Die Frührente ermöglicht Rentner den Eintritt in die Rente bereits mit 63 Jahren. Foto:
obs/Financial Planning Standards Board Deutschland e.V./izusek/istock (Symbolbild) Du möchtest noch so viel wie möglich von deinem Ruhestand haben? Bereits mit 63 Jahren kannst du unter Umständen ganz ohne Verlust in Rente gehen. Immer mehr Menschen möchten früher aufhören zu arbeiten und informieren sich darüber, wie sie im Alter von 63 Jahren ihre Rente bekommen können. Um genau zu sein: Rund eine Viertelmillion ältere Arbeitnehmer*innen sind im Jahr 2019 abschlagsfrei im Alter von 63 Jahren in
Rente gegangen: 253.492 Versicherte bezogen erstmals abschlagsfreie Altersrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren. Das sind circa 10.000 mehr als im Jahr zuvor. Das geht aus Angaben der Deutschen Rentenversicherung hervor. Die Altersgrenzen für den Renteneinstieg sind jedoch je nach Jahrgang
unterschiedlich. Für Arbeitende aus dem Jahrgang 1964 oder später liegt das Renteneintrittsalter regulär bei 67 Jahren. Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Wie geht das? Hier bekommst du einen Überblick, was möglich ist, und was nicht. Das reguläre Renteneintrittsalter wird je nach Jahrgang festgelegt. Wer beispielsweise 1954 geboren wurde, der konnte 2019, nach 65 Jahren und acht Monaten Arbeitszeit, abschlagsfrei in Rente gehen. Wer jedoch vorzeitig Altersrente beziehen möchte, der kann in sogenannte Frührente gehen. Dies ist ab dem 63. Lebensjahr möglich. Der Weg in die Frührente mit 63 kann allerdings auf verschiedene Weisen angegangen werden. Treppenlift für dein Zuhause: Hier bis zu 3 Angebote einholen Frührente ohne Abschläge: 45 Versicherungsjahre sind nötigWenn du auf 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung kommst, steht es dir frei schon verfrüht in Rente zu gehen. Abhängig vom Geburtsjahr ist dies frühestens ab dem 63., bzw. 65. Lebensjahr möglich. Da man nach so langer Zeit als "besonders langjährig versichert" gilt, darf die Rente ohne Abschläge bezogen werden, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I) werden ebenfalls zur Wartezeit mit angerechnet, genauso wie Zeiten der Pflege (sofern Versicherungspflicht bestand), Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr, sowie Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld. Nicht angerechnet werden Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Auf der Seite der "Deutschen Rentenversicherung" kannst du dein Renteneintrittsalter genau berechnen. Nur 35 Versicherungsjahre? Mit diesen Abschlägen musst du rechnenDer Eintritt in den verfrühten Ruhestand ist auch mit 35 Versicherungsjahren möglich. Wer über diese Zeitspanne in die Rentenversicherung eingezahlt hat, der wird als "langjährig versichert" bezeichnet und darf, ganz unabhängig vom Jahrgang, mit 63 Jahren in Rente gehen - allerdings mit Abschlägen. Die ausgezahlte Altersvorsorge wird dauerhaft um 0,3 Prozent pro Monat vor dem regulären Rentenalter gekürzt. Amazon-Buchtipp: Endlich Ruhestand? - Und jetzt? Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer wurde am 1.1.1960 geboren und hat eine zu erwartende Bruttorente von 1500 Euro. Statt wie üblich für diesen Jahrgang regulär am 1.5.2026 in Rente zu gehen, entschließt er sich seine Frührente in Anspruch zu nehmen und geht am 1.1.2023 in Pension. Die Kürzung beträgt 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns. Dadurch sinkt die Rente in unserem Beispiel um 12 Prozent und der Bruttobetrag würde dauerhaft um 180 Euro von 1500 auf 1320 Euro fallen. Zwischen Jahrgang 1947 und 1963: Wer darf wann in Rente gehen?Die "Rente mit 63" funktioniert ohne Abzüge tatsächlich nur für Personen, die vor 1953 geboren sind. Denn für die Jahrgänge danach wird das Renteneintrittsalter von 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Diese Grenze gilt dann für alle, die ab 1964 geboren sind. Für sie müsste es dann korrekterweise "Rente mit 65" heißen. Und weil sich eben die Regelaltersgrenze erhöht, erhöhen sich mit ihr die Abzüge bei Rente mit 63 für langjährig Versicherte je nach Jahrgang von 1947 bis 1964. Bis einschließlich Jahrgang 1958 erhöhen sich die Abzüge pro Jahrgang um 0,3 Prozent. Von Jahrgang 1959 bis einschließlich 1964 werden die Abzüge dann sogar jeweils um 0,6 Prozent erhöht. Das heißt: Wer 1947 geboren wurde, muss mit Abzügen bei einer Rente mit 63 von 7,5 Prozent rechnen. Wer 1964 geboren ist, mit ganzen 14,4 Prozent. Amazon-Buchtipp: Das einzige Buch, das Du über Finanzen lesen solltest Die Jahrgänge vor 1947 und nach 1963 haben es einfach. Erstere durften mit 65 Jahren in Rente und Letztere mit 67. Dazwischen jedoch gibt es viele monatsweise Abstufungen. Es gilt zudem zu unterscheiden zwischen Jahren, die man gearbeitet hat und dem eigenen Alter. Das Alter entscheidet wie bereits erklärt, wann Sie ohne Abschläge in den Ruhestand dürfen. Die Zeit, die Sie gearbeitet haben, zählt zu den Versicherungsjahren:
Rente mit 63 Jahren: Das musst du bei der Frührente beachtenVersicherte können durch Beitragszahlungen ab dem 50. Lebensjahr die Rentenminderung ganz bzw. teilweise ausgleichen. Der zusätzliche Beitrag wird individuell berechnet und setzt sich laut der "Deutschen Rentenversicherung" aus folgenden Faktoren zusammen:
Die sich ergebenden Zahlungen sind allerdings nicht billig. In einem Beispiel der "Deutschen Rentenversicherung" wird vorgerechnet: "Wer bei einer Rente von 1.200 Euro monatlich drei Jahre früher in Rente gehen möchte, kann 130 Euro Rentenminderung (10,8 Prozent) durch rund 33.157 Euro ausgleichen." Du interessierst dich für weitere Renten-Themen?
Artikel enthält Affiliate Links Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen wenn ich 45 Arbeitsjahre voll habe?Voraussetzungen für die Rente mit 63
Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen. Abschläge werden in diesen Fällen nicht vorgenommen. Diese Regelung betrifft alle, die 1952 oder früher geboren wurden.
Was muss ich machen wenn ich mit 63 in Rente gehen will?Mit genug Beitragsjahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen. Abschläge. Mit mindestens 45 Beitragsjahren können Sie abschlagsfrei – also ohne Rentenminderung – früher in Rente gehen. Wer nur mindestens 35 Jahre aufweist, muss mit Einbußen rechnen.
Bin 1959 geboren Kann ich mit 63 in Rente gehen?Langfristig wird aus der Rente mit 63 so die Rente mit 65. Diese gilt für alle Jahrgänge ab 1964.
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Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre.. Wer kann nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?Wer mindestens 45 Jahre in der Rentenkasse versichert gewesen ist und 63 bzw. 65 Jahre alt ist (je nach Geburtsjahr), kann abschlagsfrei in Rente gehen. Für deine Rente werden dir nicht nur die Jahre angerechnet, die du gearbeitet hast.
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