Beim Möbelkauf, Umzug oder auch im Urlaub: Manchmal muss man im Auto sehr große Dinge transportieren. Gerade als Privatperson kommt da schnell die Frage auf: Was ist beim Auto-Transport erlaubt? Darf die Heckklappe bei der großen Waschmaschine offen bleiben? Wie weit darf ein Gegenstand aus dem Auto herausragen? Welche Regelungen der Gesetzgeber für den Auto-Transport trifft und welche Gesetze bei überstehender Ladung beachtet werden müssen, klärt dieser Artikel. Show
Gesetze & Regelungen: Welche Gegenstände dürfen mit dem Auto transportiert werden?Die grundlegenden Regelungen für den Transport von Gegenständen im Auto finden sich in § 22 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO). Darin heißt es: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.“ Konkrete Sachgegenstände, die für den Auto-Transport zulässig sind, benennt die StVO nicht. Daraus folgt: Es darf nahezu jede Art von Ladung transportiert werden, sofern diese nach den Regeln der StVO gesichert wird. Für einige Stoffe gilt jedoch eine Mengenbegrenzung:
Sonderfall TiertransportverordnungTiere gelten streng genommen als Ladung, welche StVO-konform zu sichern ist. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro. Wer also beispielsweise seinen Hund im Auto transportieren möchte, muss diesen per Gesetz ordnungsgemäß gegen ein „Verrutschen“ und „Umfallen“ sichern. Am besten gelingt das mithilfe einer Transportbox. Wissenswert: Für einen Transport von Tieren mit wirtschaftlichem Nutzen über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern ist ein Befähigungsnachweis – der sogenannte Tiertransportschein – erforderlich. Auto richtig beladen: Welche Abmessungen sind erlaubt?Detaillierte Regelungen trifft der Gesetzgeber hinsichtlich der zulässigen Abmessungen der Fracht. So darf ein beladenes Fahrzeug nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Bei überstehender Ladung gilt: Sofern die Fahrzeughöhe unter 2,5 m liegt, dürfen keine Ladungsteile nach vorn hinausragen. Bei einer Fahrzeughöhe von mehr als 2,5 m ist ein Ladungsüberstand von bis zu 0,5 m zulässig. Nach hinten überstehende Ladung im PKW darf bis zu 1,5 m herausragen. Liegt die Fahrstrecke unter 100 km, ist ein Ladungsüberstand von bis zu 3 m gestattet. Ab wann muss man überstehende Ladung kennzeichnen?Steht die Ladung hinten mehr als 1 m über, muss sie tagsüber am hintersten Ende mit einer mindestens 30 x 30 cm großen roten Fahne oder einem ebenso großen Schild gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit ist zwingend eine rote Leuchte mit Rückstrahler erforderlich. Auch wenn die Fracht seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugbeleuchtung herausragt, ist eine entsprechende Kennzeichnung vorgeschrieben. Dabei dürfen Fahne, Sicherheitsschild oder Leuchte grundsätzlich nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht sein.
Wie weit darf eine Ladung nach vorne hinausragen Fahrschule?(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
Wie lange darf die Ladung nach hinten überstehen?Bei einem Auto oder einem Anhänger, welcher hinten überstehende Ladung aufweist, ist ein Überstand von 1,5 m zulässig. Auch 3,0 m sind legitim, wenn die Wegstrecke unter 100 km liegt. Die Länge des gesamten Zugs darf 20,75 m nicht überschreiten.
Wie lange darf eine Ladung über die Rückstrahler?Ladung darf ohne Kennzeichnung nur bis zu 1m über die Rückstrahler hinausragen. Wenn sie weiter hinausreicht, muss sie, abhängig von Wetter-, Licht- und Sichtverhältnissen gekennzeichnet werden, damit sie von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt werden kann.
Welcher Höhe darf Ladung bis zu 50 cm nach vorne über Kraftfahrzeug hinausragen?Die Höhe, ab welcher die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über das Fahrzeug hinausstehen darf, beträgt 2,50 m. Ab einer Mindesthöhe von 2,50 m über dem Kraftfahrzeug darf eine Ladung nach vorne hinausragen.
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