Aber für wen fängt das Leben nun wirklich mit 63 Jahren an? Und was kann man sich im Ruhestand noch leisten, wenn Rentenkürzungen greifen? In folgendem Artikel wollen wir Ihnen die Eckdaten und Hintergründe zur Rente mit 63 näherbringen.
Aktuelle Meldung zur Rente mit 63:
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU, FDP und Bündnis90/Die Grünen wird aktuell offenbar auch über die Zukunft der Rente mit 63 debattiert. Es sei davon die Rede, die Rente mit 63 ggfs. wieder abzuschaffen und das Renteneintrittsalter nach oben zu korrigieren. Sollte dies innerhalb der nächsten Legislaturperiode wirklich eintreten, werden wir die Informationen in diesem Artikel anpassen.
Belohnung für besonders langjährig Versicherte
Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist gedacht als Belohnung für besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre vorzuweisen haben. Sie haben das Sozialsystem schon sehr lange unterstützt und sollen deshalb bereits mit 63 Jahren in Rente gehen dürfen, ohne dafür mit Abschlägen zu bezahlen.
Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung kostete jeder Rentenmonat vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Abschlag von 0,3 % der Rente. Zwei Jahre frühere Rente schlugen also mit 24 Monate x 0,3 %, also 7,2 % der Rente zu Buche – für den Rest des Lebens.
Bei 1.500 EUR Rente sind das schon mehr als 100 EUR im Monat, und das hätte für manchen Rentner schon spürbare Einschränkungen bedeutet.
Für alle, die mit 63 noch keine 45 Beitragsjahre haben, gelten diese Abschläge übrigens unverändert weiter. Sie können in Rente gehen, wenn sie mindestens 35 Jahre gearbeitet haben oder andere rentenrechtlich relevante Zeiten vorweisen können. Im Maximum kommen dann 14,4 % Abzüge zusammen, nämlich 0,3 % für jeden Monat zwischen 63 und 67 Jahren.
Aus 1.500 EUR Rente werden dann nur noch 1.284 EUR, von denen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind und die je nach persönlichen Verhältnissen vermutlich auch noch versteuert werden müssen. Da bleibt kein Geld für große Sprünge übrig.
Rentenalter steigt auch bei der abschlagsfreien Rente
Das Rentenpaket, das öffentlichkeitswirksam als Rente mit 63 vermarktet wird, erlaubt aber bei genauerem Hinsehen nur Versicherten mit Geburtsjahrgang 1952 oder älter den Ruhestand bereits mit 63. Für alle anderen steigt die Grenze mit dem allgemeinen Renteneintrittsalter schrittweise um zwei Jahre. So müsste man korrekterweise für die heutigen Arbeitnehmer auch von der Rente mit 64 oder 65 Jahren sprechen.
Ab dem Jahrgang 1964 gibt es die ungekürzte Rente erst ab dem 65. Lebensjahr. Immerhin können anfangs rund 200.000 Menschen pro Jahr von der neuen Gesetzgebung profitieren – mit steigender Tendenz, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer-Generation aus dem Erwerbsleben ausscheiden.
Entsprechend steigen auch die Kosten für das Rentenpaket von zunächst rund 1 Milliarde EUR jährlich auf 3 Milliarden EUR bis 2030.
Verbesserungen bei kurzen Unterbrechungen
Langzeitarbeitslosigkeit zählt dagegen nicht, und auch die letzten beiden Jahre vor Rentenbeginn können nicht angerechnet werden, da sonst einer Frühverrentung bereits mit 61 Jahren auf Kosten der Sozialkassen Tür und Tor geöffnet wäre.
Pflege und Kindererziehung werden berücksichtigt, Zeiten des Mutterschutzes dagegen nicht – eine auf den ersten Blick unverständliche Benachteiligung, die vom Bundesarbeits- und Sozialministerium so erklärt wird, dass die Anrechnung beitragsfreier Zeiten dem Grundgedanken der Begünstigung langjähriger Beitragszahler widerspräche. Die Kindererziehung dient dagegen dem Heranwachsen der Beitragszahler in der nächsten Generation.
Weiterführende Informationen zur Rente mit 63: Alles Wichtige rund um den verfrühten Ruhestand
Die Beitragsjahre
Der größte zu beachtende Punkt sind die Beitragsjahre. Hier hat die Bundesregierung einen klaren Riegel gesetzt, denn es muss mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein – zwar nicht kontinuierlich, aber so, dass die Gesamtzeit von Jahren erreicht wird.
Das Gute dran, diese Beitragsjahre werden nicht nur durch Angestelltenverhältnisse erzielt. Vielmehr gelten auch:
- Kindeserziehung bis zum zehnten Lebensjahr
- Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die einzahlten
- Als Selbstständiger eingezahlte Pflichtbeiträge
- Zivil- und Wehrdienstzeiten
- Pflegezeiten von Angehörigen
- Zeiten von Kranken-, Schlechtwetter-, Kurzarbeits-, oder Insolvenzgeldbezug
Kritisch ist dabei, dass Arbeitslosenzeiten, in denen ALG-1 bezogen wurde, nur dann mit in die Beitragsjahre einfließen, wenn diese Phasen mindestens zwei Jahre vor dem Renteneintrittsalter liegen. Im Klartext, wer 1992 arbeitslos war, bekommt diese Zeit angerechnet, wer es im Frühjahr 2016 war hingegen nicht. Mit einer Ausnahme allerdings, wenn die späte Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder Geschäftsaufgabe erfolgte, dann wird sie auch innerhalb dieser zwei Jahre noch angerechnet.
Wichtig für freiwillig Rentenversicherte: Sie können erst mit der Rente ab 63 rechnen, wenn mindestens 18 Jahre lang die Beiträge eingezahlt wurden. Übrigens werden Zeiten des sechswöchigen Mutterschutzes nicht angerechnet.
Die Abschläge
Grundsätzlich steht die Rente mit 63 einem breiteren Personenkreis offen. Allerdings muss ein Großteil davon mit Abschlägen leben, wenn er vor dem Stichtag geboren wurde. Mit Beginn des Jahres 2017 liegt das abschlagsfreie Geburtsjahr ausschließlich bei 1954. Wer etwa damals am 12. Juli geboren wurde, kann dieses Jahr nach seinem Geburtstag (und natürlich 45 Beitragsjahren) in Rente gehen, ohne Abschläge befürchten zu müssen. Für später geborene gilt eine genaue Tabellenregelung bezüglich des Jahrgangs und dem abschlagsfreien Eintrittsalter:
- 1954 – 63 Jahre, 4 Monate
- 1955 – 63 Jahre, 6 Monate
- 1956 – 63 Jahre, 8 Monate
- 1957 – 63 Jahre, 10 Monate
- 1958 – 64 Jahre
Und so geht es schrittweise weiter bis zu den Jahrgängen ab 1964, die wie bisher erst mit 65 in Rente gehen können, ohne Abschläge aufgebrummt zu bekommen. Wie gesagt, dies gilt nur im Rahmen der 45 Beitragsjahre. Wer diese als Jahrgang 1964 oder jünger nicht vorweisen kann, der liegt bereits im Renteneintrittsalter von 67 Jahren.
Zwangsverrentung mit 63
Diese Praxis ist mit dem Beginn des Jahres 2017 glücklicherweise zu einer etwas humaneren Vorgehensweise abgeändert worden. Grundsätzlich müssen nun die Einzelfälle entscheiden. Und da kommt es genau darauf an, wie hoch die mit 63 zu erwartenden Rentensummen sind. Wenn sich durch die Zwangsverrentung deren Wert so stark schmälert, dass der Betroffene ohne Grundsicherung nicht leben könnte, wird nun von diesem Vorgehen abgesehen und Hartz IV wird weitergezahlt. Wenn allerdings die Altersrente auch nur einen Cent über dem errechneten Mindestwert liegt, kann weiterhin wie gehabt per Dekret verrentet werden.
Freiwillige Rente mit 63
Wer mit den Abschlägen leben kann, die ein Ruhestand vor dem abschlagsfreien Eintrittsalter mit sich bringt, der kann dies natürlich tun. Allerdings gilt hier ebenfalls ein prozentualer Schlüssel, der sich danach richtet, wie viele Monate man früher adieu sagt:
- 1 Monat, 0,3%
- 3 Monate, 0,9%
- 12 Monate, 3,6%
- 20 Monate, 6%
- 24 Monate, 7,2%
- 36 Monate, 10,8%
- 48 Monate, 14,4%
Da dies je nach zu erwartender Rente durchaus happige Summen sein können, sollte dieser Schritt sehr genau überlegt werden – abschrecken soll es nicht, aber in Anbetracht der Tatsache, dass die Renten seit langem schon und auch mit Sicherheit in der Zukunft nicht mit der allgemeinen Teuerungsrate mithalten, sollte genauestes Rechnen die Grundlage vor diesem einschneidenden Schritt sein.
Steuern auf die Rente mit 63
Natürlich holt sich Vater Staat auch noch an anderer Stelle etwas zurück, und zwar bei den Einkommenssteuern. Hier liegt der Freibetrag bei bis zu 8820 Euro jährlich für Ledige und 17640 für Verheiratete. Dieser Freibetrag gilt nach Abzug der versteuerten Summe. Das heißt also, dass für den überwiegenden Teil aller Menschen, die sich mit 63 aus dem Arbeitsleben verabschieden werden, eine Steuererklärung als Rentner fällig wird.
Die Rente mit 63 ist ein staatliches Programm, mit dem Menschen belohnt werden sollen, die besonders lange in die Rentenkassen eingezahlt haben. Das ist auf der einen Seite nur allzu richtig, auf der anderen Seite jedoch unfair gegenüber denen, die aufgrund persönlichen Missgeschicks „gerade eben“ an diesen Zeiten vorbeirutschen. Aus diesem Grund ist es noch wichtiger, wirklich alles lückenlos dokumentieren zu können – denn im Zweifelsfall zählt jeder Monat, in dem man seine sterbenskranke Großmutter pflegte.
Und wie ist Ihre Meinung zur Rente mit 63? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Diskutieren Sie in unseren Leserkommentaren (weiter unten) mit!
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