ehe gebracht, sprich ich stehe nicht mit im Grundbuch noch in den Darlehensverträgen. Wir sind seit fünf Jahren verheiraten, nach vier Jahren hat das Trennungsjahr begonnen, sodass wir kurz vor der Scheidung stehen. Mein Mann möchte nun das ich eine Vereinbarung beim Notar unterzeichne, damit wir den Zugewinn festlegen. Ich habe die Kontoauszüge gesehen und wir haben die Hälfte der getilgten Summe der letzten fünf Jahre durch zwei genommen.
Für das Haus hat er vor 10 Jahren 180.000€ inkl. Grundstück bezahlt. Im letzten Jahr hatten wir das Haus schätzen lassen, da die Überlegung im Raum stand uns etwas neues anzuschaffen. Das Haus wurde vom Makler auf 250.00 € bewertet. Es ist also eine erhebliche Wertsteigerung da. Hätte ich rein theoretisch einen höheren Anspruch? Wenn mein Mann nun bis nach der Scheidung wartet und es dann verkauft, hätte ich da noch irgendwie einen Anspruch?
Grundsätzlich wollen wir uns friedlich einigen, doch ich habe gehört das er es so beabsichtigt und er drängt doch sehr darauf, dass ich das unterschreibe und keine Ansprüche mehr erheben kann.

Kristin says: 14. July 2016 at 21:06

Reply

Hallo,

ich habe mich von meinem Lebenspartner getrennt. Vor knapp 4 Jahren haben wir im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine Doppelhaushälfte erworben. Sowohl im Grundbuch als auch im Darlehensvertrag stehen wir zu gleichen Teilen. Wir haben bisher knapp ein Fünftel des Darlehens abbezahlt und haben in etwa den gleichen Anteil in den Umbau, die Modernisierung und Renovierung investiert. Jedoch haben wir zum großen Teil auf Firmen verzichten können, haben durch seine Familie viel selbst bewerkstelligen können. Auch ich habe mir viel angenommen in der Zeit, für das Renovieren, Bodenverlegen und Fliesenlegen bin allein ich zuständig. Welche Grundlagen muss man berücksichtigen, wenn man die Summe berechnet, die man dem Partner auszahlen müsste? Wir wollen das Haus, jeder für sich allein, gern behalten und jeder von uns könnte es sich auch alleine leisten. Nur ist es so, dass ich den Großteil der mit dem Haus und dem großen Garten verbundenen Aufgaben alleine bewerkstellige und nicht bereit bin, dies aufzugeben.
Ich benötige dringend Rat und bedanke mich dafür bereits im Voraus!
Freundliche Grüße

Kristin

Matthilde says: 3. August 2016 at 10:45

Reply

Guten Morgen,

wir beabsichtigen ein Haus zu kaufen, welches mit allen Nebenkosten 240.000 Euro kostet. Vor der Eheschließung hatte mein Mann ein Vermögen von 50.000 Euro, ich hatte nichts. Inzwischen haben wir gemeinsam ein Vermögen (durch Zugewinngemeinschaft) von 40.000 Euro gemeinsam erwirtschaftet. Das Eigenkapital fließt in das gemeinsame Haus.
Wir planen eine Regelung von 75/25 im Grundbuch, da dies ungefähr die Eigenkapitalkonstelation entspricht. Der Kredit (ca. 160.000 Euro) werden aus dem gemeinsamen monatlichen Gehalt bestritten.

Da das Haus in ca. 3 Jahren eine Grundsanierung benötigt, werden wir nochmals ca. 200.000 Euro aufnehmen. Dazu wird mein Mann als Unterstützung ein Schenkung bzw. sein Erbe von ca. 80.000 Euro vorzeitig ausgezahlt bekommen. Das Geld wird komplett in das Haus fließen. Den Rest werden wir ebenfalls wieder aus unserem gemeinsam erwirtschafteten Gehalt bestreiten.

Sollten wir bezüglich gewisser Schenkungen etwas beim Notar beachten oder wird das die Schenkung als priviligiertes Vermögen im Falle einer Scheidung beim Zugewinn sowieso ausgeschlossen? Ist bezüglich des Vermögens vor der Heirat die Regelung im Grundbuch so angemessen?

Vielen Dank für eine Antwort.

Petra says: 5. August 2016 at 8:53

Reply

Guten Morgen,

leider habe ich einen ähnlichen Fall wie meinen nicht bei den Kommentaren gefunden und ich hoffe Sie können hier weiterhelfen. Wir haben 2008 von meinen Eltern ein Haus unter dem damaligen Marktwert gekauft (Kaufpreis 150.000€ / Marktwert 250.000€) Den Kaufvertrag haben beide unterschrieben, aber nur ich stehe im Grundbuch.
Den Kreditvertrag für den Hauskauf und den umfangreichen Umbau haben wir beide unterschrieben. Es besteht noch eine Restschuld von 200.000€.
Jetzt da wir uns Scheiden lassen, fordern meine Eltern die Differenz zwischen Kaufpreis 150.000€ und damaligen Marktwert 250.000€. Sie argumentieren, dass sie uns das Haus nur zu einem so günstigen Preis verkauft haben, weil sie davon ausgegangen sind, dass wir zusammen bleiben. Sie möchten nicht, dass mein Mann durch den Zugewinnausgleich profitiert. Diese Argument wird auch dadurch untermauert, dass nur ich im Grundbuch stehe.
Ich möchte das Haus gerne behalten und habe jetzt zwei Fragen: Darf ich das Haus ohne Zustimmung meiner Frau verkaufen, da ich ja allein im Grundbuch stehe und wie viel muss ich an meine Eltern und meine Frau zahlen?

Viele Grüße und Dank vorab.
Petra

Anne - Kathrin says: 22. August 2016 at 17:44

Reply

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe mich vor 4 Jahren von meinem langjährigen Lebensgefährten getrennt. Wir haben 2005 ein Mehrfamilienhaus gekauft und haben einen gemeinsamen Sohn. Das Haus verfügt über 3 Wohnungen. Eine Wohnung wurde von uns genutzt und 2 Wohnungen waren Vermietet. Als ich mich trennte wurde ich ausgezogen und musste bei meinen Eltern, 20 km vom bisherigen Wohnort, Unterschlupf suchen. Da im letzten Jahr unser Sohn eingeschult wurde und der Vater des Kindes wollte das er in dem Ort zur Schule geht wo er wohnt und wo auch das gemeinsame Haus ist, bat ich ihn mir und unseren Sohn die gemeinsame Wohnung zu überlassen da ich mir finanziell keine andere hätte leisten können. Dies tat er dann auch und ich bin dann im Sommer 2015 wieder in die gemeinsame Wohnung gezogen. Jetzt ist es so das eine Mietwohnung frei geworden ist und er hat ohne meine Zustimmung entschieden in diese Wohnung einzuziehen. Des weiteren entscheidet er Dinge ohne meine Zustimmung. Zum einen ist es für mich emotional sehr schwer und zum anderen leidet unser Sohn weil er die Unstimmigkeiten doch mitbekommt. Meine Frage ist ob er so einfach wieder einziehen kann und ob es Wege gibt aus den Verträgen rauszukommen . Er ist nicht gewillt eine Lösung zu finden. Ein Wohnortwechsel meinerseits würde auch bedeuten das unser Sohn die Schule Wechsel muss und ich möchte ihn ungern aus seinem gewohnten Umfeld reißen.

Suse says: 6. September 2016 at 13:50

Reply

Hallo,
ich bin seit 2009 geschieden. Kurz vorher wurde ich von meinem Ex-Mann massiv bedroht und genötigt, einen neuen Dahrlehensvertrag für unser Haus zu unterschreiben, da die Zwangsversteigerung drohte. In der Scheidungsfolgevereinbarung steht, dass ich meine Haushälfte an meinen Ex-Mann zu übertragen habe (damaliger Wert nur ca. 130.000 wegen Sanierungsstau) da er keine Rentenanwartschaften erworben hat. Ich darf dafür meine Rente behalten (670 EUR). Er musss dafür sämtliche Verbindlichkeiten übernehmen. Es wurde mir ein Wohnrecht “bis auf weiteres” eingeräumt. Die Umsetzung der Vereinbarung sollte innerhalb eines Jahres durch den Notar statt finden. Da mein Ex-Mann aber durch den neuen Dahrlehensvertrag nun Zeit gewonnen hatte, hat er das alles bis jetzt rausgezögert. Bevor ich im April 2014, zum Zeitpunkt der Neuevaluierung des Hauses bei der Bank, aus dem Haus “vertrieben wurde” (Z.T. mit Gewalt, es gibt ein Einsatzprotokoll über “Häusliche Gewalt) soll ich nun den Notarvertag unterschreiben, da die Bank Druck macht. Ich soll vor allen Dingen auf das Wohnrecht verzichten. Ich bin der Meinung, dass er mir dies abkaufen muss. Mir ist die Möglichkeit genommen worden im Alter mietfrei zu wohnen und meine Rente liegt unter Hartz IV – Niveau, da ich 12 Jahre lang zuhause war und die Kinder erzogen habe. Ich habe weder Trennungsunterhalt noch Nachehelichen Unterhalt noch Kindsunterhalt bekommen. Ich wollte; das das Haus später nach seinem Tod den Kindern bleibt. Es sieht aber so aus, als wolle er das Haus bald verkaufen und auf Reisen gehen.
Habe ich eine Chance auf eine Ausgleichszahlung für das Wohnrecht um meine Rente aufzustocken und kann ich meinen Kindern das Haus sichern ?

Suse says: 21. September 2016 at 14:50

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Hallo,
ich bin nach der Scheidung bei mehreren Anwälten gewesen, allerdings immer bei Beratungsstellen. Diese haben mich zumindest darauf aufmerksam gemacht, dass die Auflassung fehlt. Eine andere Anwältin sprach von einer Klageschrift an das Amtsgericht. Alle sagten aber, dass eine Scheidungsfolgenvergleich in “Stein gemeißelt” sei. Ich kann mir keinen Anwalt mehr leisten. Es wird ja auch niemand kostenlos für mich tätig.
Der letzte Anwalt hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass mir ein Ausgleich für das entgangene Wohnrecht zusteht. Er war auch der Auffassung, dass der Scheidungsfolgenvergleich laienhaft und unvollständig sei:
Text:
Die Parteien sind sich dahingehend einig, dass die Antragstellerin ihren Hauseigentumsanteil an dem Hausgrundstück….. auf den Antragsteller übertragen wird. Dieser wird sämtliche auf dem Haus lastenden Verbindlichkeiten übernehmen.
Im Gegenzug wollen die Parteien auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu Lasten der Antragstellerin verzichten.
Ferner sind sich die Parteien dahingehend einig, dass der Antragsgegner der Antragstellerin weiterhin das Wohnen auf dem Hausgrundstück…….bis auf weiteres ermöglicht.
Der Vergleich wurde laut diktiert, allen Beteiligten noch einmal vorgespielt und von ihnen genehmigt.
Sodann bestellt sich Frau RA……. für den Antragsgegner zwecks Abgabe einer Verzichtserklärung zum Versorgungsausgleich.
Die Prozessbevollmächtigten der Parteien erklären sodann Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs und nehmen diese Verzichtserklärung jeweil wechselseitig an. -Ende-

Die Richterin begrüßte uns mit den Worten:” Das Ganze dauert ja jetzt schon einige Jahre. Ich will die Sache heute vom Tisch haben.” Mein Ex-Mann war nicht anwaltlich vertreten. Es wurde eine Anwältin eine Anwältin vom Flur hereingebeten, damit das Urteil beschlussfähig war. Trotzdem hat er das komplette Haus bekommen. Ich war anwaltlich vertreten und habe die ganze Zeit gedacht ich bin im falschen Film.
Meines Erachtens hat mich die Anwältin bech… vertreten und versucht dies nun zu vertuschen, indem sie mir permanent erzählt, dass der Scheidungsfolgenvergleich eindeutig sei. Ich habe die Bank 1 Jahr lang genötigt, es mir schriftlich zu geben, dass sie mich aus der Schuldhaftung entlassen, wenn ich notariell übertragen habe. Dies hätte doch im Scheidungsfolgenvergleich drin stehen müssen.
Gibt es eine Schlichtungsstelle, die dieses Urteil und die Arbeit der Anwältin nochmal prüft ?
Ich soll morgen einen Notarvertag unterzeichnen, der mich arm macht. Ich werde natürlich versuchen, zu intervenieren, nehme auch einen Bekannten mit, der Immobilienkaufmann ist und einen wachen Verstand hat, aber ich rechne mir kaum Chanchen aus.

Alexander says: 30. September 2016 at 8:21

Reply

Guten Morgen,

ich bewohne mit meiner Lebensgefährtin (nicht verheiratet) und ihrem Kind gemeinsam ein Einfamilienhaus. Wir beide sind zu je 50% Eigentümer des Hauses und im Grundbuch eingetragen. Die Finanzierung erfolgt über einen gemeinsamen Kredit bei der Bank. Zusätzlich haben wir beide beim Kauf des Hauses einen jeweils gleichen Anteil an Eigenkapital eingebracht.
Da wir uns trennen werden, stellte sich auch die Frage, wie es mit dem Haus weiter geht. Inzwischen sind wir uns einig, dass sie mit Ihrem Kind allein im Haus wohnen bleiben wird und den Kreditvertrag auf sich umschreiben lässt. Aufgrund Ihrer finanziellen Situation ist die Bank damit einverstanden und würde mich aus dem Kreditvertrag entlassen. Im Zuge dessen werde ich meinen Eigentumsanteil an Sie überschreiben und aus dem Grundbuch gelöscht.
Jetzt steht jedoch die Frage der Auszahlung einer Entschädigung an mich im Raum.
Zum einen ist noch ein Restdarlehen übrig, zum anderen haben beide Eigenkapital eingebracht. Nach meinem Verständnis sollte der Verkehrswert bestimmt werden, hiervon der noch offene Kreditbetrag abgezogen werden und die übrig bleibende Summe durch 2 geteilt werden. Dies würde meiner Ansicht nach den Betrag ergeben, den sie an mich auszahlen müsste. Jedoch stellt sich mir hierbei die Frage, welchen Betrag des Darlehens man in diesem Fall ansetzt. Setzt man die noch offene Summe + Vorfälligkeitsentgelt (welches im Falle eines reellen Verkaufes und Ablösung bei der Bank anfalen würde) an oder lediglich die noch offene Kreditsumme ohne Vorfälligkeitsentgelt?
Für eine Antwort bzw. eine andere Möglichkeit der Berechnung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander

Maria says: 7. October 2016 at 7:36

Reply

Guten Tag.
Ich lebe seit 2 Jahren von meinem Mann getrennt. Wir haben uns im April 2011 ein Haus gekauft. Im September 2011 geheiratet. Ich bin im Oktober 2014 mit den Kindern ausgezogen. Ich stehe zu 1/3 im Grundbuch. Er zahlt alles. War auch zu der Zeit so als wir noch zusammen dort gewohnt haben. Ich bekomme für beide Kinder 600 Euro unterhalt. Ohne alles bin ich ausgezogen und habe mir und den Kindern alles neu gekauft. Dessen Möbel Kleidung etc . Nur meine Kleidung habe ich mitgenommen. Er verkauft Grade alles von uns. Möbel etc die wir gemeinsam angeschafft haben. Das Haus ist nur noch mit 14.000 bei der Bank belastet. Da er immer die Sondertilgung bzw damals noch wir getätigt haben. Nun zu meiner Frage:
Da ich mit den Kindern raus bin, er mittlerweile mit einer neuen Partnerin im Haus lebt. Ich nie etwas gefordert habe, sei es Geld für die Kinder , Ehegattenunterhalt oder die Auszahlung der gemeinsamen Möbel Anschaffungen usw….Was steht mir zu?
Habe ich überhaupt Anspruch auf mein drittel, obwohl ich seit 2 Jahren keine Zahlung mehr tätige?

Ich hoffe Sie können mir helfen.

Vielen Dank

Andre says: 9. October 2016 at 12:06

Reply

Hallo, meine Nochfrau und ich leben seit 1,5 Jahren in Trennung im Doppelhaus und haben eine Folgevereinbarung mit Aufteilung der Immobilie nutzungsrechtlich aber keine Realteilung, da die Hypothekenbank nicht mitspielt. Im Grundbuch sind wir zu je 50% Eigentümer zu beiden Haushälften. Nun haben wir einen 23 jährigen Sohn in Ausbildung mit Lohn im 4 stelligen Bereich. Die Scheidung läuft noch und es wird sich zumindest bis nächstes Jahr noch hinziehen. Mein Sohn erhebt nun Anspruch auf Wohnrecht in seinem Zimmer, ich möchte aber mein Teil an Fremde vermieten und mit meiner Freundin zusammenziehen. Ich habe ihm ein Termin zum Jahresende gestellt, dass er sich was eigenes suchen kann bzw. im Wohnheim für seine Ausbildung wohnen soll. Bei meiner Frau kann er nicht wohnen, da dort nur 2 Zimmer sind.
1. Hat mein Sohn ein Wohnrecht und kann er drauf bestehen wohnen zu bleiben, er zahlt nix dazu und gibt auch kein Kostgeld ab, obwohl wir eine hohe Hypothek haben?
2. Muss ich bis nach der Scheidung warten, um zu vermieten?

Chris says: 27. October 2016 at 17:36

Reply

Hello, I am going through a very dirty seperartion at the moment where War of the Roses doesn’t even scratch the surface.
I moved out of our property over 12 months ago now, and the Seperation (Trennung), is over the 1 year duration period with the seperation paperwork in the working of the German judicial system.
The problem that I am having is with our property.
My still Wife and Children are living in the house, as I was pritty much forced out by my Wife and her Lawyer and am now living in a flat.
I have attempted to talk with my Wife about selling the property and also getting a Gutachter (Katasteramt) or a Makler to value the property correctly, which have both been turned down by my Wife and her Lawyer! I had only one other possibility and that was to personally enter the property for an ammount on an Internet Immobilien Portal.
After doing this, I was inundated with Interessenten requests for Besichtigung, where yet again my Wife through her Lawyer took Control and certain Interessenten are still awaiting a Besichtigung 6 weeks after their first request.
From the 4 parties that have managed to receive a besichtigung, we have received an offer that is €5.000 less than my asking price.
The asking price was created by me using the information I received via the telephone from the Katasteramt.
The offer would allow my wife and I to pay off the remaining Credit in full and have about €100.000 over to split between us.
Unfortunately my Wife will not accept anything as she wishes to remain in the House with our Children, but doesn’t want to pay me out for my half.
We are both 50% on all documentation etc and I am feeling that all my effort In getting a equal split Financially are being laughed at!
Does this mean here in Germany (German Law), that my Wife can bring this all the way to after our Divorce, and the to the Courts where the House will then be put up for Zwangsversteigerung even though we have an offer for €220.000 for the property.

I hope from the long winded description you can get an idea of my situation, and offer me a little guidance.
One thing I certain don’t wish is that the Lawyers costs go through the roof because of Stupidity.

Many thanks in advance for any help in this matter.

Heinz says: 2. November 2016 at 17:08

Reply

Hallo,

ich stehe vor folgendem Problem ich und meine getrennt Lebende Frau besitzen eine Immobilie. Sie ist mit dem Kind woanders hingezogen. Ich hatte versuchet Ihre hälfte zu übernehmen was leider gescheitert ist.. Aufgrund der Unterhaltsforderungen mit Wohnvorteil usw. war es mir nicht möglich weiter alleine die Immobilie zu bewohnen so das ich auch eine kleine Wohnung beziehen musste.

Das Haus steht nun leer und wird momentan noch von mir bezahlt was die Tilgungen usw angeht und der größte Teil natürlich auch beim Unterhalt mit herrangezogen. Wollte das Haus auch schon verkaufen aber auch das wird leider von meiner getr. lebenden Frau ignoriert…

Wir sind noch nicht geschieden da ich das Problem sehe mit dem Haus.. desweiteren ist noch ein 3 als Bürge mit 30000 bei der Darlehnsbank hinterlegt.

Mein Anwalt rät mir zur einreichung der Scheidung er sagt das das Haus kein Bestandteil von einem Scheidungsverfahren ist.. ich sehe es aber anders da ja Zugewinn und Unterhalt usw . ja auch vom Haus abhängt..

Kann mir jemand dazu Infos geben ? Stimmt die aussage vom Anwalt?

Danke Grüße Heinz

Stephan says: 16. November 2016 at 4:38

Reply

Hallo, auch ich hätte eine Frage:

Meine Frau hat mich betrogen und möchte sich von mir trennen (ich weiss, unerheblich für die Ansprüche wer hier Schuld an der Trennung hat).

Wir haben zusammen ein Haus auf dem Grundstück ihrer Mutter gebaut, welches derzeit auch noch ihrer Mutter gehört. Zum Zeitpunkt des Baues war eine Teilung des Grundstücks nicht möglich, da dann eine Neuvermessung notwendig geworden wäre und so der Hausbau nicht stattfinden hätte können.
Erst nach der Fertigstellung des Hauses ist daher die Teilung des Grundstücks möglich. Nun – nach der Trennung – soll das Grundstück auf meine Frau übertragen werden.

Die Schulden haben wir beide auf der Bank übernommen. Es handelt sich um 250000€, diese werden aber deutlich durch das Haus gedeckt, Wert ca. 350000€.

1. Frage: Macht es Sinn, das Haus schätzen zu lassen?

Während der Ehe (seit 2008) habe ich eine Abfindung (70000 Euro) für eine Arbeitsstelle (2000-2014) erhalten. Aus einem gemeinsamen Haus haben wir zusätzlich 25000 Euro für den Hausbau einsetzen können. Man kann also sagen, das sämtliches Kapital in den Hausbau geflossen ist (Familienhaus + 2 Kinder (5/7Jahre)).

2. Frage: Ist dies Relevant für den Zugewinnausgleich, oder zählt hier tatsächlich nur Kapital auf den Konten?

Der Hauptverdiener bin ich (mit 1800 Euro) meine Frau verdient ca. 800 Euro. Alleine kann sie die Abtragung des Hauses nicht decken. Das Haus verfügt über eine Einliegerwohnung (Mieteinnahme 500€). Abtragung beträgt ca. 1.100 €.

Auch wenn mich die Kinder sehr lieben, dürften sie im Haus (und damit wohl bei der Mutter) bleiben, auch wenn sie sich im Moment kaum um die Kinder kümmert und ihr “Neuer” interessanter ist (was auch der Grund ist, warum ich momentan noch im Haus wohne – die Kinder)

Ein Termin mit einem Anwalt ist vereinbart.

3. Frage: Kann ich überhaupt mit irgend etwas rechnen, oder bin ich gezwungen, die Abtragung für das Haus und eventuell zusätzlich Unterhalt zu zahlen, obwohl mir das Haus dann gar nicht mehr gehört?

4. Frage: Kann meine Frau / oder ihre Mutter mich sozusagen aus dem Haus werfen?

5. Was kann ich überhaupt tun, um einigermassen schmerzfrei aus der ganzen Angelegenheit raus zu kommen?

Danke für ihre Hilfe

Scheidung.org says: 21. November 2016 at 11:38

Reply

Hallo Stephan,

1. Für die Schätzung des Hauses ist in aller Regel der aktuelle Verkehrswert anzusetzen, nicht sämtliche Beträge, die in das Haus eingeflossen sind. Sie können eine solche Schätzung vornehmen lassen. Entsprechende Gutachten sind mit zusätzlichen Kosten verbunden.

2. Beim Zugewinnausgleich werden sämtliche Vermögenswerte der Ehegatten betrachtet, die während der Ehe hinzukamen: Immobilien, Aktien, Barvermögen, Unternehmen – sowie Schulden, die davon in Abzug zu bringen sind. Gemeinsame Immobilien werden den Ehegatten zu gleichen Teilen angerechnet – bzw. entsprechend der im Grundbuch angegebenen Eigentumsverhältnisse.

3. Sofern Sie Miteigentümer des Hauses sind (wenn schon nicht des Grundstücks), können Sie in aller Regel auch einen entsprechenden Anspruch auf das Haus erheben. Der andere Eigentümer kann dann grundsätzlich auch die Anteile gegen Ausgleichszahlung übernehmen oder andere Kompensationsleistungen vereinbaren (Verrechnung mit Unterhaltsansprüchen usf.).

4. Wenn Sie selbst nicht Eigentümer weder des Hauses noch des Grundstücks sind, können Sie auch keinen Anspruch auf das Haus erheben. Grundsätzlich können sich Ehegatten hierbei aber auch gütlich einigen. Ggf. können Ihre geleisteten Anstrengungen einen Anspruch begründen.

5. Lassen Sie sich von dem beauftragten Anwalt ausführlich hinsichtlich sämtlicher Scheidungsfolgen beraten. Leider gibt es im Familienrecht keine allgemeingültigen Lösungen, da kein Fall dem anderen gleicht. Jeder Einzelfall kann folglich anders entschieden werden.

Ihr Scheidung.org-Team

Bettina says: 22. November 2016 at 21:16

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Hallo. Wir leben seit Feb 2016 in Trennung. Ich lebe mit unseren 2 Kindern im Haus (im Grundbuch sind mein noch Mann und ich beide zur Hälfte eingetragen). Das Haus ist gemeinsam von uns abbezahlt worden und Schuldenfrei. Er zahlt Trennungsunterhalt für mich und die Kinder. Ich bezahle alle laufenden Kosten für das Haus (auch Grundsteuer, Versicherungen…) und bei der Unterhaltsberechnung wurde seine nicht Nutzung des Hauses berücksichtigt. Jetzt reicht er die Scheidung ein und will das wir das Haus verkaufen. Kann er mich zum Verkauf zwingen obwohl mir die Hälfte des Hauses gehört und ich mit den gemeinsamen Kindern darinwohne? Könnte ich das aussitzen bis die Kinder 18 sind? Gerne würde ich ihn auch ausbezahlen und dies dadurch finanzieren, dass ich mich räumlich mit den Kindern einschränken und die frei werdenden Zimmer vermiete. Kann er dies ablehnen, wenn ich ein verkehrswertgutachten vorlege bezüglich des auszubezahlen den Betrages? Vermutlich rechnet er mit einem oeller Ren Betrag, da ja momentan Häuser sehr teuer verkauft werden.

Ines says: 23. November 2016 at 7:39

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Guten Tag,
Ich habe folgendes Problem. Wir haben uns vor gut 3 Jahren ein Haus gekauft was natürlich noch hoch belastet ist.weiterhin sind wir beide zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Wir sind beide Darlehnsnehmer und ich bezahle derzeit noch den Kredit.wir sind seit 4 monaten verpartnert aber sind getrennt lebend in diesem Haus. Wir sind uns einig das ich auf das haus verzichten würde, jedoch schlägt sie vor das ohne die Banken zu klären und möchte mich mit einem notariellen Vertrag absichern der beinhaltet das sie alle Rechte und Pflichten (finanziell) des Hauses übernimmt.aber ist das denn überhaupt machbar? Die Bank kann doch auch noch nach Jahren bei mir einfordern, da nützt mir dieser Vertrag doch nichts, oder? Sie möchte das ich aus dem grundbuch austrete.Weiterhin wäre die Frage….Falls ich es in Erwägung ziehen sollte mir in ein paar Jahren neues Eigentum zu zulegen kann ich das überhaupt wenn ich noch Darlehensnehmer bin trotz eines mit ihr aufgesetzten Vertrages welches mich aus den Verpflichtungen befreit?

Bärbel says: 20. December 2016 at 19:31

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Im Rahmen meiner Scheidung muss ich meinen Ehemann als bisheriger alleiniger Darlehensnehmer aus meinen, im Alleineigentum stehenden Immobiliendarlehen freistellen. Ich bin in meinem Haus mit den Kindern wohnen geblieben und habe auch freiwillig, auf den Namen meines Ehemannes laufenden Darlehen, seit 3 Jahren freiwillig übernommen und gezahlt. Bevor ich die Darlehen offiziell übernehmen sollte, hatte ich meinen Ehemann um Nachweise seiner geleisteten DarlehensZahlungen in den Ehe-Jahren gebeten. Die Herausgabe der entsprechenden Unterlagen wurde mir von ihm verwehrt, sondern ich konnte erst nach längerem hin und her ( da ich ja offiziell keine Darlehensnehmerin war) die Zahlungszusammenstellungen durch die Übersendung von jährlichen Kontoauszügen der Bank in Augenschein nehmen. Dabei stellte sich heraus, dass mein Ehemann die von mir im Laufe der Ehe an ihn überwiesenen zweckgebundenen Zahlungen meiner Eltern nicht wie abgesprochen auf das Immobiliendarlehen eingezahlt hat. Hätte er die Zahlungen wie ursprünglich abgesprochen auf die Baudarlehen weitergeleitet wäre ich lt. aufstellung eines Tilgungsplanes schuldenfrei. Stattdessen habe ich nun noch 110.000 Eur Schulden und bin nun von einem Amtsgericht verurteilt worden an ihn ca. 5.000 Euro für eine angeblich nicht rechtzeitig vorgenommene Freistellung zu zahlen. Auch mein Anwalt hat seine Anwaltskosten nach der verbliebenen Darlehenssumme und nicht nach dem Streitwert festgesetzt. Ich muss mich nun kurzfristig entscheiden, ob ich in die Berufung gehe…, da alleine die Festlegung die an ihn zu zahlendes Summe fehlerhaft von dem Gericht festgelegt wurde. Welche Kosten kommen dann zusätzlich auf mich zu und lohnt es sich in die Berufung zu gehen, was raten Sie mir ( kommen bei einer teilweisen Aufhebung des Urteils anteilige Kosten auf mich zu?

Susanne says: 29. December 2016 at 21:22

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Hallo.
Ich bin gemeinsam mit meinem Mann (verheiratet seit 2011) in diesem Jahr in unser Eigenheim eingezogen. Mein Mann hat das Grundstück von seinem Vater geschenkt bekommen und ist auch im Grundbuch allein eingetragen. Die Darlehen für das Haus laufen auf uns beide. Wir wollen jetzt untereinander einen Vertrag erstellen bei dem unsere Eigentumsverhältnisse aufgeführt sind.
Da ich seit einigen Jahren bei der Betreuung unserer Kinder Zuhause bin und nur Teilzeit arbeite ist mein Mann mehr oder weniger Alleinverdiener.
Im Falle einer Scheidung wäre klar dass mein Mann (zwecks Heimatort) im Haus bleibt und voraussichtlich ich und die Kinder ausziehen.
Gerne möchte ich in unserem Vertrag festlegen was ich an Eigenkapital eingebracht habe.
Wie sieht es allerdings dann mit dem Rest aus? Im Falle eines Verkaufs des Hauses steht mir die Hälfte zu. Aber wie sieht es aus wenn mein Mann im Haus bleibt und ein Großteil des Hauses bereits abgezahlt ist? Habe ich dann Anspruch auf einen Ausgleich oder gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung? Ich konnte aufgrund der Kinderbetreuung keiner Vollzeittätigkeit nachgehen und habe mich hier eben um den Haushalt gekümmert.
Vielen Dank

Marco S. says: 22. January 2017 at 11:55

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Hallo.

Nach 17 Jahren Beziehung, 6 Jahre davon verheiratet, sind meine Exfrau und ich seit letztem Jahr-Januar- geschieden.
Zu meiner Frage. Im Mai 2012 hatten wir beide vor dem Notar ein Hauskauf unterzeichnet und somit wurden beide Namen auch ins Grundbuch eingetragen. Die Finanzierung lief damals ebenfalls auf beider Namen.

Nachdem wir im Dezember 2012 nach langen Umbau- und Renovierungsarbeiten ins Haus eingezogen sind dauerte es keine 8 Wochen dass meine Exfrau aus dem gemeinsamen Haus wieder auszog und sich von mir trennte. Aussage ihrerseits damals war ” sie ist ein Zebra und keine Kuh, sie gehöre in die Stadt und nicht auf das Land”. Wir hatten keine Kinder und so zog sie nach Berlin und fing ein neues Leben an. Meine grosse Liebe war fort und ich kämpfte um sie wieder zurück zu bekommen. Vergeblich. Aufgrund der Trennung fiel mir mein Alltag immer schwerer sodass ich meinen Job verlor und arbeitslos wurde.
Die Raten für das Darlehen lagen damals bei 1550 Euro ohne Nebenkosten des Hauses und mein Arbeitslosengeld bei 1700 Euro. Meine Exfrau hatte keinen Cent während dieser Zeit beigetragen und so rutschte ich in ein finanzielles Dilemma. Im gegenseitigen Einverständnis zwischen meiner Exfrau und mir, boten wir das Haus zum Verkauf an was letztendlich auf 0 Euro hinauslief und die Schulden bei der Bank zurückgezahlt werden konnten. Nur verkaufte sich das Haus nicht von heute auf morgen. Was blieb war mein persönlicher Ruin mit über 25500 Euro Schulden.
Kann ich im Nachgang die Zeit , in der ich arbeitslose war und meine Exfrau keinen Finger gekrümmt hat, die von mir bezahlten Raten zur Hälfte zurückverlangen bzw. recht geltend machen? Heute ist sie wieder verheiratet uns wohnt in Düsseldorf.

Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

MS

Reinhard J. says: 24. January 2017 at 13:46

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Hallo, ich habe eine Frage.

Mein Vater ließ sich 1993 von meiner Mutter scheiden. Das Gemeinsame Haus übernahm damals meine Mutter und musste von da an ca 140.000 DM an Rest schulden für das Haus abzahlen. Sie hatte das Haus wegen der Scheidung auch durch einen Gutachter Bewerten lassen. 330.000 DM Verkehrswert kamen dabei heraus – 1993, Gutachten liegt vor.
Im laufe der Jahre hatte dann mein Vater meiner Mutter keinen Unterhalt gezahlt. Dadurch wurden Grundbucheintragungen zwecks Sicherheitshypotheken zum Nachteil meines Vaters durch ein Amtsgericht eingetragen. Gesamt 71.000 DM.
Im Grundbuch stehen beide zu 50/50 eingetragen.
Jetzt meine Frage, ich als Sohn hatte eine Maklerin im Haus, die Erklärte mir, das von dem Wert 1993 -330.000 DM die Rest schulden 140.000 DM abgezogen werden müssen, also die verbleibenden 190.000 DM in Euro umgerechnet werden, danach die Summe in zwei hälften geteilt werden und der fehlende Unterhalt ihm, dem Exmann abgezogen werden muss.
Rechne ich das nach würde jeden 48.572 Euro zustehen, aber ich müsste bei meinem Vater noch den im Grundbuch eingetragenen Sicherungshypotheken über 36.303 Euro abziehen, so blieben ihm, dem Exmann 12.269,50 Euro und uns drei Kindern als Erben unserer Mutter 84.875 Euro.
Kann das so richtig sein?
Mein Vater ist der festen Überzeugung das der Wert von damals nix aussagt und das sein Anteil beim Verkauf des Hauses um mindestens das vier fache liegen soll. Er hat auch immer das Gutachten angezweifelt, aber nie ein neues anfertigen lassen.
Aber ich bin auch der Meinung, das mein Vater als Ex Mann nichts von dem erhalten kann, was meine Mutter alleine an Schulden für das Haus in den letzten 20 Jahren bezahlt hatte sondern das das nur uns Kindern zugute kommt. Stimmt diese Rechnung im groben?
Ist der Verkehrswert vom Zeitpunkt der Scheidung als Grundlage maßgebend?
Natürlich werde ich dazu früher oder später einen Anwalt aufsuchen müssen, das ist mir klar, er geht mir aber jetzt erstmal nur um das vorwissen wie das alles ganz grob berechnet wird und ob die Maklerin da tatsächlich recht hat – was schön wäre, den mein Vater hat meiner Mutter das Leben wegen diesem Haus nach der Scheidung wirklich zur Hölle gemacht – alles sehr traurig. Und nach Ihrem Tod stellt er sich jetzt hin und tut so, als würde ihm alles gehören…
MFG Reinhard

Norbert M. says: 26. January 2017 at 12:14

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Sie haben viele Fälle sehr anschaulich dargestellt, vielen Dank. Leider fand ich jedoch keinen Hinweis für folgende Situation:
Im Rahmen der Scheidung wurde das gemeinsame Haus verkauft. Nach Ablösung der Darlehen erhielt jeder die Hälfte des übriggebliebenen Erlöses aus dem Verkauf. Jeder hat sich eine Eigentumswohnung gekauft. Der eine entschied sich für eine Neubauwohnung von ca. 70 qm in zentrumsnaher Lage, d.h. zu einem qm-Preis der doppelt so hoch lag, wie die andere Wohnung im ländlichen Gebiet und ca. 40 Jahre alt, jedoch mit über 120 qm. Diese Wohnung stand über Monate leer, da relativ hohe Nebenkosten (ca. 400 – 500 €/Monat) anfallen,der Verkäufer die Geduld verlor und die Wohnung loswerden wollte. Dadurch war die Wohnung sehr preisgünstig und preislich wesentlich unter dem Kaufpreis der Wohnung des Expartners. Nun kommt nach Jahren vom Expartner die Forderung im Rahmen des nachehelichen Unterhalts auf die Berücksichtigung des Wohnwertes beider Wohnungen auf Basis der qm und des aktuellen örtlichen .Mietwertes obwohl die Basis beim Kauf der Wohnungen mit dem hälftigen Überschuss aus dem Hausverkauf identisch war. Wie sind in solch einem Fall die Bwertungskriterien?

Marc says: 20. February 2017 at 16:43

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Hallo,
Ich habe auch eine Frage in der Ehe wurde ein Haus gekauft wir stehen beide in den Schulden sowie im Grundbuch 1 Jahr nach dem Hauskauf ist meine Frau ausgezogen hat mir alle Schlüssel gegeben sowie das komplette Haus leergeräumt somit hat sie ihren Wohnsitz aufgegeben. dann haben wir uns scheiden lassen. Vor und nach der Scheidung trage ich alle schulden alleine jetzt möchte ich sie gerne aus dem Grundbuch und denn schulden streichen lassen, die bank würde sie raus lassen. Das hat aber nur schulden und nach dem Verkauf würden auch noch schulden über bleiben.
Sie verdient kein geld und lebt von einer EU Rente und könnte sich auch nicht an den kosten beteiligen
Muss ich sie ausbezahlen obwohl das Haus kein gewinn hätte sowie nach dem Verkauf schulden bleiben würden ?
Ich habe ihr vorgeschlagen das sie keine Notar kosten hat und keine Verbindlichkeiten mehr gegenüber dem Haus
oder bekomme ich sie nur über denn Verkauf / Zwangsversteigerung aus dem Grundbuch ?

Daniel H. says: 9. March 2017 at 7:46

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Hallo. Ich habe eine wichtige Frage. Wenn Mann und Frau gemeinsam im Grundbuch stehen, sich haben scheiden lassen, beide aus dem Haus ausgezogen sind und das Haus verkauft werden soll, aber es noch monatliche Kosten hat wie zum Beispiel Kredit und Abgaben an die Stadt usw., gibt es da eine gesetzliche Regelung wie die Kosten verteilt werden, oder müssen wir das Haus allein weiter zahlen bis es verkauft ist? Weil der Ex meiner Partnerin hat eine Summe genannt die wir für nicht realistisch halten und darunter soll es nicht verkauft werden. Das würde bedeuten, wenn das Haus zum Beispiel erst in 18 Monaten verkauft wird, müssten wir 18 Monate lang das Haus allein tragen? Der Ex ist letztes Jahr ausgezogen und wir wohnen jetzt noch im Haus und tragen alle Kosten, ziehen nun aber aus (im Frühjahr verkauft sich ein Haus besser als im Herbst). Allerdings verdient meine Partnerin auch mehr als ihr Ex. Er hätte das Haus überhaupt nicht allein halten können. Ich mache mir Sorgen, dass er dem Verkauf erst zustimmt, wenn seine geforderte Summer erzielt wird, da wir ohne seine Zustimmung ja nicht verkaufen dürfen, und wir nun auf nicht absehbare Zeit eine Doppelbelastung haben. Es wäre schön, wenn Sie mir antworten würden. Mit freundlichen Grüßen
Daniel

Steffi says: 22. March 2017 at 22:39

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Guten Abend.

Mein Noch-Ehemann und ich leben in Trennung, das Scheidungsverfahren läuft.

Wir haben während der Ehe gemeinsam eine Wohnung erworben (50/50). Das gesamte Eigenkapital sowie sämtliche fälligen Zahlungen wurden von Anfang bis heute ausschließlich von mir erbracht.

Die Wohnung wird von mir und unserem gemeinsamen Sohn bewohnt. Ich trage weiterhin die vollständigen Raten sowie sämtliche Nebenkosten alleine. Meinen Mann habe ich bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass er die Hälfte der Raten, Grundsteuer, usw. übernehmen muss. Da er arbeits- und wohnungslos ist, ist er hierzu jedoch nicht in der Lage (und wäre auch nicht bereit dazu).

Es gab eine mündliche Absprache, dass mein Mann mir nach der Trennung seinen Miteigentumsteil übertragen würde. Dies verweigert er jetzt jedoch. Mir wurde geraten, nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Ich habe mich über dieses Verfahren informiert.

Dieses Verfahren scheint dann angebracht zu sein, wenn ein Teil (hier z.B. ich) den Verkauf der Immobilie anstrebt, der andere Teil aber nicht zustimmt.

In meinem Fall möchte ich die Immobilie jedoch nicht verkaufen, sondern als alleinige Eigentümerin weiterführen. Die vorläufige Zustimmung der Bank bezüglich der Haftungsentlassung meines Mannes liegt bereits vor.

Kann eine Teilungsversteigerung auch nur für seinen Anteil durchgeführt werden oder würde in diesem Verfahren in jedem Fall das gesamte Eigentum zur Versteigerung kommen?
Und gibt es im Rahmen eines Teilungsversteigerungsverfahrens eine Art Vorkaufsrecht (in diesem Fall für mich) oder riskiert man damit, die gesamte Wohnung an einen Dritten zu verlieren?

Für eine allgemeine Erklärung zu den Auswirkungen eines solchen Verfahrens wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Vielen Dank im Voraus.

J.Z. says: 27. March 2017 at 11:48

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Guten Tag, brauche dringend Info, habe mich bereits hier bei einem RA erkundigt, konnte mir keine wirkliche Antwort geben. Mein Mann und ich sind seit 37 Jahren verheiratet, er hat das Haus seiner Eltern vor der Ehe als Schenkung bekommen, da es sonst in die Vollstreckung gegangen wäre. Die Schulden seiner Eltern haben wir gemeinsam übernommen und dafür zahlen wir teils heute noch mit den Mieteinnahmen die Kredite ab. Ich selbst stehe erst seit ca 2 Jahren im Grundbuch. Mein Mann hat sich nun von mir getrennt und will das ich gehe, ohne Ansprüche zu stellen.. Dazu muß ich sagen, daß ich 35 JAhre in seinem Betrieb mit gearbeitet habe, wie so viele Ehefrauen ohne Arbeitsvertrag, er hat mir nie Lohn gezahlt oder Rentenbeiträge für mich eingezahlt, hat mir auch nie gestattet wieder ganztägig arbeiten zu gehen, weil er auf meine Hilfe angewiesen war Wir haben den Gartenbaubetrieb ausgebaut, früher nur Produktion und Verkauf von Pflanzen, inzwischen Pflege von Aussenanlagen, Gärten und Hausmeisterservice.. Auch dort habe ich viele Arbeiten übernommen…Dann hat er ein Haus von seinem Opa geerbt, auch dort stehe ich erst seit 2 Jahren im Grundbuch! Was bleibt mir , wenn mein Mann sich scheiden läßt..

Kristina says: 6. June 2017 at 13:55

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Hallo.
Ich habe eine frage, da mich jetzt viele verunsichern.
2009 kaufte ich ein Haus für 140.000 bin alleine im Grundbuch und bei der Bank gemeldet.
2010 Mann kennengelernt 2011 geheiratet. 2012 erstes Kind 2014 zweites Kind. Dementsprechend saß ich Zuhause um die Kinder zu erziehen. Ehemann arbeitet und bringt als allein verdiener das Geld nachhause. Nettogehalt ca. 3000, seiner Meinung nach ausreichend deswegen solle ich auch nicht arbeiten gehen.
Jetzt 2017 mache ich mir große Sorgen. Er behandelt mich wie müll und wenn wir uns streiten sagt er ich soll das Haus verlassen da es jetzt ihm gehört. Momentan haben wir noch restschuld ca. 98.000 .
Manchmal sagt er mir auch im Streit gib mir 60.000 und du kannst es behalten.
Hat er recht bei so einem Betrag? Mein kleiner wird bald 3 dann kann ich wieder arbeiten und wieder selber finanzieren. Im Fall einer Scheidung, wird das nicht irgendwie mit berechnet das ich kleine Kinder habe und deswegen nicht arbeiten konnte? Stimmt es auch, daß das Geld was er momentan erhält sein eigenes ist und mir davon nichts zusteht. ? Wenn ich sage das ich im Haushalt alles alleine mache u.s kriege ich als Antwort, dafür kannst du hier auch umsonst leben.
Hat er recht mit dem was er sagt?
Wäre die entschädigung wirklich so hoch?
Hoffe sehr auf einen Rat.

Oliver says: 7. June 2017 at 10:18

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Hallo. Ich war mit meiner Frau 12 Jahre verheiratet und will mich jetzt scheiden lassen. Wir besitzen ein Haus das auf beide läuft und eingetragen ist. Das Haus hat maximal einen Marktwert von 200.000€ eher weniger. Rest Schulden auf dem Haus sind noch 150.000€ Sanierungsschulden die auf meinem Namen laufen auch noch mal von 18.000€. Sie will das Haus verkaufen aber ich nicht. Ich würde es gerne behalten und mit unseren Kindern die bei mir leben, dort weiter zu wohnen.
Auszahlen kann und will ich sie nicht, da der Wert des Hauses die derzeitigen Schulden fast gleich sind. Das Haus weißt erhebliche Mängel auf und es muss noch mal ca. 80.000€ zur Sanierung investiert und neu gemacht werden. Der derzeitige Stand des Hauses ist zu 70% saniert aber mit Mängel und Schäden.

Kann ich mich dem Hausverkauf verweigern und wenn ja, für wie lange bevor sie eine Zwangsversteigerung beantragen kann?
Kann sie für ihre Hälfte Miete verlangen trotz der zahlreichen Mängeln? Mietpreis schätzten diverse Makler auf 200 bis 300€. Sie beteiligt sich nicht an die Tilgung vom Haus. Lg,

Lischen90 says: 3. October 2017 at 13:09

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Hallo
2014 haben mein Ehemann und ich ein Haus gekauft. 8000 hab ich und 8000 hat er an Eigenkapital eingebracht. Beide haben renoviert und die Kosten habe ich ebenso getragen. Bis 8/16 habe ich ebenso getilgt dann wurde ich schwanger. Habe dann die Renovierung fürs Kinderzimmer und die Ausstattung fürs Kind gekauft er hat getilgt. Haus ist 2f Haus teilvermietet. Im Februar die Trennung. Ich habe bis 5 Wochen nach der Geburt im Haus gelebt. Bin dann mit den Kindern ausgezogen.
Wir stehen beide im Grundbuch und kreditvertrag. Er wohnt jetzt wieder im viel zu großen Haus kassiert die miete und zahlt die raten für die Bank. Er will das Haus behalten will aber dass ich ihm das Haus Einfach nur übertrage ohne Ausgleich. Habe schon 2x schuldhaft Entlassung bei der Bank beantragt. Ohne Erfolg weil er es einfach ignoriert. Sein Anwalt fordert schuldhaftentlassung gegen Grundbuch Übertragung ohne Ausgleich.
Was wäre jetzt für mich besser? Warten bis die 10 Jahre rum sind um die vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen und erst dann die Übertragung machen? Ich kann ja jetzt noch den wohnvorteil geltend machen was ich nach der Übertragung nicht kann?
Scheidung noch nicht wo gereicht. Kaufpreis 170000 restschuld zu Ende 2016 174000 (Renovierung und hausnebenkosten konnten nicht durch Eigenkapital allein gedeckt werden).
Ist es sinnvoll zu warten? Meine Anwältin fing schon an mit teilungsversteigerung was ich überhaupt nicht gut finde. Wie komme ich möglichst schuldenfrei heraus und habe ich nicht Anspruch auf die Hälfte der Tilgung und Eigenkapital und Eigenleistungen? Kann man das Haus nicht auch teilen zb mir würde die vermietete Wohnung zugestanden werden und ihm die untere? Damit wären meine halben Kreditraten gedeckt. Er zahlt keinen Unterhalt verdient aber genug.

Katja says: 24. November 2017 at 13:41

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Hallo,
Ich bin vom meinem Partner seit fast 2 Jahren getrennt, wir waren auch nicht verheiratet. Es gibt ein EFH, im Grundbuch sind beide Parteien zu je 50 v.H. eingetragen, Kaufvertrag lautet auch auf beide Eigentümer. Das Haus seit 1 Jahr leer, da beide Parteien nach Trennung ausgezogen sind. Jetzt steht das Haus zum Verkauf, Käufer hat sich gefunden, Notarvertrag ist aufgesetzt. Jetzt verlang der Ex-Partner die Auszahlung der Hälfte des Verkaufserlöses. Es besteht noch ein Annuitätendarlehen, Grundschuld ist im Grundbuch eingetragen (nur mit meinem Namen). Darlehensnehmer bin ich allein zu 100 %. Dieses Darlehen wird von Anfang an von mir bedient, auch die laufenden Nebenkosten bis zum heutigen Tag. Ich habe von Anfang an keinerlei Zahlungen vom Expartner dazu erhalten. Der Verkaufserlös würde das Darlehen abdecken und es bleibt sogar noch ein Restbetrag übrig, welcher dann zu gleichen Teilen an beide Eigentümer ausgezahlt werden soll. Meine Frage: Kann der Ex wirklich die Auszahlung des hälftigen Verkaufserlöses einfordern? Meines Erachtens wird doch zuerst die Bank bedient und dann der Rest ausgezahlt? Er erkennt den Notarvertrag in dieser Form nicht an, weil er seiner Meinung nach nur allein in die Renovierung (Material aus dem Baumarkt, keine hohen Handwerkerleistungen !) investiert hat und deshalb wohl einen Ausgleich dafür haben will. Mir ist bekannt, dass solche Ausgleiche nicht eingefordert werden können, zumal ich ebenfalls nachweislich zusätzlich investiert habe. Jetzt steht für mich viel auf dem Spiel, wenn er immer weiter absichtlich Zeit schinden will und rumzickt… der Käufer könnte im schlimmsten Fall abspringen und ich zahle weiterhin ein gemeinsames Haus allein und zusätzlich eine Mietwohnung mit 2 Kindern.

Elli says: 15. January 2018 at 22:11

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Hallo, ich habe folgende Situation
Seit einem Jahr lebe ich getrennt von meinem Mann ,bin aus der gemeinsamen Wohnung( ausbezahlt) ausgezogen. In kürzer Zeit zieht bei ihm seine Freundin ein. Mein Mann ist seit 6 Monaten krank geschrieben, steht noch nicht fest, ob er seine Arbeit wieder machen kann. Seine Freundin kommt aus einer Stadt, die 600km entfernt ist. Also hat ihre Arbeitsstelle gekündigt, hat ein Grundschulkind aus früherer Ehe, kriegt Witwen und Waisenrente. Wenn ich den Scheidungsantrag einreichen würde, steht mir die Hälfte von Wohnung zu.( 50 zu 50% im Grundbuch eingetragen) Mein Mann will aber die Wohnung behalten. Mein Anteil kann er mir aber auch nicht auszahlen.
Wie sieht es für mich aus, wenn er weiterhin arbeitsunfähig bleibt, eventuell nur Erwerbsminderungsrente bekommt, die nur gering sein wird? In welchen Fällen würde seine Freundin bzw.ihr Kind Rechte auf unsere gemeinsame Wohnung erwerben? Wir haben zwei eigene Kinder, würden sie im Scheidungsfall benachteiligt? Wird das im Trennungsjahr eingesparte Geld bei der Scheidung auch geteilt? Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort im voraus

Hajo says: 17. December 2019 at 22:03

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Guten Tag,

bitte geben Sie mir einen Tipp zu folgendem Sachverhalt. Ich bin inzwischen etwas ratlos bis verzweifelt:
in 2015 habe ich mich von meinem Ehefrau getrennt. Erst seit Mai diesen Jahres sind wir geschieden.
Wir haben in der Ehe ein gemeinsames Haus gekauft und bewohnt. Nach der Trennung bin ich ausgezogen, habe jedoch lange die sämtlichen Kosten der Immobilie übernommen (dafür im Einvernehmen keinen Kindes- oder Trennungsunterhalt gezahlt, was jedoch deutlich weniger gewesen wäre). Inzwischen zahle ich “nur noch” die Darlehensverpflichtungen in Höhe von ca 1200€ monatlich alleine.
Mir war es wichtig, dass mein Sohn in seinem gewohnten Umfeld leben kann und ich bin immer davon ausgegangen, dass die Mutter das Haus alleine nicht tragen kann.
Im Scheidungsverfahren wurde allerdings auch über aktuelle Einkommen gesprochen und dies hat mich bewogen, meine Exfrau zu einer Übernahme der Immobilie zu bewegen.
Nach viel hin und her hat sich die Situation so entwickelt, dass sie mit meinem Sohn zu ihrem neuen Partner gezogen ist. Sie hatte sich um Verkauf des Hauses bemüht und auch einen Käufer gefunden, den Kaufpreis verhandelt und den Notartermin vereinbart. Den am Nachmittag vereinbarten Termin hat sie jedoch Vormittags (also extrem kurzfristig) abgesagt, da ihr wohl die Höhe der Restschuld nicht klar war.
Seitdem sind zwei Monate vergangen und es gibt nur noch ein für mich sachlich völlig unverständliches und auch langwieriges Hin und Her zwischen den Anwälten, da es an Ablösewerten und entsprechenden Mitteilungen der Bank ja nicht viel zu diskutieren gibt. Ein Gespräch mit meiner Exfrau ist nicht mehr möglich. Inzwischen bin ich der Auffassung, dass Sie an einem Verkauf generell gar nicht interessiert ist.
Das Haus steht seit nunmehr zwei Monaten leer, was dem Wert einer Immobilien ja auch nicht wirklich gut tut.
Auch ich habe eine neue Familie gegründet, bin neu verheiratet und erwarte mit meiner Frau unser zweites gemeinsames Kind.

Ich möchte mich nicht mehr ärgern oder streiten, ich möchte einfach eine Lösung und mein Leben in Ruhe und Frieden gestalten.
In diesem Sinne sind meine Fragen folgende:
1. meine Familie und ich bewohnen aktuell mein Elternhaus und sind dabei, dieses zu renovieren. Um die Situation irgendwie zu bereinigen (und auch die Kosten einzusparen) überlegen wir ernstlich, in das “alte Ehehaus”, das ja nun leer steht, zu ziehen. Was müssten wir hierbei ggf. beachten? Die Raten zahle ich ja sowieso, könnte meine Exfrau uns dann in irgendeiner Weise “ärgern”?
2. Als einzig weitere mögliche Option sehen wir die Teilungsversteigerung. Stimmt es, dass es hierbei bis zu zwei Jahre dauern kann, bis ein Gerichtstermin anberaumt wird? Das ist ja ein unhaltbarer Zustand. Ich kann ja das Haus nicht für eine so lange Zeit unbewohnt lassen. Danach ist die Immobilie ja tatsächlich nur noch die Hälfte wert. Da muss es doch eine andere Lösung geben?!
3. Ist es möglich, dass ich die Immobilie vermiete? Auch hierfür würde es sicherlich keine einvernehmliche Regelung mit meiner Exfrau geben.
3. Welche Möglichkeiten haben wir ggf. noch, die wir aktuell nicht sehen?

und als Letztes
4. ich lasse mich anwaltlich vertreten, bin jedoch nicht wirklich zufrieden, da m.E. nur gemacht wird, was ich konkret beauftrage. Ich benötige jedoch eine tatsächliche (kreative) Beratung, wie ich dieses Dilemma für mich lösen kann.
An welchen Fachanwalt (Familie o.ä.) sollte ich mich in diesem Fall wenden und wie finde ich einen guten Anwalt?

Herzlichen Dank im Voraus.

Anna says: 1. July 2020 at 7:35

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Bitte helfen Sie mir ich habe das Gefühl das der nächste Anwalt den ich mir suchte schon wieder koruppt ist und mein noch Ehemann auch diesen auf seine Seite zieht.es ist mittlerweile 3 Jahre her und er kommt keiner Aufforderung nach,weder seine Finanzen darzulegen usw selbst der Unterhalt ist nicht geregelt.Seit nunmehr 5 Jahren bestreitet er ein anderes Verhältniss ,rühmt sich in meiner Familie das er durch sie wieder Vater geworden ist und ich nichts von ihm bekomme.ich habe die ganzen Jahre die Fam.finanziert damit er Geld hatte sich ein Haus nach dem anderen zu kaufen.die eingenommene Miete der Häuser ist auch in seinem Besitz.nebst vielen Betrügen,Versicherung,Arbeits u.Finanzamt.Falschaussagen,Maineid,Stromanbieter,europäischer Förderfond,Stadtverwaltung usw
oder das sämtliche Verkäufe und Finanzen über das Konto seiner Mutter laufen.Niemand hat ein Interesse an diesen Handlungen.ich weiss nicht wieviel Geld er noch verschwinden lässt ,was mir gehört und wie man das alles prüfen kann,wenn nichteinmal das Gericht in der Lage ist mir zu helfen sondern sich mit Abmahnungen und geringen Strafgebühren zufriedenstellt.
Seine Täuschunsmanöver bei nahezu jeder Institution und deren Gleichgültigkeit verhelfen ihm zu weiterem Spielraum gesetzlicher Verstösse.
Bitte geben Sie mir einen Rat an wen ich mich wenden kann und ob bei dieser Aufzählung noch etwas übrig bleibt.Ich habe schon keine Kraft mehr.Wie können sich nur so viele auf diese Manipulationen einlassen.selbst nachweislich Polizei,Staatsanwaltschaft,Zollamt.

Anna says: 15. July 2020 at 10:36

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Guten Tag,
habe mit meinem in Trennung lebenden Ehemann und einem Freund vor 2 Jahren ein altes Haus gekauft (100.000) und größtenteils gemeinsam in Muskelhypothek saniert und renoviert (100.000 Sanierungskosten on top). Die zwei entstandenen Wohnungen sind vermietet. Im Grundbuch stehen alle drei Eigentümer zu je einem Drittel drin. Der Freund und ich haben unseren Teil bar bezahlt. Mein Noch-Ehemann hat seinen Teil vollfinanziert. Der Kreditvertrag läuft auf seinen Namen, jedoch sind wir zwei Mitbesitzer, Sicherungsgeber für die Bank. Nun weigert sich mein Noch-Ehemann das komplette Haus an einen Dritten zu einem aktuellen Marktwert zu verkaufen, weil er uns beiden anderen Besitzern laut eigenen Aussagen schaden möchte. Sind bei einer Teilungsversteigerung unser beider eingebrachten Barmittel in Gefahr, weil die Hypothek der Bank zuerst bedient werden muss, wenn der Verkaufserlös nur knapp über einem Drittel liegt? Das wäre für den an der Scheidung unbeteiligten Freund eine finanzielle Katastrophe, da er Rentner ist und der Immobilienteilbesitz als seine Altersvorsorge gedacht war. Was kann ich tun? Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank und lieben Gruß aus dem Schwarzwald!

Hans says: 26. February 2021 at 22:53

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Hallo,
mein Vater hat bei Eheschließung mit seiner 2.Frau 2 Häuser besessen. Sein Elternhaus und dass, was er mit meiner Mutter zusammen nebenan gebaut hat. Meine Mutter hat meiner Schwester und mir ihren Teil nach der Scheidung vermacht und er hat lebenslanges Wohnrecht. Mein Vater hat meine Stiefmutter geheiratet, die ihn über Jahre psychisch so fertig gemacht hat, dass er ihr sein Elternhaus + die Hälfte seiner Hälfte des Hauses aus 1.Ehe, in dem er wohnt, geschenkt hat. Zudem hat sie mich in meiner Kindheit misshandelt. Nun nach 25 Jahren ist sie in sein ehemaliges Elternhaus gezogen und will sich nun scheiden lassen. Mein Vater ist nach 25 Jahren Psychoterror recht irrational, dass ich der Meinung bin, dass er keine guten Entscheidungen mehr für sich treffen kann. Er hat ihr alles was ging schenken müssen, um zu verhindern, dass sie mich weiter misshandelt. Nun frage ich mich ob es vorteilhaft wäre die Schenkungen wegen groben Undanks rückgängig machen zu lassen (psychologische Gutachten von mir & meinem Vater) oder doch den Zugewinnausgleich, also “halbe halbe” zu nehmen. Ich bin mir der komplexen Fragestellung bewusst, aber vielleicht haben sie einen Tipp für mich.

Ergänzend: Meine Stiefmutter kam mit nichts in die Ehe und wollte von Anfang an beide Häuser.

Frau W. says: 3. June 2021 at 18:02

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Wir haben eine Haushälfte zusammen und haben 2 Kinder in Frankfurt/Main
Seit 2005 verh. Kinder 10 und 7 Jahre. Mein Mann ist aus dem Haus zum 01.01.2019 ausgezogen.
Ich will das Haus behalten und mit den Kindern dort wohnen. ich arbeite aber nur 20 Std. /Woche
Das Haus hat 324.000,- € gekostet. Wie haben noch 95.000,- @ Schulden darauf.

Man muss ich meinen Mann naoch auszahlen. Was für andere Lösungen gibt es .
Wie wird das Haus bewertet. Wert vom 01.01.2019 oder von heute 01.06.2021

Von meinen Eltern habe ich 2007 31.000,- € für den Keller bekommen.
Geht der Wert vom Keller mit, oder können wir den vom heutigen Wert anziehen. Heute dann ca. 60.000,- €. Wenn der Wert des Hauses steigt, muss auch unsere Einlage von 31.000,- € steigen. Ich konnte nur 20 Std in der Wochen arbeiten.

Ich habe meinen Mann während der Ehe den Rücken freigehalten. Mein Mann eine eine Altersversorgung durch Lebensversicherung. ich habe keine Zuätzliche Altersversicherung, unsere oder meine Altersversorgung sollte das Haus in Frankfurt sein. Die 2 Autos waren auf dem Namen vom Ehemann angemeldet. Meine Eltern haben 50 % uns geschenkt zum Auto. 15.000,- € Mein man will jetzt 5000,- € Ablösung haben. (hat er bereits bekommen) Ich brauchte das Auto um Zur Arbeit hin und zurück zufahren und Einkaufen und die Kinder zu bewegen. Mein Mann hat den KFZ Brief und die Schlüsel gehabt.

Wir haben doch eine Fürsorge für die 2 Kinder. Die müssen doch mit bewertet werden.Die Fürsorge ist sehr wichtig. mann kann doch nicht nur das Haus bewerten. Die Kinder brauchen doch eine Versorgung und ein Dach übern Kopf.

Wem gehört das Haus wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht?

Variante 2: Nur ein Ehepartner steht im Grundbuch Wenn im Grundbuch nur ein Ehegatte als Eigentümer eingetragen ist, dann gehört ihm nach der Scheidung das Haus auch allein. In der Regel behält derjenige das Wohneigentum auch und bleibt darin wohnen.

Was passiert wenn ein Ehepartner nicht im Grundbuch steht?

Aber: Auch wenn der Partner nicht im Grundbuch vermerkt ist, steht er nach der Trennung nicht mit leeren Händen da. Hier wird der Zugewinnausgleich berücksichtigt. Das Haus fällt dann in den Zugewinnausgleich, wenn es während der Ehe gekauft, gebaut oder ausgebaut wurde.

Kann nur ein Ehepartner im Grundbuch stehen?

Steht nur einer der Ehepartner im Grundbuch, so gehört auch nur diesem das Grundstück und die darauf gebaute Immobilie. Dieser Ehepartner kann nach der Scheidung mit der Immobilie dann auch machen, was er will.

Wem gehört das Haus bei Scheidung Wenn nur einer im Grundbuch steht?

Wem gehört das Haus, wenn nur einer im Grundbuch steht? Derjenige, der im Grundbuch steht, ist der rechtmäßige Eigentümer des Hauses. Steht also nur ein Partner im Grundbuch und gibt es keine weiteren vertraglichen Regelungen im Fall einer Scheidung, gehört das Haus ihm oder ihr.