Wer ist alles von gez befreit

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig. Die Autorin erreichen Sie unter [email protected].

Laut Rundfunk­beitragsstaatsvertrag muss für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Doch es gibt Ausnahmen. Wir erklären, wann Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen.

Wer ist alles von gez befreit

© iStock.com/Povozniuk

Das Wichtigste in Kürze

  1. Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Für Zweitwohnungen gibt es eine Ausnahme.
  2. Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen.
  3. Nicht entscheidend für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist, ob Empfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind oder nicht.

Stand: 22.10.2022

Mit dem Rundfunkbeitrag wird das Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten finanziert. Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Welche Ausnahmen es gibt und wann Sie nicht zahlen müssen, erklären wir in diesem Beitrag. Das sind die häufigsten Fragen aus der Beratung und unsere Antworten darauf:

„Wer muss denn Rundfunkbeitrag zahlen?“

Wen der Beitragsservice von den Bewohnerinnen und Bewohnern eines Hauses oder einer Wohnung anschreibt, ist oft zufällig.

Wichtig ist, dass sich alle Personen beim Beitragsservice melden, damit dieser einzelne Bewohnerinnen oder Bewohner abmelden kann, wenn bereits jemand anderes in der Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlt. Hierfür müssen Sie dem Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer derjenigen Person mitteilen, die die Rundfunkgebühr bereits zahlt, und klarstellen, dass Sie mit dem- oder derjenigen gemeinsam in einer Wohnung leben. Grundsätzlich gilt: Alle Personen in einer Wohnung müssen sich den Rundfunkbeitrag  teilen – nur eine Person aus der Wohnung ist dem Beitragsservice gegenüber für die vollständige, rechtzeitige Zahlung verantwortlich ist.

„Wer muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen?“

Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das passiert jedoch nicht automatisch, sondern muss beim Beitragsservice beantragt und der Bezug der Leistung muss nachgewiesen werden.

„Und wenn Personen mit Befreiung und Vollzahler zusammenleben?“

Wohnen sogenannte Vollzahler und von der Zahlung des Rundfunkbeitrags Befreite in einer Wohnung zusammen, dann müssen diejenigen, die nicht befreit sind, den Beitrag unter sich aufteilen. Man kann die Wohnung nicht auf die befreite Person anmelden, solange auch nur ein Person in der Wohnung übrigbleibt, die nicht befreit werden kann, muss für die Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden.

„Muss ich zahlen, wenn ich gar kein Radio oder Fernseher habe?“ oder auch „Ich gucke nie die öffentlich-rechtlichen Programme!“

Für die Zahlung des Rundfunkbeitrag ist vollkommen unerheblich, ob jemand Geräte hat und diese oder überhaupt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzt (oder schätzt). Im derzeitigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag werden Rundfunkgeräte mit keinem Wort mehr erwähnt. Inzwischen haben bundesweit sehr viele Gerichte und sogar das Bundesverwaltungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Wohnungsabgabe im Speziellen und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags im Allgemeinen bestätigt. Sie müssen also zahlen, wenn Sie sich nicht vom Beitrag befreien lassen können.

„Und was ist mit meiner Zweitwohnung?“

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass man für Zweitwohnungen nicht zahlen muss. Da der Beitragsservice aber nicht unbedingt weiß, ob eine Wohnung eine Zweitwohnung ist, muss man mit ihm Kontakt aufnehmen. Sie sollten daher, wenn Sie dafür nicht zahlen wollen, die Adresse und die Beitragsnummer der Zweitwohnung mitteilen, und unter Hinweis darauf, dass Sie für die erste Wohnung bereits zahlen, um Befreiung von der Zahlung für die zweite Wohnung bitten. Teilen Sie auch Ihre Beitragsnummer der ersten Wohnung mit und übersenden Sie eine sogenannte erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt. ⇒ mehr Infos zur Befreiung von der Beitragspflicht für Besitzer einer Zweit- bzw. Nebenwohnung.

Unser Angebot

Sie haben noch Fragen zum Rundfunkbeitrag oder zur Befreiung von den Gebühren? Melden Sie sich bei uns – wir beraten Sie telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch.

Wie hoch darf das Einkommen sein um von der GEZ befreit zu werden?

Das Wichtigste in Kürze Wer keine Sozialleistungen bezieht, aber ein zu geringes Einkommen hat, kann einen Härtefallantrag beim Rundfunkbeitragsservice stellen, wenn die Einkünfte pro Monat nicht um mehr als 18,36 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.

Was muss ich tun um keine GEZ zu zahlen?

„Wer muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen? “ Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Warum muss ich GEZ zahlen obwohl ich keinen Fernseher habe?

Müssen auch Menschen zahlen, die weder Radio, Fernseher noch Computer besitzen? Ja, der Rundfunkbeitrag, oder umgangssprachlich GEZ ist geräteunabhängig. Ob ein Radio oder Fernseher im Haus steht und genutzt wird, spielt keine Rolle.

Wer muss GEZ Gebühren bezahlen?

Singles, Familien und Wohngemeinschaften Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.