Bei einer Scheidung und Trennung gibt es viele Punkte, zu denen in mal mehr, mal weniger strittigen Vermögensauseinandersetzungen eine Vereinbarung getroffen werden muss. Wer bekommt welche Gegenstände des Hausrats? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? Besonders heikel wird es vielen Fällen, wenn in der Ehezeit ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft wurde. Show
Zur Online-Immobilienbewertung Das Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der TrennungWas passiert mit dem Haus, wenn wir uns scheiden lassen? Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Je nach Situation können verschiedene Lösungen in Betracht kommen, bspw. ein Verkauf oder eine Nutzungsentschädigung. Ist bei zerstrittenen Paaren keine Einigung möglich, kann es auch zu einer Teilungsversteigerung. Auch die Übertragung auf einen der Partner ist möglich. Mehr dazu lesen Sie hier. Was passiert mit dem Haus wenn nur einer Eigentümer ist? In diesem Falle kann die im Alleineigentum befindliche Immobilie unter Umständen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Was passiert mit dem Kredit für das gemeinsame Haus? Wie ein Kredit bei Scheidung zu bewerten ist, hängt davon ab, wer gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auftritt. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet, sind sie auch Gesamtschuldner und haften jeweils in voller Höhe. Ist hingegen nur einer der Eheleute Unterzeichner, ist er regelmäßig auch Alleinschuldner und kann von dem Partner nicht automatisch die Übernahme der hälftigen Schulden verlangen. Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim?Scheidung und gemeinsames Haus – Was ist zu beachten?Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses – oder auch einer Eigentumswohnung – zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein. Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet? Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden? Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten? Das Familienrecht in Deutschland kennt zahlreiche Lösungsansätze. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu den gebotenen Aspekten, die in der Trennungszeit und bis zur Scheidung zum Thema Haus einer Klärung bedürfen. Lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen. Zur Online-Immobilienbewertung Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen. Ein weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert – etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht. Achtung! Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden. Mehr dazu und wie Sie eine solche unter Umständen umgehen können, erfahren Sie z. B. unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net. Da die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden. Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden. Bei Scheidung den Eigenheim-Anteil an den anderen Ehegatten übertragen?Können sich die Ehepartner nicht auf den Verkauf des Hauses und die Teilung des Erlöses einigen, kann der Anteil von Partner A auch auf Partner B überschrieben werden. Bei diesem Verfahren ist jedoch meist die Auszahlung einer Ersatzleistung bzw. Entschädigung vorgesehen. Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein. Bei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung. Austragung aus den gemeinsamen Verbindlichkeiten zum HausDer Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.Erklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten. Teil einer Vereinbarung sollte ferner die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag sein. Auch andere Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, sollten ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Eigentümer übertragen werden. Da sich das ehemals gemeinsame Haus nicht mehr im Besitz des austretenden Ehepartners befindet, sollte er auch an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beteiligt sein. Andernfalls kann er fordern, dass die weiterhin geleisteten Zahlungen auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden. Auch sollte Partner A, der den Eigentumsanteil von B übernimmt, darauf achten, dass alle Verbindlichkeiten und Belastungen, mögliche offene Reparaturleistungen u.a. genau aufgelistet sind. Sie sollten nicht blind jedwede Vereinbarung annehmen. Handeln Sie so vorausschauend, als würden Sie das Haus einer fremden Person kaufen wollen. Partner B, der seinen Anteil aufgibt, sollte darauf achten, dass er aus allen Verträgen und dem Grundbuch gestrichen wird. So kann er nicht mehr in Haftung gezogen werden, sollte A den Zahlungsverpflichtungen einmal nicht nachkommen. Vertrag zur Übertragung des Eigentumsanteils am HausDen Vertrag zur Übertragung des Hausanteils sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich. Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen. Bei Scheidung das Haus an den Geringverdiener oder arbeitslosen Partner übertragen?Möchte einer der Ehegatten die Immobilie übernehmen, obwohl er finanziell nicht in der Lage ist, den Unterhalt für das Objekt allein zu zahlen, kann er vom Ehepartner nicht automatisch eine Unterhaltszahlung verlangen. Erklärt sich der austretende Ehepartner bereit, die Kreditverbindlichkeiten und andere Zahlungen auch weiterhin zu leisten, darf er diese Zahlungen unter Umständen auch auf den zu leistenden Ehegattenunterhalt anrechnen. So können weitere Zahlungen möglicherweise ausbleiben. Der Geringverdiener würde am Ende mit zahlreichen Nachteilen leben müssen. Gemeinsames Wohnrecht bei einer TrennungSind beide Ehegatten zu gleichen Teilen Hauseigentümer kann in seltenen Fällen auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. Bei mehrstöckigen Wohnobjekten kann Partner A zum Beispiel das obere Geschoss, Partner B die untere Etage zugesprochen werden. So wird beiden Gatten ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung Klärung finden. Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.Auch eine gemeinsame Nutzung des gesamten Objekts ist möglich. Sollte jedoch die Scheidung angestrebt sein, muss eine ausreichende Trennung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Können die Ehegatten am Ende nicht nachweisen, dass sie einen getrennten Hausalt führten, ist der Nachweis zum durchlaufenen Trennungsjahr unter Umständen recht schwierig. Die getrennt lebenden Ehegatten sind gehalten, sich in diesem Falle über die Aufteilung der laufenden Kosten – Betriebsosten u.a. – zu einigen. Aus nachvollziehbaren Gründen ist diese Konstellation des gemeinsamen Wohnrechts bei Entscheidungen zum Haus nach einer Scheidung in der Regel eher selten. Meist verhindern emotionale Befindlichkeiten und mögliche Kränkungen, dass beide Parteien noch unter einem gemeinsamen Dach leben wollen und/oder können. Was aber geschieht, wenn über das Eigentum bei der Scheidung zum Haus noch keine Einigung getroffen werden konnte? Alleineigentum von Haus oder Wohnung bei TrennungIst nur ein Ehegatte laut Grundbuch Eigentümer des Hauses, hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf den Partner dazu auffordern, nach der Trennung die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine Karenzzeit einzuräumen, in der der andere Gatte eine Wohnung suchen und finden kann. Tritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden. Gewährt der Alleineigentümer dem anderen ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht nach der Trennung, kann er eine Mietzahlung verlangen. Gegebenenfalls können hierbei auch gemeinsame Kosten aus Verpflichtungen im Außenverhältnis Anrechnung finden. Die finanziellen Einbußen, die dem ausziehenden Ehegatten entstehen – etwa durch Mietzahlungen – können im Zugewinnausgleich und beim Unterhaltsbedarf Beachtung finden. Teilungsversteigerung nach der ScheidungDie Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung und dient der Auflösung einer ideellen Gemeinschaft an einem Grundstück, einer Immobilie u.a. Sind die Parteien nicht in der Lage, zu dem im gemeisansamen Eigentum befindlichen Haus eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Den Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ein Mindestgebot kann bei der Teilungsversteigerung angesetzt sein. Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.Hiernach wird bei Scheidung für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können. Ist keine der beiden Parteien Höchstbietender und geht das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten über, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt. Problematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein. Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien. Online-ImmobilienbewertungWas ist die gemeinsam erworbenen Immobilie wert? Nutzen Sie die Online-Immobilienmakler von McMakler, um den Wert Ihrer Immobilie kostenlos und unverbindlich zu ermitteln: (122 Bewertungen, Durchschnitt: 4.06 von 5)Zum Hauseigentum bei Scheidung 4.06 5 122Loading...Julia says: 4. June 2016 at 23:49 Reply Hallo, mein Mann hat ein Haus mit in die Ehe gebracht, sprich ich stehe nicht mit im Grundbuch noch in den Darlehensverträgen. Wir sind seit fünf Jahren verheiraten, nach vier Jahren hat das Trennungsjahr begonnen, sodass wir kurz vor der Scheidung stehen. Mein Mann möchte nun das ich eine Vereinbarung beim Notar unterzeichne, damit wir den Zugewinn festlegen. Ich habe die Kontoauszüge gesehen und wir haben die Hälfte der getilgten Summe der letzten fünf Jahre durch zwei genommen. Kristin says: 14. July 2016 at 21:06 Reply Hallo, ich habe mich von meinem Lebenspartner getrennt. Vor knapp 4 Jahren haben wir im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine Doppelhaushälfte erworben. Sowohl im Grundbuch als auch im Darlehensvertrag stehen wir zu gleichen Teilen. Wir haben bisher knapp ein Fünftel des Darlehens abbezahlt und haben in etwa den gleichen Anteil in den Umbau, die Modernisierung und Renovierung investiert. Jedoch haben wir zum großen Teil auf Firmen verzichten können, haben durch seine Familie viel selbst bewerkstelligen können. Auch ich habe mir viel angenommen in der Zeit, für das Renovieren, Bodenverlegen und Fliesenlegen bin allein ich zuständig. Welche Grundlagen muss man berücksichtigen, wenn man die Summe berechnet, die man dem Partner auszahlen müsste? Wir wollen das Haus, jeder für sich allein, gern behalten und jeder von uns könnte es sich auch alleine leisten. Nur ist es so, dass ich den Großteil der mit dem Haus und dem großen Garten verbundenen Aufgaben alleine bewerkstellige und nicht bereit bin, dies aufzugeben. Kristin Matthilde says: 3. August 2016 at 10:45 Reply Guten Morgen, wir beabsichtigen ein Haus zu kaufen, welches mit allen Nebenkosten 240.000 Euro kostet. Vor der Eheschließung hatte mein Mann ein Vermögen von 50.000 Euro, ich hatte nichts. Inzwischen haben wir gemeinsam ein Vermögen (durch Zugewinngemeinschaft) von 40.000 Euro gemeinsam erwirtschaftet. Das Eigenkapital fließt in das gemeinsame Haus. Da das Haus in ca. 3 Jahren eine Grundsanierung benötigt, werden wir nochmals ca. 200.000 Euro aufnehmen. Dazu wird mein Mann als Unterstützung ein Schenkung bzw. sein Erbe von ca. 80.000 Euro vorzeitig ausgezahlt bekommen. Das Geld wird komplett in das Haus fließen. Den Rest werden wir ebenfalls wieder aus unserem gemeinsam erwirtschafteten Gehalt bestreiten. Sollten wir bezüglich gewisser Schenkungen etwas beim Notar beachten oder wird das die Schenkung als priviligiertes Vermögen im Falle einer Scheidung beim Zugewinn sowieso ausgeschlossen? Ist bezüglich des Vermögens vor der Heirat die Regelung im Grundbuch so angemessen? Vielen Dank für eine Antwort. Petra says: 5. August 2016 at 8:53 Reply Guten Morgen, leider habe ich einen ähnlichen Fall wie meinen nicht bei den Kommentaren gefunden und ich hoffe Sie können hier weiterhelfen. Wir haben 2008 von meinen Eltern ein Haus unter dem damaligen Marktwert gekauft (Kaufpreis 150.000€ / Marktwert 250.000€) Den Kaufvertrag haben beide unterschrieben, aber nur ich stehe im Grundbuch. Viele Grüße und Dank vorab. Anne - Kathrin says: 22. August 2016 at 17:44 Reply Hallo, Suse says: 6. September 2016 at 13:50 Reply Hallo, Suse says: 21. September 2016 at 14:50 Reply Hallo, Die Richterin begrüßte uns mit den Worten:” Das Ganze dauert ja jetzt schon einige Jahre. Ich will die Sache heute vom Tisch haben.” Mein Ex-Mann war nicht anwaltlich vertreten. Es wurde eine Anwältin eine Anwältin vom Flur hereingebeten, damit das Urteil beschlussfähig war. Trotzdem hat er das komplette Haus bekommen. Ich war anwaltlich vertreten und habe die ganze Zeit gedacht ich bin im falschen Film. Alexander says: 30. September 2016 at 8:21 Reply Guten Morgen, ich bewohne mit meiner Lebensgefährtin (nicht verheiratet) und ihrem Kind gemeinsam ein Einfamilienhaus. Wir beide sind zu je 50% Eigentümer des Hauses und im Grundbuch eingetragen. Die Finanzierung erfolgt über einen gemeinsamen Kredit bei der Bank. Zusätzlich haben wir beide beim Kauf des Hauses einen jeweils gleichen Anteil an Eigenkapital eingebracht. Mit freundlichen Grüßen Alexander Maria says: 7. October 2016 at 7:36 Reply Guten Tag. Ich hoffe Sie können mir helfen. Vielen Dank Andre says: 9. October 2016 at 12:06 Reply Hallo, meine Nochfrau und ich leben seit 1,5 Jahren in Trennung im Doppelhaus und haben eine Folgevereinbarung mit Aufteilung der Immobilie nutzungsrechtlich aber keine Realteilung, da die Hypothekenbank nicht mitspielt. Im Grundbuch sind wir zu je 50% Eigentümer zu beiden Haushälften. Nun haben wir einen 23 jährigen Sohn in Ausbildung mit Lohn im 4 stelligen Bereich. Die Scheidung läuft noch und es wird sich zumindest bis nächstes Jahr noch hinziehen. Mein Sohn erhebt nun Anspruch auf Wohnrecht in seinem Zimmer, ich möchte aber mein Teil an Fremde vermieten und mit meiner Freundin zusammenziehen. Ich habe ihm ein Termin zum Jahresende gestellt, dass er sich was eigenes suchen kann bzw. im Wohnheim für seine Ausbildung wohnen soll. Bei meiner Frau kann er nicht wohnen, da dort nur 2 Zimmer sind. Chris says: 27. October 2016 at 17:36 Reply Hello, I am going through a very dirty seperartion at the moment where War of the Roses doesn’t even scratch the surface. I hope from the long winded description you can get an idea of my situation, and offer me a little guidance. Many thanks in advance for any help in this matter. Heinz says: 2. November 2016 at 17:08 Reply Hallo, ich stehe vor folgendem Problem ich und meine getrennt Lebende Frau besitzen eine Immobilie. Sie ist mit dem Kind woanders hingezogen. Ich hatte versuchet Ihre hälfte zu übernehmen was leider gescheitert ist.. Aufgrund der Unterhaltsforderungen mit Wohnvorteil usw. war es mir nicht möglich weiter alleine die Immobilie zu bewohnen so das ich auch eine kleine Wohnung beziehen musste. Das Haus steht nun leer und wird momentan noch von mir bezahlt was die Tilgungen usw angeht und der größte Teil natürlich auch beim Unterhalt mit herrangezogen. Wollte das Haus auch schon verkaufen aber auch das wird leider von meiner getr. lebenden Frau ignoriert… Wir sind noch nicht geschieden da ich das Problem sehe mit dem Haus.. desweiteren ist noch ein 3 als Bürge mit 30000 bei der Darlehnsbank hinterlegt. Mein Anwalt rät mir zur einreichung der Scheidung er sagt das das Haus kein Bestandteil von einem Scheidungsverfahren ist.. ich sehe es aber anders da ja Zugewinn und Unterhalt usw . ja auch vom Haus abhängt.. Kann mir jemand dazu Infos geben ? Stimmt die aussage vom Anwalt? Danke Grüße Heinz Stephan says: 16. November 2016 at 4:38 Reply Hallo, auch ich hätte eine Frage: Meine Frau hat mich betrogen und möchte sich von mir trennen (ich weiss, unerheblich für die Ansprüche wer hier Schuld an der Trennung hat). Wir haben zusammen ein Haus auf dem Grundstück ihrer Mutter gebaut, welches derzeit auch noch ihrer Mutter gehört. Zum Zeitpunkt des Baues war eine Teilung des Grundstücks nicht möglich, da dann eine Neuvermessung notwendig geworden wäre und so der Hausbau nicht stattfinden hätte können. Die Schulden haben wir beide auf der Bank übernommen. Es handelt sich um 250000€, diese werden aber deutlich durch das Haus gedeckt, Wert ca. 350000€. 1. Frage: Macht es Sinn, das Haus schätzen zu lassen? Während der Ehe (seit 2008) habe ich eine Abfindung (70000 Euro) für eine Arbeitsstelle (2000-2014) erhalten. Aus einem gemeinsamen Haus haben wir zusätzlich 25000 Euro für den Hausbau einsetzen können. Man kann also sagen, das sämtliches Kapital in den Hausbau geflossen ist (Familienhaus + 2 Kinder (5/7Jahre)). 2. Frage: Ist dies Relevant für den Zugewinnausgleich, oder zählt hier tatsächlich nur Kapital auf den Konten? Der Hauptverdiener bin ich (mit 1800 Euro) meine Frau verdient ca. 800 Euro. Alleine kann sie die Abtragung des Hauses nicht decken. Das Haus verfügt über eine Einliegerwohnung (Mieteinnahme 500€). Abtragung beträgt ca. 1.100 €. Auch wenn mich die Kinder sehr lieben, dürften sie im Haus (und damit wohl bei der Mutter) bleiben, auch wenn sie sich im Moment kaum um die Kinder kümmert und ihr “Neuer” interessanter ist (was auch der Grund ist, warum ich momentan noch im Haus wohne – die Kinder) Ein Termin mit einem Anwalt ist vereinbart. 3. Frage: Kann ich überhaupt mit irgend etwas rechnen, oder bin ich gezwungen, die Abtragung für das Haus und eventuell zusätzlich Unterhalt zu zahlen, obwohl mir das Haus dann gar nicht mehr gehört? 4. Frage: Kann meine Frau / oder ihre Mutter mich sozusagen aus dem Haus werfen? 5. Was kann ich überhaupt tun, um einigermassen schmerzfrei aus der ganzen Angelegenheit raus zu kommen? Danke für ihre Hilfe Scheidung.org says: 21. November 2016 at 11:38 Reply Hallo Stephan, 1. Für die Schätzung des Hauses ist in aller Regel der aktuelle Verkehrswert anzusetzen, nicht sämtliche Beträge, die in das Haus eingeflossen sind. Sie können eine solche Schätzung vornehmen lassen. Entsprechende Gutachten sind mit zusätzlichen Kosten verbunden. 2. Beim Zugewinnausgleich werden sämtliche Vermögenswerte der Ehegatten betrachtet, die während der Ehe hinzukamen: Immobilien, Aktien, Barvermögen, Unternehmen – sowie Schulden, die davon in Abzug zu bringen sind. Gemeinsame Immobilien werden den Ehegatten zu gleichen Teilen angerechnet – bzw. entsprechend der im Grundbuch angegebenen Eigentumsverhältnisse. 3. Sofern Sie Miteigentümer des Hauses sind (wenn schon nicht des Grundstücks), können Sie in aller Regel auch einen entsprechenden Anspruch auf das Haus erheben. Der andere Eigentümer kann dann grundsätzlich auch die Anteile gegen Ausgleichszahlung übernehmen oder andere Kompensationsleistungen vereinbaren (Verrechnung mit Unterhaltsansprüchen usf.). 4. Wenn Sie selbst nicht Eigentümer weder des Hauses noch des Grundstücks sind, können Sie auch keinen Anspruch auf das Haus erheben. Grundsätzlich können sich Ehegatten hierbei aber auch gütlich einigen. Ggf. können Ihre geleisteten Anstrengungen einen Anspruch begründen. 5. Lassen Sie sich von dem beauftragten Anwalt ausführlich hinsichtlich sämtlicher Scheidungsfolgen beraten. Leider gibt es im Familienrecht keine allgemeingültigen Lösungen, da kein Fall dem anderen gleicht. Jeder Einzelfall kann folglich anders entschieden werden. Ihr Scheidung.org-Team Bettina says: 22. November 2016 at 21:16 Reply Hallo. Wir leben seit Feb 2016 in Trennung. Ich lebe mit unseren 2 Kindern im Haus (im Grundbuch sind mein noch Mann und ich beide zur Hälfte eingetragen). Das Haus ist gemeinsam von uns abbezahlt worden und Schuldenfrei. Er zahlt Trennungsunterhalt für mich und die Kinder. Ich bezahle alle laufenden Kosten für das Haus (auch Grundsteuer, Versicherungen…) und bei der Unterhaltsberechnung wurde seine nicht Nutzung des Hauses berücksichtigt. Jetzt reicht er die Scheidung ein und will das wir das Haus verkaufen. Kann er mich zum Verkauf zwingen obwohl mir die Hälfte des Hauses gehört und ich mit den gemeinsamen Kindern darinwohne? Könnte ich das aussitzen bis die Kinder 18 sind? Gerne würde ich ihn auch ausbezahlen und dies dadurch finanzieren, dass ich mich räumlich mit den Kindern einschränken und die frei werdenden Zimmer vermiete. Kann er dies ablehnen, wenn ich ein verkehrswertgutachten vorlege bezüglich des auszubezahlen den Betrages? Vermutlich rechnet er mit einem oeller Ren Betrag, da ja momentan Häuser sehr teuer verkauft werden. Ines says: 23. November 2016 at 7:39 Reply Guten Tag, Bärbel says: 20. December 2016 at 19:31 Reply Im Rahmen meiner Scheidung muss ich meinen Ehemann als bisheriger alleiniger Darlehensnehmer aus meinen, im Alleineigentum stehenden Immobiliendarlehen freistellen. Ich bin in meinem Haus mit den Kindern wohnen geblieben und habe auch freiwillig, auf den Namen meines Ehemannes laufenden Darlehen, seit 3 Jahren freiwillig übernommen und gezahlt. Bevor ich die Darlehen offiziell übernehmen sollte, hatte ich meinen Ehemann um Nachweise seiner geleisteten DarlehensZahlungen in den Ehe-Jahren gebeten. Die Herausgabe der entsprechenden Unterlagen wurde mir von ihm verwehrt, sondern ich konnte erst nach längerem hin und her ( da ich ja offiziell keine Darlehensnehmerin war) die Zahlungszusammenstellungen durch die Übersendung von jährlichen Kontoauszügen der Bank in Augenschein nehmen. Dabei stellte sich heraus, dass mein Ehemann die von mir im Laufe der Ehe an ihn überwiesenen zweckgebundenen Zahlungen meiner Eltern nicht wie abgesprochen auf das Immobiliendarlehen eingezahlt hat. Hätte er die Zahlungen wie ursprünglich abgesprochen auf die Baudarlehen weitergeleitet wäre ich lt. aufstellung eines Tilgungsplanes schuldenfrei. Stattdessen habe ich nun noch 110.000 Eur Schulden und bin nun von einem Amtsgericht verurteilt worden an ihn ca. 5.000 Euro für eine angeblich nicht rechtzeitig vorgenommene Freistellung zu zahlen. Auch mein Anwalt hat seine Anwaltskosten nach der verbliebenen Darlehenssumme und nicht nach dem Streitwert festgesetzt. Ich muss mich nun kurzfristig entscheiden, ob ich in die Berufung gehe…, da alleine die Festlegung die an ihn zu zahlendes Summe fehlerhaft von dem Gericht festgelegt wurde. Welche Kosten kommen dann zusätzlich auf mich zu und lohnt es sich in die Berufung zu gehen, was raten Sie mir ( kommen bei einer teilweisen Aufhebung des Urteils anteilige Kosten auf mich zu? Susanne says: 29. December 2016 at 21:22 Reply Hallo. Marco S. says: 22. January 2017 at 11:55 Reply Hallo. Nach 17 Jahren Beziehung, 6 Jahre davon verheiratet, sind meine Exfrau und ich seit letztem Jahr-Januar- geschieden. Nachdem wir im Dezember 2012 nach langen Umbau- und Renovierungsarbeiten ins Haus eingezogen sind dauerte es keine 8 Wochen dass meine Exfrau aus dem gemeinsamen Haus wieder auszog und sich von mir trennte. Aussage ihrerseits damals war ” sie ist ein Zebra und keine Kuh, sie gehöre in die Stadt und nicht auf das Land”. Wir hatten keine Kinder und so zog sie nach Berlin und fing ein neues Leben an. Meine grosse Liebe war fort und ich kämpfte um sie wieder zurück zu bekommen. Vergeblich. Aufgrund der Trennung fiel mir mein Alltag immer schwerer sodass ich meinen Job verlor und arbeitslos wurde. Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen MS Reinhard J. says: 24. January 2017 at 13:46 Reply Hallo, ich habe eine Frage. Mein Vater ließ sich 1993 von meiner Mutter scheiden. Das Gemeinsame Haus übernahm damals meine Mutter und musste von da an ca 140.000 DM an Rest schulden für das Haus abzahlen. Sie hatte das Haus wegen der Scheidung auch durch einen Gutachter Bewerten lassen. 330.000 DM Verkehrswert kamen dabei heraus – 1993, Gutachten liegt vor. Norbert M. says: 26. January 2017 at 12:14 Reply Sie haben viele Fälle sehr anschaulich dargestellt, vielen Dank. Leider fand ich jedoch keinen Hinweis für folgende Situation: Marc says: 20. February 2017 at 16:43 Reply Hallo, Daniel H. says: 9. March 2017 at 7:46 Reply Hallo. Ich habe eine wichtige Frage. Wenn Mann und Frau gemeinsam im Grundbuch stehen, sich haben scheiden lassen, beide aus dem Haus ausgezogen sind und das Haus verkauft werden soll, aber es noch monatliche Kosten hat wie zum Beispiel Kredit und Abgaben an die Stadt usw., gibt es da eine gesetzliche Regelung wie die Kosten verteilt werden, oder müssen wir das Haus allein weiter zahlen bis es verkauft ist? Weil der Ex meiner Partnerin hat eine Summe genannt die wir für nicht realistisch halten und darunter soll es nicht verkauft werden. Das würde bedeuten, wenn das Haus zum Beispiel erst in 18 Monaten verkauft wird, müssten wir 18 Monate lang das Haus allein tragen? Der Ex ist letztes Jahr ausgezogen und wir wohnen jetzt noch im Haus und tragen alle Kosten, ziehen nun aber aus (im Frühjahr verkauft sich ein Haus besser als im Herbst). Allerdings verdient meine Partnerin auch mehr als ihr Ex. Er hätte das Haus überhaupt nicht allein halten können. Ich mache mir Sorgen, dass er dem Verkauf erst zustimmt, wenn seine geforderte Summer erzielt wird, da wir ohne seine Zustimmung ja nicht verkaufen dürfen, und wir nun auf nicht absehbare Zeit eine Doppelbelastung haben. Es wäre schön, wenn Sie mir antworten würden. Mit freundlichen Grüßen Steffi says: 22. March 2017 at 22:39 Reply Guten Abend. Mein Noch-Ehemann und ich leben in Trennung, das Scheidungsverfahren läuft. Wir haben während der Ehe gemeinsam eine Wohnung erworben (50/50). Das gesamte Eigenkapital sowie sämtliche fälligen Zahlungen wurden von Anfang bis heute ausschließlich von mir erbracht. Die Wohnung wird von mir und unserem gemeinsamen Sohn bewohnt. Ich trage weiterhin die vollständigen Raten sowie sämtliche Nebenkosten alleine. Meinen Mann habe ich bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass er die Hälfte der Raten, Grundsteuer, usw. übernehmen muss. Da er arbeits- und wohnungslos ist, ist er hierzu jedoch nicht in der Lage (und wäre auch nicht bereit dazu). Es gab eine mündliche Absprache, dass mein Mann mir nach der Trennung seinen Miteigentumsteil übertragen würde. Dies verweigert er jetzt jedoch. Mir wurde geraten, nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Ich habe mich über dieses Verfahren informiert. Dieses Verfahren scheint dann angebracht zu sein, wenn ein Teil (hier z.B. ich) den Verkauf der Immobilie anstrebt, der andere Teil aber nicht zustimmt. In meinem Fall möchte ich die Immobilie jedoch nicht verkaufen, sondern als alleinige Eigentümerin weiterführen. Die vorläufige Zustimmung der Bank bezüglich der Haftungsentlassung meines Mannes liegt bereits vor. Kann eine Teilungsversteigerung auch nur für seinen Anteil durchgeführt werden oder würde in diesem Verfahren in jedem Fall das gesamte Eigentum zur Versteigerung kommen? Für eine allgemeine Erklärung zu den Auswirkungen eines solchen Verfahrens wäre ich Ihnen sehr verbunden. Vielen Dank im Voraus. J.Z. says: 27. March 2017 at 11:48 Reply Guten Tag, brauche dringend Info, habe mich bereits hier bei einem RA erkundigt, konnte mir keine wirkliche Antwort geben. Mein Mann und ich sind seit 37 Jahren verheiratet, er hat das Haus seiner Eltern vor der Ehe als Schenkung bekommen, da es sonst in die Vollstreckung gegangen wäre. Die Schulden seiner Eltern haben wir gemeinsam übernommen und dafür zahlen wir teils heute noch mit den Mieteinnahmen die Kredite ab. Ich selbst stehe erst seit ca 2 Jahren im Grundbuch. Mein Mann hat sich nun von mir getrennt und will das ich gehe, ohne Ansprüche zu stellen.. Dazu muß ich sagen, daß ich 35 JAhre in seinem Betrieb mit gearbeitet habe, wie so viele Ehefrauen ohne Arbeitsvertrag, er hat mir nie Lohn gezahlt oder Rentenbeiträge für mich eingezahlt, hat mir auch nie gestattet wieder ganztägig arbeiten zu gehen, weil er auf meine Hilfe angewiesen war Wir haben den Gartenbaubetrieb ausgebaut, früher nur Produktion und Verkauf von Pflanzen, inzwischen Pflege von Aussenanlagen, Gärten und Hausmeisterservice.. Auch dort habe ich viele Arbeiten übernommen…Dann hat er ein Haus von seinem Opa geerbt, auch dort stehe ich erst seit 2 Jahren im Grundbuch! Was bleibt mir , wenn mein Mann sich scheiden läßt.. Kristina says: 6. June 2017 at 13:55 Reply Hallo. Oliver says: 7. June 2017 at 10:18 Reply Hallo. Ich war mit meiner Frau 12 Jahre verheiratet und will mich jetzt scheiden lassen. Wir besitzen ein Haus das auf beide läuft und eingetragen ist. Das Haus hat maximal einen Marktwert von 200.000€ eher weniger. Rest Schulden auf dem Haus sind noch 150.000€ Sanierungsschulden die auf meinem Namen laufen auch noch mal von 18.000€. Sie will das Haus verkaufen aber ich nicht. Ich würde es gerne behalten und mit unseren Kindern die bei mir leben, dort weiter zu wohnen. Kann ich mich dem Hausverkauf verweigern und wenn ja, für wie lange bevor sie eine Zwangsversteigerung beantragen kann? Lischen90 says: 3. October 2017 at 13:09 Reply Hallo Katja says: 24. November 2017 at 13:41 Reply Hallo, Elli says: 15. January 2018 at 22:11 Reply Hallo, ich habe folgende Situation Hajo says: 17. December 2019 at 22:03 Reply Guten Tag, bitte geben Sie mir einen Tipp zu folgendem Sachverhalt. Ich bin inzwischen etwas ratlos bis verzweifelt: Ich möchte mich nicht mehr ärgern oder streiten, ich möchte einfach eine Lösung und mein Leben in Ruhe und Frieden gestalten. und als Letztes Herzlichen Dank im Voraus. Anna says: 1. July 2020 at 7:35 Reply Bitte helfen Sie mir ich habe das Gefühl das der nächste Anwalt den ich mir suchte schon wieder koruppt ist und mein noch Ehemann auch diesen auf seine Seite zieht.es ist mittlerweile 3 Jahre her und er kommt keiner Aufforderung nach,weder seine Finanzen darzulegen usw selbst der Unterhalt ist nicht geregelt.Seit nunmehr 5 Jahren bestreitet er ein anderes Verhältniss ,rühmt sich in meiner Familie das er durch sie wieder Vater geworden ist und ich nichts von ihm bekomme.ich habe die ganzen Jahre die Fam.finanziert damit er Geld hatte sich ein Haus nach dem anderen zu kaufen.die eingenommene Miete der Häuser ist auch in seinem Besitz.nebst vielen Betrügen,Versicherung,Arbeits u.Finanzamt.Falschaussagen,Maineid,Stromanbieter,europäischer Förderfond,Stadtverwaltung usw Anna says: 15. July 2020 at 10:36 Reply Guten Tag, Vielen Dank und lieben Gruß aus dem Schwarzwald! Hans says: 26. February 2021 at 22:53 Reply Hallo, Ergänzend: Meine Stiefmutter kam mit nichts in die Ehe und wollte von Anfang an beide Häuser. Frau W. says: 3. June 2021 at 18:02 Reply Wir haben eine Haushälfte zusammen und haben 2 Kinder in Frankfurt/Main Man muss ich meinen Mann naoch auszahlen. Was für andere Lösungen gibt es . Von meinen Eltern habe ich 2007 31.000,- € für den Keller bekommen. Ich habe meinen Mann während der Ehe den Rücken freigehalten. Mein Mann eine eine Altersversorgung durch Lebensversicherung. ich habe keine Zuätzliche Altersversicherung, unsere oder meine Altersversorgung sollte das Haus in Frankfurt sein. Die 2 Autos waren auf dem Namen vom Ehemann angemeldet. Meine Eltern haben 50 % uns geschenkt zum Auto. 15.000,- € Mein man will jetzt 5000,- € Ablösung haben. (hat er bereits bekommen) Ich brauchte das Auto um Zur Arbeit hin und zurück zufahren und Einkaufen und die Kinder zu bewegen. Mein Mann hat den KFZ Brief und die Schlüsel gehabt. Wir haben doch eine Fürsorge für die 2 Kinder. Die müssen doch mit bewertet werden.Die Fürsorge ist sehr wichtig. mann kann doch nicht nur das Haus bewerten. Die Kinder brauchen doch eine Versorgung und ein Dach übern Kopf. Wem gehört das Haus wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht?Variante 2: Nur ein Ehepartner steht im Grundbuch
Wenn im Grundbuch nur ein Ehegatte als Eigentümer eingetragen ist, dann gehört ihm nach der Scheidung das Haus auch allein. In der Regel behält derjenige das Wohneigentum auch und bleibt darin wohnen.
Was passiert wenn ein Ehepartner nicht im Grundbuch steht?Aber: Auch wenn der Partner nicht im Grundbuch vermerkt ist, steht er nach der Trennung nicht mit leeren Händen da. Hier wird der Zugewinnausgleich berücksichtigt. Das Haus fällt dann in den Zugewinnausgleich, wenn es während der Ehe gekauft, gebaut oder ausgebaut wurde.
Kann nur ein Ehepartner im Grundbuch stehen?Steht nur einer der Ehepartner im Grundbuch, so gehört auch nur diesem das Grundstück und die darauf gebaute Immobilie. Dieser Ehepartner kann nach der Scheidung mit der Immobilie dann auch machen, was er will.
Wem gehört das Haus bei Scheidung Wenn nur einer im Grundbuch steht?Wem gehört das Haus, wenn nur einer im Grundbuch steht? Derjenige, der im Grundbuch steht, ist der rechtmäßige Eigentümer des Hauses. Steht also nur ein Partner im Grundbuch und gibt es keine weiteren vertraglichen Regelungen im Fall einer Scheidung, gehört das Haus ihm oder ihr.
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