Juristische Begriffe sind für Laien nicht selten nur schwer zu fassen. Auch im Familienrecht herrscht bei einzelnen Bezeichnungen regelmäßig Verwirrung. Für Irritationen sorgt zum Beispiel die Auseinandersetzung mit dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht. Der Unterschied zwischen beiden Konzepten lässt sich vor allem anhand der verschiedenen Zielrichtungen erfassen. Show
Literatur zum Thema Umgangsrecht Das Wichtigste in Kürze: Unterschied zwischen Umgangs- und Sorgerecht
Ausführliche Infos zum Unterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht finden Sie im Folgenden. Sorgerecht und Umgangsrecht – Worin liegt der Unterschied?Die unterschiedlichen Ziele von Umgangsrecht und SorgerechtDie elterliche Sorge hat einen Pflichtcharakter. Eine sorgeberechtigte Person – regelmäßig ein Elternteil – übernimmt für das betroffene Kind sowohl die Personen- als auch die Vermögenssorge. Das bedeutet: Der Elternteil ist damit befugt und verpflichtet, Entscheidungen für das noch nicht volljährige Kind zu treffen, die für dessen Lebensführung notwendig sind. Das Sorgerecht umfasst damit also neben der Ernährung und Versorgung des Kindes mit Kleidung, Spielzeug, einer Unterkunft usf. auch Entscheidungen zu dessen schulischen sowie gesundheitlichen Belangen. Sorgeberechtigt sind in aller Regel die Eltern der Kinder. Wenn diese verheiratet sind, teilen Sie das Sorgerecht automatisch. Wenn nicht, können die Eltern gegenüber dem Jugendamt die geteilte elterliche Sorge für das Kind bestimmen. Grundsätzlich können aber auch andere Personen sorgeberechtigt sein. Im Unterschied zum Sorgerecht ist das Umgangsrecht zunächst nicht auf die Pflege und Versorgung des Kindes bedacht, soll aber ebenfalls zum Kindeswohl beitragen. Allgemein beschreibt das Umgangsrecht zum einen das Recht vom Kind, Kontakt zu jedem Elternteil – und gegebenenfalls auch weiteren Familienmitgliedern – zu haben. Zum anderen aber fällt hierunter zugleich auch das Recht der Eltern, mit dem eigenen Kind regelmäßigen Umgang zu pflegen. Das Umgangsrecht geht gewissermaßen ebenfalls auch mit einer Umgangspflicht für die Eltern einher, soweit dadurch das Kindeswohl gewahrt werden kann. Umgangsrecht und Sorgerecht: Unterschied bei der gesetzlichen BewertungZwischen dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht ist ein Unterschied auch auf gesetzlicher Ebene zu entdecken. Während das Sorgerecht in zahlreichen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingehend reguliert wird, gibt es entsprechende rechtliche Grundlagen für das Umgangsrecht nicht. In § 1684 BGB wird lediglich beschrieben, dass Kinder gegenüber jedem Elternteil ein Umgangsrecht haben und die Eltern im Gegenzug zum Umgang berechtigt, aber auch verpflichtet sind. Wie genau dies am Ende ausgestaltet wird, ist im Einzelfall zu entscheiden. Grundsätzlich können sich die umgangsberechtigten Personen einvernehmlich und außergerichtlich über die genaue Ausgestaltung einigen. Das Familiengericht kann Einschränkungen oder Ausweitungen bestimmen, jedoch nur auf Antrag. Allgemeingültige Vorgaben, wie umfangreich der Umgang sein muss oder wie er zu gestalten ist, existieren nicht. Damit besteht zum Beispiel auch kein pauschaler Anspruch auf Vereinbarung eines Wechselmodells. Fazit zum Unterschied zwischen Sorgerecht und UmgangsrechtGrundsätzlich liegt zwischen Umgangsrecht und Sorgerecht ein Unterschied: Das Sorgerecht bezieht sich auf die Pflege und Versorgung von dem Kind, das Umgangsrecht bestimmt allgemein das Recht, regelmäßigen Kontakt zueinander zu pflegen. Während es zum Sorgerecht zahlreiche Vorschriften gibt, ist das Umgangsrecht hingegen recht frei gestaltbar. Doch es gibt nicht nur Unterschiede. Sorgerecht und Umgangsrecht haben im Unterschied zur gesetzlichen Prägung und der damit einhergehenden Berechtigungen sowie Pflichten auch ein wesentliches gemeinsames Ziel: das Kindeswohl. Was ist besser Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgerecht?Ohne das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Sorgerecht faktisch eine leere Hülle. Man sollte wissen, dass das Sorgerecht zu 95 % deckungsgleich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist, also dem Recht zu bestimmen, ob das Kind bei der Mutter oder beim Vater wohnt und wo der Wohnsitz geographisch liegen soll.
Wer hat Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteilten Sorgerecht?Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist als Teil des Sorgerechts (§ 1631 Abs. 1 BGB) eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Das bedeutet, dass beide Elternteile nur gemeinsam darüber entscheiden können, wo sich das (minderjährige) Kind wie lange aufhalten und wo es wohnen darf.
Was fällt alles unter das Aufenthaltsbestimmungsrecht?Was darf ich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet, dass die Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) über Wohnort, Umzüge, Urlaubsziele, Ort der Schule und Freizeitaktivitäten bestimmen können.
Welche Gründe müssen vorliegen um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen?Das Familiengericht spricht alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil allein zu, wenn es das Kindeswohl gebietet. Für Eltern ist wichtig zu wissen, dass ausschließlich das Kindeswohl entscheidend ist. Das Gesetz stellt das Kindeswohlprinzip ausdrücklich in das Zentrum des Kindschaftsrechts (§ 1697a BGB).
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