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Rechner zum ThemaWitwenrenten-RechnerBerechnen Sie mit dem Witwenrenten-Rechner Ihren Anspruch auf Witwenrente.Sofern der verstorbene Ehepartner gesetzlich rentenversichert war, besteht grundsätzlich Anspruch auf die kleine oder große Witwenrente. Während die kleine Witwenrente 25 Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen beträgt und nach neuem Recht zeitlich auf 24 Monate begrenzt ist, beträgt die große Witwenrente 55 Prozent (60 Prozent nach altem Recht) und wird zeitlich unbegrenzt geleistet. Folgende Voraussetzungen müssen für ein Anrecht auf die kleine Witwenrente erfüllt sein:
Große Witwenrente möglichSobald während des Bezugs der kleinen Witwenrente oder danach eines der Kriterien für die große Witwenrente eintritt, besteht fortan Anspruch auf die große Witwenrente. Zum Beispiel entsteht der Anspruch auf die große Witwenrente, sobald der oder die Hinterbliebene die dafür erforderliche Altergrenze, also 45 Jahre und 11 Monate (Stand 2022) erreicht. Große WitwenrenteFür die große Witwenrente gelten zunächst die gleichen Grundvoraussetzungen, wie sie für die kleine Witwenrente auch gelten. Also fünf Jahre Wartezeit und bei neuem Recht mindestens ein Jahr Ehe. Zudem muss für die große Witwenrente mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Die genannte Altersgrenze wird jährlich um einen Monat angehoben. Demnach können Hinterbliebene ab 2029 erst ab dem 47. Lebensjahr die große Witwenrente erhalten, sofern nicht eine der anderen beiden Voraussetzungen erfüllt ist. Ende der großen Witwenrente möglichDie große Witwenrente endet, sobald keine der drei Kriterien mehr zutrifft. Also z.B. wenn das einzige Kind volljährig wird und die Altergrenze noch nicht erreicht ist sowie keine Erwerbsminderung vorliegt. Der Anspruch lebt hingegen wieder auf, sobald der oder die Hinterbliebene z.B. die Altergrenze erreicht. Altersgrenze für die große WitwenrenteNach §46 SGB VI entsteht der Anspruch auf die große Witwenrente grundsätzlich erst dann, wenn der hinterbliebene Ehepartner das 47. Lebensjahr vollendet hat. Diese Altersgrenze wurde 2008 festgelegt und lag zuvor noch beim vollendeten 45. Lebensjahr. Es ist aber eine Übergangsphase definiert worden, nach der bis Ende 2011 die große Witwenrente bereits ab dem 45. Lebensjahr beansprucht werden konnte. Seit 2012 wird die Altersgrenze schrittweise auf das 47. Lebensjahr angehoben. Folgende Tabelle gibt Auskunft, wie sich die Altersgrenze bis 2029 entwickelt.
Was andere Leser auch gelesen habenWeiterführende Informationen zu WitwenrenteDie 10 wichtigsten Tipps Beratung durch Experten QuellenangabenInsbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet: Letzte Aktualisierung am 01.08.2022Die Seiten der Themenwelt "Witwenrente" wurden zuletzt am 01.08.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand. Vorherige Änderungen am 01.07.2022
Bewerten Sie unseren Beitragmit nur einem Klick(linker Stern miserabel - rechter Stern gut) 4.2 Sterne bei 85 Bewertungen Wie lange bekomme ich Rente von meiner verstorbenen Frau?Anspruch auf die kleine Witwen- oder Witwerrente haben Sie längstens 24 Kalendermonate, die große Witwenrente oder Witwerrente wird unbegrenzt gezahlt. Die Rente wird aus den rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen berechnet und ist unterschiedlich hoch.
Wie lange bekommt der Ehemann Witwenrente?Dauer: Wie lange wird die Witwenrente gezahlt? Hinterbliebenenrente steht Ihnen nur so lange zu, wie Sie ledig bleiben. Wenn Sie wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, geht der Anspruch auf die Witwenrente Fall verloren.
Wie lange wird Rente nach Tod noch gezahlt?Der Rentenempfänger bzw. dessen Nachlass hat letztmalig Anspruch auf die Rentenzahlung des Monats, in dem sich der Todesfall ereignete. In den meisten Fällen werden die Zahlungen entweder am Monatsanfang bzw. Ende des Vormonats geleistet.
Wann verliert man den Anspruch auf Witwenrente?Bei erneuter Heirat: Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Bei Rentensplitting: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.
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