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Wer erhält keine Zuverlässigkeitsüberprüfung?Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erhält nur, wer – wie der Name schon sagt – als zuverlässig eingestuft wird. Liegen negative Merkmale vor, so wird der Antrag abgelehnt. Die Luftsicherheitsbehörde vergibt die Zuverlässigkeit einer Person nach einer Gesamtbewertung. Eine Person wird in der Regel als nicht zuverlässig angesehen, wenn
Sollten sonstige Verurteilungen oder Erkenntnisse vorliegen, so muss bei der Gesamtbewertung überprüft werden, ob sich im Hinblick auf die Sicherheit des Luftverkehrs Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person ergeben. Beachten Sie, dass bei der Bewertung der Erkenntnisse bereits geringe Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit dazu führen, dass die §7 ZÜP abgelehnt wird. Hierbei kommen in Betracht
Die Luftsicherheit hat immer Vorrang. Sollten Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person bestehen, so liegt es im internationalen Interesse, dass die betreffende Person keine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung erhält. Kostenlose Beratung Die Anerkennung als reglementierter Beauftragter eröffnet Ihnen lukrative Geschäftschancen. Wir unterstützen Sie gerne. Sowohl bei der erstmaligen Zulassung, als auch bei der 5-jährigen Verlängerung des regB Status. DigiStage GmbH2020-12-28T10:51:38+01:00regB Zulassung Ihrer Firma Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zur Zulassung Ihrer Firma als reglementierter Beauftragter. Wir bieten auch die notwendigen Schulungen für das Personal der sicheren Lieferkette. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis
Freitag 0421 69 000 800 Die First Class Management GmbH ist eine Unternehmensberatung für Logistik, Luftsicherheit, Zollrecht sowie Managementsysteme nach ISO und GDP. Page load linkAlle Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ab dem 01.01.2021 zu ihren im Antrag genannten Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten sowie möglicher Lücken der letzten fünf Jahre entsprechende Nachweise vorlegen. Eine Lücke stellt hierbei eine zeitliche Spanne von mehr als 28 Tagen dar. Ausgenommen von dieser Regelung sind Luftfahrer und Flugschüler im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LuftSiG. Sollte ein Luftfahrer bzw. Flugschüler noch eine Tätigkeit im luftsicherheitsrelevanten Bereich nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 oder Nr. 5 LuftSiG ausüben, sind die Nachweise zur Überprüfung von Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten sowie möglicher Lücken der letzten fünf Jahre zuvor nachzureichen! Bezüglich der Nachweise sind folgende Aspekte zu beachten:
Folgende Nachweise werden beispielsweise akzeptiert:
Um eine möglichst schnelle Antragsbearbeitung zu gewährleisten, sind die Nachweise im Antragsformular hochzuladen. Dabei ist zu beachten, dass insgesamt maximal fünf Dateianhänge mit einer Größe von jeweils 2 MB hochgeladen werden können. Daher sind unter Umständen mehrere Nachweise in ein Dokument zusammenzuführen. Die Arbeitgeber sollen die Nachweise vor Antragstellung hinreichend auf Richtig- und Vollständigkeit prüfen, sodass eine widerspruchsfreie Belegübermittlung gesichert wird. Es ist darauf zu achten, dass aussagekräftige Unterlagen beigefügt werden, die den oben genannten Vorgaben entsprechen. Die inhaltliche Prüfung und Bewertung wird anschließend durch die Bezirksregierung Münster vorgenommen. Sofern ein/e Antragsteller/in aus Gründen des Datenschutzes eine Belegvorlage über den Arbeitgeber ablehnt, steht es dem/der Antragsteller/in frei, entsprechende Unterlagen direkt an die Bezirksregierung Münster zu senden. Ohne vollständige Nachweise der letzten fünf Jahre wird die Antragsbearbeitung nicht begonnen! Wer führt in Deutschland die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß 7 LuftSiG durch?Soweit Sie keinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Luftsicherheitsgesetzes haben, erfolgt die Zuverlässigkeitsüberprüfung von der am Sitz der Luftfahrtbehörde für die Erteilung der Erlaubnis für Luftfahrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde.
Wer ist verantwortlich für die Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen Frankfurt gemäß 8 LuftSiG?Gemäß § 8 LuftSiG ist der Flughafenbetreiber zur Eigensicherung seiner gesamten Sicherheitsbereiche verpflichtet. Das heißt, dass alle Beschäftigten, die sich in den Sicherheitsbereichen des Flughafens aufhalten oder diese betreten wollen, durchsucht werden müssen.
Was ist das NLSP?Luftfahrt Bundesamt - Nachrichten - Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP)
Was verstehen Sie unter Luftsicherheit?In der zivilen Luftfahrt bezieht sich der Begriff Luftsicherheit auf die Abwehr äußerer Gefahren. Dazu zählen insbesondere Flugzeugentführungen, Sabotageakte und andere, beispielsweise terroristisch motivierte Angriffe oder Eingriffe.
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