Wer bekommt 300 Euro Energiepauschale Rentner?

Rentner waren von der Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgeschlossen. Doch im 3. Entlastungspaket sollen sie den Energiebonus erhalten.

Update vom 28. Oktober 2022, um 17:26 Uhr: Der Bundesrat hat der Energiepreispauschale für Rentner am Freitag, 28. Oktober 2022, endlich grünes Licht gegeben. Das Gesetz wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Rentner erhalten somit Anfang Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro, berichtet RTL News. Etwa 20 Millionen Renten- und Versorgungsbezieher sollen von der Finanzspritze profitieren.

Update vom 4. September 2022, um 13:09 Uhr: Nachbesserung im 3. Entlastungspaket: Nach wochenlanger Kritik sollen jetzt auch Rentnerinnen und Rentner von der Energiepauschale profitieren. Darauf hat sich die Bundesregierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) nach stundenlangen Verhandlungen geeinigt. Zum 1. Dezember soll es demnach eine einmalige Auszahlung von 300 Euro geben. Studierende und Auszubildende sollen die Energiepreispauschale ebenfalls erhalten. Sie bekommen einmalig 200 Euro auf das Konto überwiesen. Zuvor war die Energiepreispauschale von 300 Euro nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen. Alle wichtigen Ergebnisse rund um die Entscheidung im Koalitionsausschuss zum dritten Entlastungspaket erfahren Sie in unserem Überblick.

Energiepreispauschale: Wie Rentner die 300 Euro der Einmalzahlung im 3. Entlastungspaket bekommen

Erstmeldung vom 28. Juli 2022, 19:40 Uhr: Berlin – Wie erhalten auch Rentner die Energiepreispauschale? Denn die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro aus dem Entlastungspaket 2022 ist schließlich nur für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland als Hilfe gegen die derzeit explodierenden Energiepreise gedacht. Doch da die meisten Menschen im Ruhestand nicht steuerpflichtig sind, fallen Rentner bei der Auszahlung der Energiepauschale schlicht durchs Raster. Es gibt aber einen einfachen – und legalen – Trick, mit dem auch Rentner an die Einmalzahlung kommen.

Energiepreispauschale: Wie Rentner an die Einmalzahlung von 300 Euro der Energiepauschale kommen

Die 300 Euro-Energiepreispauschale (EPP) rückt für rund 44 Millionen Menschen in Deutschland immer näher. Denn ab September soll das Geld allen Erwerbstätigen, Selbstständigen und Gewerbetreibenden über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers einmalig ausgezahlt werden. Somit sind Rentner bei der Einmalzahlung der Energiepauschale eigentlich außen vor. Dennoch gibt es auch für Rentnerinnen und Rentner Möglichkeiten an den Energiebonus zu kommen.

Wer bekommt die Energiepauschale 2022?

Die Energiepreispauschale (EPP) erhalten im September 2022 alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind, pauschalbesteuerte Minijobber, kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte, Gewerbetreibende und Selbständige.

Selbstständige erhalten dabei einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung – das Geld wird ihnen also nicht separat ausgezahlt.

Warum gibt es die Energiepauschale nicht für Rentner – und wie komme ich im Ruhestand an die 300 Euro?

Die Energiepauschale 2022 ist jedoch steuerpflichtig – und für den Großteil der Rentner in Deutschland nicht vorgesehen. Das sorgte in der Politik, den Medien und auch bei Verbänden sowie in der Gesellschaft für Kritik und Unverständnis. Markus Söder (CSU) setzte sich aus dem Grund mit der Forderung eines neuen Entlastungspakets bereits für die Energiepauschale für Rentner ein.

Wer bekommt 300 Euro Energiepauschale Rentner?

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Doch gibt es einen recht simplen Trick, mit dem auch Rentner an das Energiegeld in Höhe von 300 Euro kommen können. Da neben Vollzeit-Angestellten – entgegen der ersten Ankündigung – auch 450-Euro-Minijobber und kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte die Energiepauschale erhalten, tut sich in der Folge ein Schlupfloch für Rentner auf.

Wer bekommt 300 Euro Energiepauschale Rentner?

Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro soll im Dezember an alle RentnerInnen ausbezahlt werden. © Jonas Schöll/dpa/Montage

Energiepreispauschale (EPP) im September 2022: Wie komme ich als Rentner an die 300 €?

Um einen Anspruch auf die 300 Euro zu erhalten, müssen Rentner beispielsweise als Minijobber nämlich nur einen Tag im Jahr 2022 arbeiten. Anschließend zählen sie automatisch zu den Begünstigten der Energiepreispauschale (EPP).

CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann erklärte der Bild-Zeitung: „Es reicht aus, dass zum Beispiel ein Rentner einmal im Jahr 2022 eine Stunde auf seine Enkel aufpasst und dafür von seinen Kindern 12 Euro Mindestlohn im Rahmen eines Minijobs oder aus selbstständiger Tätigkeit erhält. Im Anschluss gibt er diese Einkünfte in der Steuererklärung an und bekommt die Energiepreispauschale im Mai 2023 ausbezahlt.“

Energiepreispauschale für Rentner: Auch Ruheständler erhalten mit Minijob Anspruch auf die 300 Euro

Um die Energiepreispauschale als Rentner zu erhalten, ist also keine lange Anstellung vonnöten. Ein kurzes Arbeitsverhältnis in Privathaushalten als Gärtner, Pflegekraft oder Kinderbetreuer reicht vollkommen aus, um die Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Der Arbeitgeber darf dabei laut Bild auch ein naher Verwandter sein, nur der Ehepartner wird von dieser Regelung ausgeschlossen.

„Die Tätigkeit muss weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Mindestdauer ausgeübt werden“, bestätigt das Bundesfinanzministerium laut rtl.de. Das Finanzportal Haufe erklärt zudem: „Eine Auszahlung durch den Arbeitgeber kann aber nur erfolgen, wenn der oder die Beschäftigte dem Arbeitgeber vor der Auszahlung schriftlich bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.“

Energiepreispauschale: Wer bekommt sie?

Wer bekommt 300 Euro Energiepauschale Rentner?

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Energiepauschale für Rentner mit Minijob – so erhalten auch sie die 300 Euro

Rentner, die am 1. September 2022 nicht in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen oder deren Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, eine Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben, müssen die Energiepauschale über eine eigene Steuererklärung geltend machen. In dem Fall werden die 300 Euro also nicht direkt vom Arbeitgeber im September 2022 mit dem Gehalt ausgezahlt, sondern landen – wie Antje Tillmann bereits erklärte – im Mai 2023 auf dem Konto der Betroffenen.

Wie bekomme ich als Rentner die 300 € Energiepauschale?

Die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 Bezieherin oder Bezieher einer laufenden Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.

Haben Rentner Anspruch auf Energiepauschale?

Die meisten Rentnerinnen und Rentner haben die Energiepreispauschale (EPP) bereits auf das Konto ausgezahlt bekommen, auf das auch die regelmäßigen Rentenzahlungen erfolgen. Personen, die Ende Dezember erstmals eine Rente beziehen, erhalten die Energiepreispauschale erst Anfang Januar 2023 ausgezahlt.

Welche Rentner bekommen die 300 €?

Alle, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, bekommen die 300 Euro Energiepreispauschale. Auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner sowie Hinterbliebene, also Witwen und (Halb-)Waisen. Die Pauschale wird einmal pro Person ausgezahlt und nicht einmal pro Rente.

Wann wird die Energiepauschale für Rentner ausgezahlt?

Wann wird das Geld bezahlt - und werden Steuern fällig? Das Geld soll von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ab dem 1. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die DRV konkretisiert, dass die Auszahlung bis zum 15. Dezember 2022 abgeschlossen sein soll. Das sieht auch der Bundestags-Beschluss vor.