Wie viel darf man bei rente mit 63 dazuverdienen

Als Udo Jürgens 1978 seinen Hit “Mit 66 Jahren” veröffentlichte, ahnte noch niemand etwas von dem Rentenpaket der Bundesregierung, das 36 Jahre später in Kraft treten sollte. Neben der Mütterrente, einer verbesserten Erwerbsminderungsrente und erweiterten Reha-Leistungen enthält es auch die Rente mit 63.

Aber für wen fängt das Leben nun wirklich mit 63 Jahren an? Und was kann man sich im Ruhestand noch leisten, wenn Rentenkürzungen greifen? In folgendem Artikel wollen wir Ihnen die Eckdaten und Hintergründe zur Rente mit 63 näherbringen.

Aktuelle Meldung zur Rente mit 63:

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU, FDP und Bündnis90/Die Grünen wird aktuell offenbar auch über die Zukunft der Rente mit 63 debattiert. Es sei davon die Rede, die Rente mit 63 ggfs. wieder abzuschaffen und das Renteneintrittsalter nach oben zu korrigieren. Sollte dies innerhalb der nächsten Legislaturperiode wirklich eintreten, werden wir die Informationen in diesem Artikel anpassen.

Belohnung für besonders langjährig Versicherte

Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist gedacht als Belohnung für besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre vorzuweisen haben. Sie haben das Sozialsystem schon sehr lange unterstützt und sollen deshalb bereits mit 63 Jahren in Rente gehen dürfen, ohne dafür mit Abschlägen zu bezahlen.

Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung kostete jeder Rentenmonat vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Abschlag von 0,3 % der Rente. Zwei Jahre frühere Rente schlugen also mit 24 Monate x 0,3 %, also 7,2 % der Rente zu Buche – für den Rest des Lebens.

Bei 1.500 EUR Rente sind das schon mehr als 100 EUR im Monat, und das hätte für manchen Rentner schon spürbare Einschränkungen bedeutet.

Für alle, die mit 63 noch keine 45 Beitragsjahre haben, gelten diese Abschläge übrigens unverändert weiter. Sie können in Rente gehen, wenn sie mindestens 35 Jahre gearbeitet haben oder andere rentenrechtlich relevante Zeiten vorweisen können. Im Maximum kommen dann 14,4 % Abzüge zusammen, nämlich 0,3 % für jeden Monat zwischen 63 und 67 Jahren.

Aus 1.500 EUR Rente werden dann nur noch 1.284 EUR, von denen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind und die je nach persönlichen Verhältnissen vermutlich auch noch versteuert werden müssen. Da bleibt kein Geld für große Sprünge übrig.

Rentenalter steigt auch bei der abschlagsfreien Rente

Das Rentenpaket, das öffentlichkeitswirksam als Rente mit 63 vermarktet wird, erlaubt aber bei genauerem Hinsehen nur Versicherten mit Geburtsjahrgang 1952 oder älter den Ruhestand bereits mit 63. Für alle anderen steigt die Grenze mit dem allgemeinen Renteneintrittsalter schrittweise um zwei Jahre. So müsste man korrekterweise für die heutigen Arbeitnehmer auch von der Rente mit 64 oder 65 Jahren sprechen.

Ab dem Jahrgang 1964 gibt es die ungekürzte Rente erst ab dem 65. Lebensjahr. Immerhin können anfangs rund 200.000 Menschen pro Jahr von der neuen Gesetzgebung profitieren – mit steigender Tendenz, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer-Generation aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

Entsprechend steigen auch die Kosten für das Rentenpaket von zunächst rund 1 Milliarde EUR jährlich auf 3 Milliarden EUR bis 2030.

Verbesserungen bei kurzen Unterbrechungen

Die Beispiele zeigen: Wichtig ist, die 45 Beitragsjahre zusammenzubekommen. Das geht nicht nur mit Arbeitszeit. Die Anrechnung anderer Zeiten wurde mit dem Rentenpaket verbessert. Der Bezug von Arbeitslosengeld I wird ebenso gewertet wie Zeiten mit Insolvenz, Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld.

Langzeitarbeitslosigkeit zählt dagegen nicht, und auch die letzten beiden Jahre vor Rentenbeginn können nicht angerechnet werden, da sonst einer Frühverrentung bereits mit 61 Jahren auf Kosten der Sozialkassen Tür und Tor geöffnet wäre.

Pflege und Kindererziehung werden berücksichtigt, Zeiten des Mutterschutzes dagegen nicht – eine auf den ersten Blick unverständliche Benachteiligung, die vom Bundesarbeits- und Sozialministerium so erklärt wird, dass die Anrechnung beitragsfreier Zeiten dem Grundgedanken der Begünstigung langjähriger Beitragszahler widerspräche. Die Kindererziehung dient dagegen dem Heranwachsen der Beitragszahler in der nächsten Generation.

Weiterführende Informationen zur Rente mit 63: Alles Wichtige rund um den verfrühten Ruhestand

Fünf Jahre vor der Zeit in Rente gehen. Das klingt verlockend, ist aber auch an gewisse Bedingungen geknüpft, von denen die Beitragsjahre nur eine sind. Die meisten Arbeiter und Angestellten wissen, dass die Ideen der Politiker, die Rente mit 67 oder gar noch später beginnen zu lassen, in der Realität zum Scheitern verurteilt sind. Mit 66 baut man keine Gerüste mehr, repariert den ganzen Tag lang im Stehen Autos oder schleppt neue Waschmaschinen in den Kundenkeller. Erfreulich, dass es für diese Gruppe Menschen die Möglichkeit gibt, bereits mit 63 in Rente zu gehen – allerdings mit einigen Einschränkungen.

Die Beitragsjahre

Der größte zu beachtende Punkt sind die Beitragsjahre. Hier hat die Bundesregierung einen klaren Riegel gesetzt, denn es muss mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein – zwar nicht kontinuierlich, aber so, dass die Gesamtzeit von Jahren erreicht wird.

Das Gute dran, diese Beitragsjahre werden nicht nur durch Angestelltenverhältnisse erzielt. Vielmehr gelten auch:

  • Kindeserziehung bis zum zehnten Lebensjahr
  • Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die einzahlten
  • Als Selbstständiger eingezahlte Pflichtbeiträge
  • Zivil- und Wehrdienstzeiten
  • Pflegezeiten von Angehörigen
  • Zeiten von Kranken-, Schlechtwetter-, Kurzarbeits-, oder Insolvenzgeldbezug

Kritisch ist dabei, dass Arbeitslosenzeiten, in denen ALG-1 bezogen wurde, nur dann mit in die Beitragsjahre einfließen, wenn diese Phasen mindestens zwei Jahre vor dem Renteneintrittsalter liegen. Im Klartext, wer 1992 arbeitslos war, bekommt diese Zeit angerechnet, wer es im Frühjahr 2016 war hingegen nicht. Mit einer Ausnahme allerdings, wenn die späte Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder Geschäftsaufgabe erfolgte, dann wird sie auch innerhalb dieser zwei Jahre noch angerechnet.

Wichtig für freiwillig Rentenversicherte: Sie können erst mit der Rente ab 63 rechnen, wenn mindestens 18 Jahre lang die Beiträge eingezahlt wurden. Übrigens werden Zeiten des sechswöchigen Mutterschutzes nicht angerechnet.

Die Abschläge

Grundsätzlich steht die Rente mit 63 einem breiteren Personenkreis offen. Allerdings muss ein Großteil davon mit Abschlägen leben, wenn er vor dem Stichtag geboren wurde. Mit Beginn des Jahres 2017 liegt das abschlagsfreie Geburtsjahr ausschließlich bei 1954. Wer etwa damals am 12. Juli geboren wurde, kann dieses Jahr nach seinem Geburtstag (und natürlich 45 Beitragsjahren) in Rente gehen, ohne Abschläge befürchten zu müssen. Für später geborene gilt eine genaue Tabellenregelung bezüglich des Jahrgangs und dem abschlagsfreien Eintrittsalter:

  • 1954 – 63 Jahre, 4 Monate
  • 1955 – 63 Jahre, 6 Monate
  • 1956 – 63 Jahre, 8 Monate
  • 1957 – 63 Jahre, 10 Monate
  • 1958 – 64 Jahre

Und so geht es schrittweise weiter bis zu den Jahrgängen ab 1964, die wie bisher erst mit 65 in Rente gehen können, ohne Abschläge aufgebrummt zu bekommen. Wie gesagt, dies gilt nur im Rahmen der 45 Beitragsjahre. Wer diese als Jahrgang 1964 oder jünger nicht vorweisen kann, der liegt bereits im Renteneintrittsalter von 67 Jahren.

Zwangsverrentung mit 63

Bislang war es eine gängige aber vielgeschmähte staatliche Praxis, Menschen, die mit 63 Hartz IV bezogen und keine 45 Beitragsjahre hatten, zwangsweise in die Rente zu schicken – ganz egal, wie viele Abzüge das für sie bedeutet hätte und auch, ob sie dadurch zum Sozialfall geworden wären, der eine staatliche Grundsicherung zusätzlich zur Rente benötigt, um über die Runden zu kommen.

Diese Praxis ist mit dem Beginn des Jahres 2017 glücklicherweise zu einer etwas humaneren Vorgehensweise abgeändert worden. Grundsätzlich müssen nun die Einzelfälle entscheiden. Und da kommt es genau darauf an, wie hoch die mit 63 zu erwartenden Rentensummen sind. Wenn sich durch die Zwangsverrentung deren Wert so stark schmälert, dass der Betroffene ohne Grundsicherung nicht leben könnte, wird nun von diesem Vorgehen abgesehen und Hartz IV wird weitergezahlt. Wenn allerdings die Altersrente auch nur einen Cent über dem errechneten Mindestwert liegt, kann weiterhin wie gehabt per Dekret verrentet werden.

Freiwillige Rente mit 63

Wer mit den Abschlägen leben kann, die ein Ruhestand vor dem abschlagsfreien Eintrittsalter mit sich bringt, der kann dies natürlich tun. Allerdings gilt hier ebenfalls ein prozentualer Schlüssel, der sich danach richtet, wie viele Monate man früher adieu sagt:

  • 1 Monat, 0,3%
  • 3 Monate, 0,9%
  • 12 Monate, 3,6%
  • 20 Monate, 6%
  • 24 Monate, 7,2%
  • 36 Monate, 10,8%
  • 48 Monate, 14,4%

Da dies je nach zu erwartender Rente durchaus happige Summen sein können, sollte dieser Schritt sehr genau überlegt werden – abschrecken soll es nicht, aber in Anbetracht der Tatsache, dass die Renten seit langem schon und auch mit Sicherheit in der Zukunft nicht mit der allgemeinen Teuerungsrate mithalten, sollte genauestes Rechnen die Grundlage vor diesem einschneidenden Schritt sein.

Steuern auf die Rente mit 63

Seitdem der Staat Renten nicht mehr als steuerfreie Beträge ansieht, müssen Rentner auch auf die Früchte eines langen Arbeitslebens Abgaben zahlen – also ihre Rente versteuern. Egal wie man zu dieser fragwürdigen Praxis steht, sie hat auch beim Eintritt mit 63 noch eine hohe Bedeutung. Wer ab 2017 in Rente geht, dessen Freibetrag beträgt nämlich nur noch magere 26 Prozent – auf satte 74 Prozent der Rentensumme erhebt der Staat hingegen Steuern. Wer dabei schon mit den Zähnen knirscht, sollte froh sein, dass er nicht später geboren wurde. Ab 2040 wird die Rente nämlich komplett versteuert.

Natürlich holt sich Vater Staat auch noch an anderer Stelle etwas zurück, und zwar bei den Einkommenssteuern. Hier liegt der Freibetrag bei bis zu 8820 Euro jährlich für Ledige und 17640 für Verheiratete. Dieser Freibetrag gilt nach Abzug der versteuerten Summe. Das heißt also, dass für den überwiegenden Teil aller Menschen, die sich mit 63 aus dem Arbeitsleben verabschieden werden, eine Steuererklärung als Rentner fällig wird.

Die Rente mit 63 ist ein staatliches Programm, mit dem Menschen belohnt werden sollen, die besonders lange in die Rentenkassen eingezahlt haben. Das ist auf der einen Seite nur allzu richtig, auf der anderen Seite jedoch unfair gegenüber denen, die aufgrund persönlichen Missgeschicks „gerade eben“ an diesen Zeiten vorbeirutschen. Aus diesem Grund ist es noch wichtiger, wirklich alles lückenlos dokumentieren zu können – denn im Zweifelsfall zählt jeder Monat, in dem man seine sterbenskranke Großmutter pflegte.

Und wie ist Ihre Meinung zur Rente mit 63? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Diskutieren Sie in unseren Leserkommentaren (weiter unten) mit!

Bildquellen: JiSign, blende11.photo, blende40, Thomas Reimer & beeboys – Fotolia

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Wie viel Geld darf ich als Rentner 2022 dazuverdienen?

Im Jahr 2022 können Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, bis zu 46.060 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Diese Hinzuverdienstgrenze galt bereits für das Jahr 2021.

Wie viel darf ich als Rentner steuerfrei dazu verdienen?

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.

Was passiert wenn ich als Rentner mehr als 450 Euro verdienen?

Wenn Sie die für Sie geltende Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen Sie zu Ihrer gesetzlichen Rente unbegrenzt etwas hinzuverdienen. Ab 450 Euro pro Monat (ab Oktober 2022 520 Euro) müssen Sie Ihren Verdienst aber unter Umständen versteuern.

Kann man Rente beziehen und trotzdem weiterarbeiten?

Seit dem 1. Januar 2017 gilt: Wer eine Regelalters- rente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch, wenn er weiter den Renten- beitrag zahlt. So kann man seine Rente um bis zu neun Prozent jährlich steigern.

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