Wie müssen sie ihr Kraftrad gegen unbefugte Benutzung sichern Ich muss?

[Anm.: Inhaltsverzeichnis
wurde nicht im BGBl. kundgemacht
Stand: 25.3.2021 gemäß BGBl. I Nr. 48/2021

I. ABSCHNITT
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Einteilung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

II. ABSCHNITT
Bauart und Ausrüstung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

§ 4.

Allgemeines

§ 5.

Genehmigungspflichtige Teile, Ausrüstungsgegenstände und Sturzhelme

§ 6.

Bremsanlagen

§ 7.

Reifen, Radabdeckungen, Gleisketten, Gleitschutzvorrichtungen

§ 8.

Lenkvorrichtung

§ 9.

Vorrichtung zum Anlassen und zum Rückwärtsfahren

§ 10.

Windschutzscheiben und Verglasungen

§ 11.

Kraftstoffe, Kraftstoffbehälter, Kraftstoffleitungen und Gasgeneratoren

§ 12.

Vorrichtungen zur Lärmverhütung und Auspuffanlagen

§ 13.

Vorrichtungen zum Ziehen und zum Stützen von Anhängern

§ 14.

Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler für Kraftwagen

§ 15.

Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L

§ 16.

Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler für Anhänger

§ 17.

Scheinwerfer und Leuchten für Fahrzeuge des Straßendienstes

§ 18.

Bremsleuchten

§ 19.

Fahrtrichtungsanzeiger

§ 20.

Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und Lichtfarben für besondere Zwecke

§ 21.

Vorrichtungen zum Freihalten des Blickfeldes für den Lenker

§ 22.

Warnvorrichtungen

§ 23.

Rückblickspiegel und andere Einrichtungen für die indirekte Sicht

§ 24.

Geschwindigkeitsmesser, Fahrtschreiber und Wegstreckenmesser

§ 24a.

Geschwindigkeitsbegrenzer

§ 25.

Heizvorrichtungen

§ 26.

Sitze und Kopfstützen

§ 26a.

Verordnungsermächtigung

§ 27.

Fahrgestellnummer, Motornummer und Aufschriften

§ 27a.

Bauvorschriften für Fahrzeuge, die vom Geltungsbereich der EU-Betriebserlaubnisrichtlinien erfasst werden

III. ABSCHNITT
Typengenehmigung und Einzelgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Anhängern und ihrer Teile und Ausrüstungsgegenstände

§ 28.

Allgemeines

§ 28a.

In Österreich erteilte EG-Betriebserlaubnis

§ 28b.

EG-Betriebserlaubnis aus anderen Staaten

§ 28c.

Pflichten der Hersteller

§ 28d.

Nationale Kleinserien-Typgenehmigung

§ 29.

Typengenehmigung

§ 30.

Typenschein

§ 30a.

Genehmigungsdatenbank

§ 31.

Einzelgenehmigung

§ 31a.

Einzelgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG

§ 32.

Änderungen an genehmigten Typen

§ 33.

Änderungen an einzelnen Fahrzeugen

§ 34.

Ausnahmegenehmigung

§ 34a.

Ausnahmegenehmigung für die Zulassung von Fahrzeugen aus auslaufenden Serien

§ 35.

Typengenehmigung von Teilen und Ausrüstungsgegenständen sowie von zusätzlichen Aufbauten und Vorrichtungen

IV. ABSCHNITT
Zulassung zum Verkehr, Probe- und Überstellungsfahrten und Kennzeichen der Kraftfahrzeuge und Anhänger

§ 36.

Allgemeines

§ 37.

Zulassung

§ 38.

Vorübergehende Zulassung

§ 39.

Eingeschränkte Zulassung

(§ 39a. und § 39b. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 117/2005)

§ 40.

Verfahren bei der Zulassung

§ 40a.

Beleihung von Versicherern zum Zwecke der Zulassung

§ 40b.

Zulassung durch beliehene Versicherer

§ 41.

Zulassungsschein

§ 41a.

Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat

§ 42.

Änderungen für die Zulassung maßgebender Umstände

§ 43.

Abmeldung

§ 44.

Aufhebung der Zulassung

§ 44a.

Aussetzung der Zulassung

§ 45.

Probefahrten

§ 46.

Überstellungsfahrten

§ 47.

Zulassungsevidenz

§ 47a.

Nationale Kontaktstelle im Sinne der Richtlinie 2015/413/EU

§ 47b.

Abruf von Fahrzeug- und Halterdaten im automatisierten Verfahren im Ausland

§ 48.

Kennzeichen

§ 48a.

Kennzeichen nach eigener Wahl

§ 49.

Kennzeichentafeln

§ 50.

Zustand der Kennzeichentafeln

§ 51.

Verlust von Kennzeichentafeln

§ 52.

Hinterlegung des Zulassungsscheines und der Kennzeichentafeln

§ 53.

Kennzeichnung der Kraftwagen des Bundespräsidenten

§ 54.

Abzeichen an Kraftfahrzeugen und Anhängern

V. ABSCHNITT
Überprüfung und Begutachtung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

(§ 55. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 103/1997)

§ 56.

Besondere Überprüfung

§ 57.

Verfahren bei der Überprüfung

§ 57a.

Wiederkehrende Begutachtung

§ 57b.

Rückersatzansprüche

§ 57c.

Begutachtungsplakettendatenbank

§ 58.

Prüfung an Ort und Stelle

§ 58a.

Technische Unterwegskontrolle

VI. ABSCHNITT
Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge und Anhänger

§ 59.

Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit inländischem Kennzeichen

(§ 59a. und § 60. aufgehoben durch BGBl. Nr. 296/1987)

§ 61.

Überwachung der Versicherung

§ 62.

Haftung für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit ausländischem Kennzeichen

(§ 63. aufgehoben durch BGBl. Nr. 296/1987)

VII. ABSCHNITT
Erteilung und Entziehung der Berechtigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen

(§ 64. bis § 77. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 120/1997)

(§ 78 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 19/2019)

VIII. ABSCHNITT
Internationaler Kraftfahrverkehr

§ 79.

§ 80.

Unterscheidungszeichen für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit inländischem Kennzeichen

§ 81.

Ausstellung internationaler Zulassungsscheine

§ 82.

Verwendung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen

§ 83.

Ziehen ausländischer Anhänger mit inländischen Kraftfahrzeugen

§ 84.

Grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsübertretungen

§ 85.

Verwenden von ausländischen Motorfahrrädern

§ 86.

Aberkennung des Rechtes, Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Grund ausländischer Zulassungsscheine zu verwenden

IX. ABSCHNITT
Sondervorschriften für einzelne Arten von Kraftfahrzeugen und Anhängern

§ 87.

Omnibusse und Omnibusanhänger

§ 88.

Kombinationskraftwagen

§ 89.

Kraftfahrzeuge mit Antrieb durch elektrische oder mechanisch gespeicherte Energie

§ 89a.

Kraftfahrzeuge mit Antrieb durch Kraftgas

§ 90.

Zugmaschinen

§ 91.

Transportkarren und Motorkarren

§ 91a.

Kraftwagen und Anhänger zum Transport von Tieren

§ 92.

Kraftfahrzeuge und Anhänger zur Beförderung gefährlicher Güter

§ 93.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger-Arbeitsmaschinen

§ 93a.

Krafträder

§ 94.

Fahrzeuge zur Begleitung von Sondertransporten

§ 95.

Sonderkraftfahrzeuge und Sonderanhänger

§ 96.

Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h

§ 97.

Heeresfahrzeuge

X. ABSCHNITT
Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Anhängern und Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers und des Zulassungsbesitzers

§ 98.

Höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit

§ 98a.

Radar- oder Laserblocker

§ 99.

Beleuchtung

§ 100.

Warnzeichen

§ 101.

Beladung

§ 101a.

Gewichtsangaben bei Containertransport

§ 101b.

Automationsunterstützte Überwachung der zulässigen Gesamtgewichte, Achslasten und Abmessungen

§ 102.

Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers

§ 102a.

Fahrerkarte

§ 102b.

Zentrales Register für Kontrollgerätekarten

§ 102c.

Zertifizierungsstelle

§ 102d.

Ausstellung von Kontrollgerätekarten durch ermächtigte Einrichtungen

§ 102e.

Digitaler Dokumentennachweis

§ 103.

Pflichten des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers

§ 103a.

Mieter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern

§ 103b.

Unternehmenskarte

§ 103c.

Risikoeinstufungssystem

§ 104.

Ziehen von Anhängern

§ 105.

Abschleppen und Schieben von Kraftfahrzeugen

§ 106.

Personenbeförderung

§ 107.

Fahrzeuge zur Verwendung für dringende Einsätze

XI. ABSCHNITT
Ausbildung von Kraftfahrzeuglenkern

§ 108.

Ausbildung in Fahrschulen

§ 108a.

Unterweisen von Besitzern einer Lenkerberechtigung

§ 109.

Persönliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung

§ 110.

Sachliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung

§ 111.

Verfahren bei der Erteilung einer Fahrschulbewilligung und bei der Bewilligung einer Standortverlegung

§ 112.

Genehmigung des Betriebes einer Fahrschule

§ 113.

Leitung der Fahrschule

§ 114.

Betrieb der Fahrschule

§ 114a.

Fahrschuldatenbank – Allgemeines

§ 114b.

Fahrschuldatenbank – gespeicherte Daten

§ 115.

Entziehung der Fahrschulbewilligung und Verbot des Fahrschulbetriebes

§ 116.

Fahrschullehrer

§ 117.

Fahrlehrer

§ 118.

Lehrbefähigungsprüfung für Fahrschullehrer und Fahrlehrer

§ 119.

Lenkerausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und in berufsbildenden höheren und mittleren Schulen

§ 120.

Ausbildung von Kraftfahrern öffentlicher Dienststellen

§ 121.

Ausbildung von Lenkern von Heereskraftfahrzeugen

§ 122.

Übungsfahrten

§ 122a.

Lehrfahrten

XII. ABSCHNITT
Zuständigkeit, Sachverständige, Vergütungen

§ 123.

Zuständigkeit

§ 123a.

Kontrollkarte

§ 124.

Sachverständige für die Typenprüfung

§ 125.

Sachverständige für die Einzelprüfung

§ 127.

Sachverständige für die Lehrbefähigungsprüfung für Fahrschullehrer und Fahrlehrer

§ 128.

Allgemeine Bestimmungen über die Sachverständigen

§ 129.

Vergütung für Gutachten

§ 130.

Kraftfahrbeirat

(§ 131. aufgehoben durch Art. 1 Z 32, BGBl. I Nr. 102/2017)

§ 131a.

Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds

§ 131b.

Beirat für historische Fahrzeuge

XIII. ABSCHNITT
Übergangs-, Straf- und Vollzugsbestimmungen

§ 132.

Übergangsbestimmungen

§ 132a.

Bestimmungen in Zusammenhang mit COVID-19; zweite Phase (tritt mit 1.10.2021 außer Kraft)

§ 133.

Bisher erworbene Rechte und Führerscheinaustausch

§ 134.

Strafbestimmungen

§ 134a.

Verweise

§ 134b.

Geschlechtsneutrale Bezeichnungen

§ 135.

Inkrafttreten und Aufhebung

§ 136.

Vollzugsbestimmungen]

Wie müssen sie ja Kraftrad gegen unbefugte Benutzung sichern?

Wie müssen Sie Ihr Kraftrad gegen unbefugte Benutzung sichern?.
- den Zündschlüssel abziehen..
- die Batterie abklemmen..
- das Lenkschloss verriegeln..

Was müssen Sie beim Parken ihres Kraftrades achten?

Worauf müssen Sie beim Parken Ihres Kraftrads achten?.
- muss auf dem Gehweg stehen. Der Gehweg ist nicht für das Parken eines Kraftrades vorgesehen..
- darf niemanden behindern. Du musst immer so parken, dass du keine anderen Verkehrsteilnehmer behinderst oder gefährden könntest..
- darf nicht umfallen..