Wer erbt wenn man keine kinder hat

Notarkammer Berlin. Kinderlose Ehepaare denken oft, dass beim Tod eines Partners der andere automatisch alles alleine erbt. Ein Testament sei daher unnötig. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum, der für die Eheleute gravierende Folgen haben kann.

Bei kinderloser Ehe erben Eltern oder Geschwister mit

Bei kinderlosen Ehen gilt der überlebende Ehegatte bei gesetzlicher Erbfolge als Erbe, und zwar gemeinsam mit den Eltern des Verstorbenen. Was viele Betroffene nicht im Blick haben: Sollten die Eltern bereits verstorben sein, erben die Geschwister oder gegebenenfalls die Nichten und Neffen.

Häufig kommt es vor, dass das Vermögen unter den Eheleuten nicht gleichmäßig verteilt ist und z. B. der verstorbene Ehepartner alleiniger Eigentümer einer gemeinsamen Immobilie war. Je nach Güterstand der Eheleute fällt dann auch die Wohnung oder das Haus zur Hälfte oder zu einem Viertel an die Eltern. Wenn diese nicht mehr leben, teilt sich das Eigentum an die Geschwister, Nichten und Neffen des sogenannten Erblassers, also des Verstorbenen, auf.

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Bei Testamenterstellung: Pflichtteil bedenken

Nur weil ein Ehepaar keine Nachkommen hat, bedeutet es nicht, dass es sich nicht um seinen Nachlass kümmern sollte. Wer die Gewissheit haben möchte, dass nach dem Tod der länger lebende Partner abgesichert ist und als einziger am Erbe partizipiert, sollte ein Testament errichten. Darin können sich die Eheleute zu Alleinerben einsetzen. Aber Achtung: In diesem Fall haben die Eltern des Verstorbenen Pflichtteilsansprüche. Es kann daher ratsam sein, parallel zum Testament mit den Eltern einen Pflichtteilsverzichtsvertrag abzuschließen. Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag muss notariell beurkundet werden.

Wer sich hierüber von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

Wer erbt, wenn gar keine Angehörigen vorhanden sind? Erfahren Sie Konkretes dazu in unserem Blogbeitrag.

Erblasser ohne Nachkommen stehen vor der Frage, wer eines Tages ihr Vermögen erben soll. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, die jedoch eine gute Planung voraussetzen.

Anne-Barbara Luft 28.02.2018, 07.00 Uhr

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Wer erbt wenn man keine kinder hat

Was man während seines Lebens erarbeitet hat, soll auch danach in gute Hände übergehen. (Bild: Peter Macdiarmid / Getty)

Die alleinstehende, kinderlose und millionenschwere Grosstante stirbt. Da horchen die Grossnichten und -neffen natürlich auf. Tauchen sie vielleicht in der gesetzlichen Erbfolge auf? Oder hat ihre Tante sie im Testament berücksichtigt? Die vermögende Grosstante hat sich hoffentlich vor ihrem Tod Gedanken darüber gemacht, wie und an wen ihr Vermögen verteilt werden soll. Sie darf frei entscheiden, wem sie etwas vererbt, allerdings sollte sie dies in einem Erbvertrag detailliert festhalten – am besten in Zusammenarbeit mit einem Notar oder Anwalt. Da Kinderlosigkeit in der Schweiz keine Seltenheit ist – 19% der Frauen und 21% der Männer zwischen 50 und 80 Jahren haben keine leiblichen oder adoptierten Kinder –, ist diese spezielle Form der Nachlassplanung von grosser Bedeutung.

Alles für den Ehepartner

Kinderlose Ehepaare regeln ihren Nachlass am besten in einem Ehe-Erbvertrag, der sowohl die güterrechtlichen Aspekte als auch das Testament umfasst. Das ist vor allem deswegen sinnvoll, weil man nicht weiss, welcher der beiden Ehepartner als Erster stirbt. Der überlebende Partner hat, wenn es keinen anderslautenden Ehevertrag gibt, Anspruch auf die Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte fliesst in den Nachlass. Sollten die Eltern des Verstorbenen noch leben, steht ihnen ein Viertel des Nachlasses zu, der Rest geht an den Ehepartner. Da 95% der Schweizer Eheleute keinen Ehevertrag haben, ist dies ein häufiges Szenario. In einem Ehe-Erbvertrag kann dem überlebenden Ehegatten beim Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung das gesamte Vermögen, das während der Ehe erarbeitet wurde, zugeeignet werden.

Der Ehe-Erbvertrag regelt auch, was mit dem Nachlass geschehen soll, wenn eines Tages der zweite Ehepartner verstirbt. Der Vertrag bindet so den anderen Ehepartner an die ursprüngliche Idee, wie das Erbe eingesetzt werden soll. Dieser Vertrag ist bindend und kann von dem Partner, der länger lebt, nicht geändert werden. Für denjenigen, der zuerst verscheidet, gibt der Vertrag die Gewissheit, dass das gemeinsame Vermögen in seinem Sinne weitergegeben wird. In der Praxis wird oft eine Klausel ergänzt, die dem überlebenden Ehepartner die Freiheit einräumt, über einen Teil des Nachlasses, zum Beispiel 10 bis 20%, frei zu verfügen.

Stiftung als Lebenswerk

Nicht selten hinterlassen begüterte Personen ohne Kinder ihr Vermögen einer eigenen Stiftung, hat Sandra Spirig, Fachanwältin SVA Erbrecht in Zürich, in der Praxis beobachtet. Diese Stiftungen sind aus steuerlichen Gründen stets gemeinnützig und werden entweder schon zu Lebzeiten errichtet oder nach dem Tod – eine sogenannte Erbstiftung. Dabei wählen die Erblasser gerne Themen, denen sie sich bereits länger widmen – von notleidenden Kindern über die Förderung von Wissenschaft und Forschung bis zur Unterstützung von Kunstprojekten ist alles denkbar.

Im Erbvertrag wird ein Willensvollstrecker bestimmt, der mit der Gründung der Stiftung beauftragt wird. Zudem müssen der genaue Zweck der Stiftung, das Stiftungsvermögen sowie die Mitglieder des Stiftungsrates in diesem Vertrag geklärt werden. In dem Stiftungsrat sitzt typischerweise der Jurist oder Berater, der den Erblasser beim Aufsetzen des Erbvertrags unterstützt hat. Ausserdem sollten zwei oder drei weitere Personen ernannt werden, denen der Erblasser vertraut und die er für kompetent hält. Im besten Fall sind diese bereits mit dem Inhalt der Stiftung vertraut und verfügen über die nötigen Kontakte.

Wer erbt wenn man keine kinder hat

Lästiger, aber wichtiger «Papierkram»

Michael Ferber 03.04.2017

Die zuständige Aufsichtsbehörde, entweder kantonal oder die Bundesbehörde in Bern, prüft einmal im Jahr die Jahresrechnung der Stiftung und damit auch, ob die Mittel im Sinne des Stiftungszwecks eingesetzt werden. Diese Regelung stellt für den Erblasser einen guten Schutz dar. Nicht in jedem Fall lohnt sich die Gründung einer Stiftung. Gründung und Unterhalt sind mit Kosten etwa für die Revisionsstelle, den Handelsregistereintrag und die laufende Administration verbunden. Wenn das Stiftungsvermögen geringer als eine halbe Million Franken ist, sollte in Erwägung gezogen werden, lieber eine bestehende Stiftung, die von Dritten geführt wird, zu berücksichtigen. Denkbar ist auch, sein Vermögen an mehrere gemeinnützige Organisationen zu verteilen.

Eine solche Zuwendung kann zweckgebunden sein. So kann der Erblasser beispielsweise letztwillig verbindlich verfügen, für welches Projekt einer Organisation sein Vermächtnis eingesetzt werden muss. Gerade in solchen Fällen ist es ratsam, sich schon zu Lebzeiten mit der Organisation seiner Wahl in Kontakt zu setzen und abzuklären, ob ein solches Vermächtnis willkommen wäre und die Auflage umgesetzt würde. Generell ist es ratsam, die Organisation zu prüfen. Noch besser sei es aber, sagt Erbrechts-Expertin Spirig, eine Wohltätigkeitsorganisation, die man schätze, schon zu Lebzeiten finanziell zu unterstützen. Dann sehen die Schenker, wofür ihr Geld verwendet wird, und können sich daran erfreuen, welche Projekte und welche Unterstützung sie mit ihrer Spende möglich machen.

Auch Freunde oder entfernte Verwandte können im Erbvertrag berücksichtigt werden. Dabei gilt es aber eines zu bedenken: Geht das Vermögen an nichtverwandte Freunde, so fällt für diese eine Erbschaftssteuer von bis zu 36% an. Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Erbfolge ohne Testament

Wenn eine Person verstirbt, die weder verheiratet war noch Kinder hat, und nichts anderes in einem Testament vermerkt ist, dann erben die überlebenden Eltern den ganzen Nachlass. Im Normalfall sind aber die Eltern zuvor verstorben, und daher rücken die Geschwister als Erben nach. War der Verstorbene Einzelkind und die Eltern sind bereits verstorben, dann erben seine Cousinen und Cousins. Weder Geschwister noch Cousinen haben Anspruch auf einen Pflichtteil, der Erblasser kann daher bei der Verteilung frei entscheiden, sie zu berücksichtigen oder nicht. Mit der laufenden Revision des Erbrechts werden zudem die Pflichtteile der Ehepartner reduziert und derjenige der Eltern ganz abgeschafft. Nach heutigem Recht müssten die Eltern einen Erbverzichtsvertrag unterzeichnen, wollte man sie vom Pflichtteil ausschliessen. In der Praxis wird meist von einem solchen Verzicht abgesehen, weil die Kinder ihre meist schon betagten Eltern nicht mit einem Gang zum Notar brüskieren möchten.

Gerne werden kinderlose Freunde als Götti oder Gotte für die eigenen Kinder gewählt. Nicht selten berücksichtigen solche Paten ihre Göttikinder im Testament. Das ist vor allem dann üblich, wenn zwischen dem Götti und dem Kind eine enge Beziehung bestand.

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Wer erbt wenn ein Ehepartner stirbt ohne Kinder?

Gesetzliches Erbrecht, wenn ein Paar keine Kinder hat Ist eine Ehe kinderlos geblieben, gibt es keine Erben erster Ordnung. In einer solchen Konstellation erbt der überlebende Ehegatte nach dem Gesetz mindestens die Hälfte des Nachlasses.

Wann Erben Geschwister des Verstorbenen?

Geschwister erben nach der gesetzlichen Erbfolge nur, wenn es keine Erben erster Ordnung gibt – der Erblasser also sein Leben lang kinderlos und ledig blieb. Leben die Eltern des Erblassers noch, haben sie den vorrangigen Erbanspruch. Ist ein Elternteil verstorben, wird der Anteil unter den Geschwistern aufgeteilt.

Wer erbt bei kinderlosen Ehepaar ohne Testament?

Bei kinderlosen Ehen gilt der überlebende Ehegatte bei gesetzlicher Erbfolge als Erbe, und zwar gemeinsam mit den Eltern des Verstorbenen. Was viele Betroffene nicht im Blick haben: Sollten die Eltern bereits verstorben sein, erben die Geschwister oder gegebenenfalls die Nichten und Neffen.

Wer erbt bei Alleinstehenden ohne Kinder?

Hat das verstorbene Kind keine Nachkommen, wird dessen Anteil auf die übrigen Kinder des Erblassers aufgeteilt. Bei Alleinstehenden ohne Kinder erben die Eltern als so genannten Erben 2. Ordnung. Der Nachlass wird zu gleichen Teilen unter den Eltern aufgeteilt.