Wie erhalte ich eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse?

Arbeitgeber gewechselt? Beschäftigungsverhältnis aufgenommen? Jetzt einfach Mitgliedsbescheinigung erstellen

Sie nehmen ein (neues) Beschäftigungsverhältnis auf oder haben Ihre Beschäftigung verloren? In diesen Fällen benötigen Sie eine Mitgliedsbescheinigung für Ihren neuen Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit. Wir bestätigen Ihnen gerne auf direktem Weg, dass Sie bei uns versichert sind. Nur wenige Angaben sind nötig und Ihnen steht die Mitgliedsbescheinigung als PDF-Dokument zur Verfügung. 

Fragen & Antworten

  • Wofür brauche ich eine Mitgliedsbescheinigung?

    Immer, wenn Sie sich für eine Krankenkasse entschieden haben, erhalten Sie von dieser eine Mitgliedsbescheinigung. Diese Bescheinigung benötigen Sie zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber, der Arbeitsagentur usw., um die Daten Ihrer Krankenkasse bekannt zu geben.

    Wechseln Sie Ihren Arbeitgeber oder werden Sie Kunde der Arbeitsagentur, müssen Sie Ihre Mitgliedschaft nachweisen. Dann brauchen Sie die Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Sozialversicherungsbeiträge an die richtige Krankenkasse überwiesen werden.

    In den meistens Fällen handelt es sich um

    • den Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses und somit um einen neuen Arbeitgeber,
    • den Wechsel von der Familienversicherung in eine eigene Mitgliedschaft,
    • Leistungsbezug von der Agentur für Arbeit,
    • Krankenkassenwechsel.

  • Was passiert, wenn keine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vorliegt?

    • Als Mitglied einer Krankenkasse wollen Sie die Krankenkasse wechseln, dann muss die Mitgliedsbescheinigung spätestens zum Beginn der neuen Mitgliedschaft bei Ihrem Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur vorliegen. Geschieht das nicht, kommt es nicht zum Wechsel der Krankenkasse.
    • Endet Ihre Familienversicherung und werden Sie Mitglied einer Krankenkasse, dann muss die Mitgliedsbescheinigung spätestens 14 Tage nach Eintritt der Versicherungspflicht beim Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur vorliegen. Liegt sie nicht vor, werden Sie automatisch Mitglied der Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren.

  • Welche Daten enthält die Mitgliedsbescheinigung?

    Die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse enthält Ihre Sozialdaten wie den Namen, das Geschlecht, das Geburtsdatum und die Versicherungsnummer der Rentenversicherung, die auch als Sozialversicherungsnummer bezeichnet wird.

  • Brauche ich als freiwillig versicherter Selbstständiger eine Mitgliedsbescheinigung?

    Wenn Sie selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen Sie bei einem Kassenwechsel die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse an die alte Krankenkasse schicken. Dies muss spätestens zum Beginn der Mitgliedschaft geschehen sein.

  • Wie bekomme ich eine Mitgliedsbescheinigung?

    Ihre Mitgliedsbescheinigung können Sie gerne telefonisch bei Ihrer KKH anfordern.

    Sie erreichen uns telefonisch 24 Stunden unter der Telefonnummer 0800 55 48 64 05 54 (kostenfrei).

    Selbstverständlich sind wir auch in einer unserer 110 Servicestellen bundesweit für Sie da. Alle Kontaktdaten und Öffnungszeiten unserer Servicestellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.kkh.de/servicestelle

    Die Mitgliedsbescheinigung schicken wir Ihnen auf Wunsch nach Hause oder gleich an Ihren Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit.

    Sind Sie bereits in „Meine KKH“ registriert?
    Dann haben Sie die Möglichkeit sich die personalisierte Mitgliedsbescheinigung herunterzuladen.

Wichtig für Studenten

Ab dem 01.01.2021 wird schrittweise ein neues digitales Meldeverfahren zwischen Krankenkassen und Hochschulen eingeführt.

Was ändert sich hierdurch?

Die bisherige Papier-Mitgliedsbescheinigung wird durch eine digitale Bestätigung der Versicherung bei der KKH ersetzt. Die Hochschule bestätigt die Einschreibung ebenfalls auf digitalem Weg. Im Verlauf des Jahres 2021 werden die Hochschulen stufenweise an das digitale Verfahren angebunden und akzeptieren dann keine Papiernachweise mehr. Die fortlaufenden Umstellung wird voraussichtlich bis zum 01.01.2022 dauern. Informieren Sie sich gerne direkt bei der Hochschule, ob diese am neuen Meldeverfahren teilnimmt.

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Wo bekomme ich meine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse?

Wenden Sie sich direkt an Ihre AOK, um eine Mitgliedschaftsbescheinigung zu erhalten. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnortes können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen das passende Formular für die Mitgliedschaftsbescheinigung zur Verfügung stellen.

Wann bekommt man eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse?

Januar 2021. Ab 2021 entfallen die Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen. Statt einer Papierbescheinigung erhalten Arbeitgeber eine elektronische Rückmeldung. Die näheren Einzelheiten hierzu sind nun von den Krankenkassen festgelegt worden.

Wie lange dauert eine Krankenkassenbescheinigung?

Es wird circa eine Woche für die Erfassung der Mitgliedschaft benötigt. Bei Klärungsbedarf oder unvollständigen Unterlagen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Was ist ein KV Nachweis?

mit dem Tag der Einschreibung eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder nicht. Daraufhin übermittelt die Krankenkasse den Nachweis über den Versicherungsstatus im elektronischen Verfahren direkt an die Hochschule.