Wieviel darf ein 18 Jähriger Schüler verdienen

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Kategorie: Ausbildung & Berufseinstieg

21.04.2022

Wieviel darf ein 18 Jähriger Schüler verdienen

Inhaltsverzeichnis

  • Als Schülerin und Schüler arbeiten: Das sind die Voraussetzungen
  • Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler
  • Jobs ab 12 Jahren
  • Ferienjobs und Jobs ab 13 Jahren
  • Ferienjobs und Jobs ab 15 Jahren
  • Ferienjobs und Jobs ab 16 Jahren
  • Ferienjobs und Jobs ab 18 Jahren
  • Wie hoch ist der Verdienst bei einem Ferienjob?
  • 450-Euro-Job oder kurzfristige Beschäftigung: Die Arbeitsmodelle für Schülerinnen und Schüler
  • Versicherungen im Schülerjob
  • Was müssen Arbeitgeber beachten?
  • Minijobs für Schülerinnen und Schüler
  • Können Schülerinnen und Schüler gleichzeitig einen Minijob und einen Ferienjob haben?
  • Wo findet man Ferienjobs und Minijobs?
  • Bewerbung für einen Schülerjob

In den Ferien ausschlafen und entspannen – das nehmen sich viele Kinder und Jugendliche vor. Viele andere Schülerinnen und Schüler nutzen diese Zeit, um ihr Taschengeld durch Ferienjobs und Minijobs aufzubessern. Diese helfen ihnen nicht nur finanziell weiter, sondern vermitteln ihnen wertvolle Lebens- und Berufserfahrung. Doch welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Schüler*innen? Welche Jobs können sie ausüben und wo findet man sie? Mit all diesen Fragen beschäftigt sich dieser Artikel. Außerdem klärt er, welche Beschäftigungsformen es für Schüler*innen gibt, wie viel sie verdienen dürfen und was Arbeitgeber bei der Anstellung von Schüler*innen beachten müssen.

Als Schülerin und Schüler arbeiten: Das sind die Voraussetzungen

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Kinderarbeitsverbot (§ 5 Abs. 1 JArbSchG). Laut Gesetz ist jeder ein „Kind“, der unter 15 Jahre alt ist. Dennoch gibt es Ausnahmen für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren. Laut § 5 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen diese Kinder nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten leichte Tätigkeiten ausführen. Außerdem dürfen sie nicht vor oder während des Schulunterrichts arbeiten.

Folgende Arbeiten dürfen Schülerinnen und Schüler nicht ausüben:

  • Tätigkeiten, die oberhalb ihrer psychischen und physischen Fähigkeiten liegen, wie Schweiß- und Sägearbeiten, Heben und Tragen von schweren Gegenständen, Bedienung von Fahrzeugen
  • Akkordarbeit und Arbeit unter Tage, zum Beispiel im Bergwerk
  • Arbeiten, die ihre Gesundheit durch starke Hitze, Nässe und Kälte sowie Lärm, Strahlen, Erschütterungen und giftigen, reizenden und ätzenden Gefahrstoffen beeinträchtigen können
  • Tätigkeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, die Kinder und Jugendliche selbst nicht einschätzen können
  • Arbeiten in medizinischen Einrichtungen, da eine erhöhte Infektionsgefahr besteht

Die Arbeit zwischen 20 Uhr und sechs Uhr ist für Schüler*innen unter 15 Jahren nicht erlaubt. Ebenfalls dürfen sie nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen beschäftigt werden.

Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler

Ein Ferienjob für Schüler*innen ist ein kurzfristiges bzw. befristetes Arbeitsverhältnis während der Schulferien. Der Job endet nach Ablauf der Frist, weshalb keine Kündigung notwendig ist. Während der Beschäftigung müssen sich die Schulkinder in einer Schulausbildung befinden. Dies können sie durch eine Schulbescheinigung nachweisen.

Jobs ab 12 Jahren

Laut Jugendschutzgesetz darf mit 12 Jahren kein offizielles Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Dennoch haben auch Kinder ab 12 Jahren die Möglichkeit, ihr Taschengeld aufzubessern. Im Familienkreis oder auch bei Nachbarn können kleine Aufgaben übernommen werden. Dies entspricht zwar keinem klassischen Job und wird nicht mit einem Gehalt vergütet, sondern mit einem kleinen Taschengeldbonus von zwei bis fünf Euro, kann jedoch auch bereits erste Erfahrungen für künftige Minijobs einbringen. Zum Beispiel kann ein Kind ab 12 Jahren bei kleineren Gartenarbeiten oder beim Autowaschen helfen. Auch Nachhilfeunterricht für gleichaltrige oder jüngere Kinder kann den einen oder anderen Euro einbringen.

Ferienjobs und Jobs ab 13 Jahren

Jugendliche ab 13 Jahren dürfen an fünf Tagen die Woche bis zu zwei Stunden täglich arbeiten. Die Arbeitszeiten sind zwischen 8 Uhr bis 18 Uhr. Landwirtschaftlichen Arbeiten dürfen sie maximal drei Stunden ausführen. Geeignete Tätigkeiten für Schüler*innen ab 13 Jahren sind:

  • Zeitung austragen
  • Babysitten
  • Nachhilfe geben
  • Einkäufe für ältere Menschen erledigen
  • Kleinere Gartenarbeiten
  • Flyer verteilen

In der Regel wird der Stundenlohn bei solchen Tätigkeiten individuell festgelegt. Ein realistischer Stundenlohn für Nachhilfe oder Babysitten liegt zwischen 5 und 10 Euro. Beim Zeitung und Flyer austragen können jedoch durchaus bis zu 100 Euro im Monat drin sein, sofern die Arbeit sorgfältig erledigt wird.

Ferienjobs und Jobs ab 15 Jahren

Ab 15 Jahren dürfen Schulkinder vier Wochen lang zwischen sechs und 20 Uhr beschäftigt werden. Während dieser Zeit dürfen sie bis zu acht Stunden am Tag und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Die vier Wochen müssen nicht am Stück ausgeschöpft werden, sondern können auch auf mehrere Ferien verteilt werden.

Wenn Schüler*innen insgesamt viereinhalb bis sechs Stunden arbeiten, müssen sie mindestens 30 Minuten Pause machen, bei über sechs Stunden Arbeit beträgt die Pausenzeit mindestens eine Stunde. Die erste Pause muss nach mindestens viereinhalb Stunden erfolgen und darf nicht weniger als 15 Minuten betragen.

Mögliche Ferienjobs für Schüler*innen ab 15 Jahren sind:

  • Saisonarbeit in Freizeitparks: 10 – 12 € Stundenlohn
  • Aushilfe in Cafés oder Supermärkten: 10 – 12 € Stundenlohn
  • Lagerarbeiten: 10 – 14 € Stundenlohn
  • Hundesitting: 5 – 15 € Stundenlohn
  • Spieletester*in: 10 – 15 € Stundenlohn
  • Rettungsschwimmer*in: 12 – 15 € Stundenlohn
  • Kellner*in: 11 – 13 € Stundenlohn

Ferienjobs und Jobs ab 16 Jahren

Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche in Gaststätten oder im Schaustellergewerbe bis 22 Uhr arbeiten. In Betrieben mit Schichtarbeiten dürfen sie bis 23 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien ab fünf Uhr morgens und in der Landwirtschaft zwischen fünf Uhr und 21 Uhr arbeiten.

Während der Erntezeit in landwirtschaftlichen Betrieben dürfen Arbeitgeber Jugendliche ab 16 Jahren bis zu 9 Stunden täglich beschäftigen. Wenn sie zwei Wochen am Stück arbeiten, dürfen die Arbeitsstunden jedoch nicht mehr als 85 Stunden betragen. Grundsätzlich darf der Arbeitszeitraum von vier Wochen in keinem Fall überschritten werden.

Ferienjobs und Jobs ab 18 Jahren

Sobald Schüler*innen 18 werden, gilt das Jugendschutzgesetz für sie nicht mehr. Somit gibt es auch keine strengen Arbeitszeitbeschränkungen mehr. Schülerinnen und Schüler haben also die Möglichkeit, jeden Ferienjob auszuüben, den sie möchten. So können sie auch berufsorientiert denken und Jobs annehmen, die sie wohlmöglich nach der Schule ausüben wollen.  

Wie hoch ist der Verdienst bei einem Ferienjob?

Grundsätzlich haben Ferienjobber*innen einen Anspruch auf Gehalt. Für Minderjährige gibt es keine Verdienstgrenze, auch mehr als 450 Euro Entgelt sind erlaubt, solange die Arbeitsstunden nicht überschritten werden. Ein Anspruch auf Urlaub besteht nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis über einem Monat besteht.

Minderjährige Schüler*innen, die einem Ferienjob nachgehen, bilden eine Mindestlohn-Ausnahme. Da sie nicht volljährig sind, haben sie keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Der Arbeitgeber legt den Verdienst fest. Durchschnittlich liegt das Gehalt bei 5 bis 15 Euro die Stunde und ist von der Tätigkeit abhängig. Volljährige Schüler*innen erhalten den Mindestlohn. Ihr Anspruch auf Kindergeld bleibt unabhängig von ihrem Verdienst bestehen.

450-Euro-Job oder kurzfristige Beschäftigung: Die Arbeitsmodelle für Schülerinnen und Schüler

Es gibt zwei verschiedene Arten von Minijobs: 450-Euro-Minijobs, oder geringfügige Beschäftigung, und kurzfristige Minijobs, auch kurzfristige Beschäftigung genannt. Innerhalb eines Ferienjobs werden die Schüler*innen in eines der zwei Raster fallen. Beim 450-Euro-Job dürfen sie nicht mehr als 450 Euro brutto verdienen, weshalb sich auch ihre Arbeitsstunden am Gehalt richten. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn Arbeitende nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeiten. Der monatliche Verdienst darf schwanken. Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber über die Beschäftigungsform.

Versicherungen im Schülerjob

Schüler*innen mit Ferienjob sind grundsätzlich über den Arbeitgeber unfallversichert und über die Familienversicherung krankenversichert. Sozialversicherungsbeiträge fallen in den meisten Fällen nicht an. Sollte der Ferienjob jedoch an eine Berufsausbildung anschließen, sind Schüler*innen in dieser Ferienbeschäftigung nicht mehr über die Eltern krankenversichert und es fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Das genaue Vorgehen bei so einem Fall sollten Betroffene mit der Krankenversicherung abklären.

Schüler*innen mit einem 450-Euro-Job sind steuer- und sozialversicherungsfrei, jedoch entrichtet der Arbeitgeber hierfür eine Pauschalsteuer und einen Pauschalbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung. Es gilt grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht, die automatisch greift, jedoch können sich Schülerinnen und Schüler davon befreien, indem sie einen Antrag stellen. Es kann jedoch im Alter von Vorteil sein, Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, weil diese dafür sorgen können, dass sie früher in Rente gehen können. Gleichzeitig haben sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Wer mehr als 450 Euro verdient, ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Da bei Schüler*innen in diesem Fall die kurzfristige Beschäftigung greift, fallen in den meisten Fällen keine Sozialversicherungsbeiträge an, solange die Beschäftigung die drei Monate oder 70 Tage im Kalenderjahr nicht überschreitet.  

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Der Arbeitgeber muss sich an das Jugendschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung halten. Dementsprechend darf er die Kinder und Jugendlichen nur Aufgaben geben, die in den Gesetzen aufgelistet sind, beispielsweise Zeitung austragen oder Erntearbeit. Vor Arbeitsaufnahme ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Jugendlichen auf eventuelle Unfall- und Gesundheitsgefahrquellen aufmerksam zu machen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale melden. Dafür muss ihm das Schulkind folgende Unterlagen zukommen lassen:

  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum
  • Auskunft, ob es sich um das erste Dienstverhältnis handelt

Im Rahmen eines 450-Euro-Minijobs ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die pauschalen Beiträge an die Sozialversicherung abzugeben.

Minijobs für Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler können Minijobs auch außerhalb der Ferien ausüben. Die Regelungen bezüglich Arbeitszeiten und Arbeitsumfang für Schüler*innen mit Minijob sind dieselben wie für Schüler*innen, die einen Ferienjob haben. Zu den beliebtesten Minijobs zählen:

  • Kellner*in
  • Aushilfe im Einzelhandel
  • Kassierer*in
  • Dogwalker*in
  • Zeitungszusteller*in
  • Fahrradkurier*in

Für 18-Jährige besteht zudem noch die Möglichkeit, Kurierfahrertätigkeiten zu übernehmen, wenn sie einen Führerschein haben. Minijobber*innen können mehrere Minijobs ausüben, solange sie die 450-Euro-Grenze nicht überschreiten. Ansonsten fallen Steuern und Sozialabgaben an.

Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Können Schülerinnen und Schüler gleichzeitig einen Minijob und einen Ferienjob haben?

Schüler*innen können problemlos einen Minijob und einen Ferienjob gleichzeitig ausüben. Jedoch dürfen die beiden Beschäftigungen nicht beim selben Arbeitgeber durchgeführt werden, da es sich sonst um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis handeln würden. Folglich würden die Beschäftigungen addiert werden und der Arbeitgeber müsste vom gesamten Gehalt die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse abführen. Um sicherzugehen, dass dieser Fall nicht eintritt, können Schüler*innen sicherstellen, dass sie beispielsweise in den Ferien kurzfristig beschäftigt und während der Schulzeit als klassische Minijobber*innen eingestellt sind.

Wo findet man Ferienjobs und Minijobs?

Zu Beginn sollten sich Schüler*innen darüber Gedanken machen, welche Jobs für sie infrage kommen. Je nachdem, ob sie beispielsweise gerne mit Tieren arbeiten, Menschen helfen oder im Einzelhandel aushelfen möchten, können sie ihre Suche starten.

Das eigene Umfeld kann in vielen Fällen schon helfen. Möglicherweise gibt es einen Verwandten in der Nähe, der Unterstützung braucht oder die Schüler*innen an Dritte vermittelt. Außerdem können sie in der Stadt nach Läden schauen, die Hilfskräfte suchen oder die Initiative ergreifen und sich selbst vorstellen.

Eine andere Möglichkeit ist es, das Internet für sich zu nutzen, um auf Jobportalen nach Anzeigen zu suchen. Diese bieten meist direkte Stellenanforderungen und verfügen unter Umständen auch über Bewertungen ehemaliger Schüler*innen und Arbeitnehmer*innen. Egal welche Methode man nutzt, ist es wichtig, frühzeitig zu recherchieren, um den passenden Job zu finden.

Bewerbung für einen Schülerjob

Für Ferienjobs reicht in der Regel ein kurzes Bewerbungsschreiben oder auch nur ein persönliches Gespräch aus. Ein Lebenslauf oder Zeugnisse werden selten benötigt. Dennoch steigt mit dem Alter auch der Verantwortungsbereich, weshalb Arbeitgeber von volljährigen Schüler*innen umfangreichere Bewerbungen fordern können.

Quellen

Bezirksregierung Detmold

Biallo.de

Bundesagentur für Arbeit

Familie-und-Tipps.de

Fixverdient.de

Haufe.de

IHK

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Schuelerjobs.de

Steuerberater Pressler

Studentjob.de

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Wie viel darf man neben der Schule verdienen?

Die meisten Nebentätigkeiten von Schülern sind Minijobs. Damit dürfen sie höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sonst fallen die steuerlichen Vergünstigungen weg. Denn Steuern oder Sozialabgaben werden für Minijobs nicht abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt dafür eine Pauschale von 25 Prozent.

Wie viele Stunden darf ich neben der Schule arbeiten?

Grundsätzlich darfst du als Schüler zwischen 13 und 14 Jahren höchstens 2 Stunden täglich neben der Schule arbeiten. Für 15- bis 18-Jährige gilt, dass du bis zu 8 Stunden am Tag arbeiten darfst. Du darfst außerdem an insgesamt 5 Tagen pro Woche arbeiten und die Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen.

Wie alt muss man sein für 450 Euro Job?

Theoretisch dürfen Kinder unter 15 Jahren also gar keinen Nebenjob annehmen. Es gibt aber Ausnahmen. Ab dem 13. Geburtstag können Jugendliche einen Nebenjob ausüben – vorausgesetzt, die Eltern stimmen zu.

Wie viele Stunden darf man auf 165 Euro Basis arbeiten?

So viel dürfen Sie in einem Nebenjob arbeiten und verdienen Sie dürfen nur weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche arbeiten. Arbeiten Sie 15 Stunden oder mehr, müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden. Sie haben auf Ihr Nebeneinkommen einen Freibetrag von 165 Euro im Monat.