Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf, der die Erhöhung des Mindestlohns, der Minijobgrenze und des Übergangsbereichs enthält, am 23. Februar 2022 beschlossen. Das Gesetz wurde vom Bundesrat gebilligt und am 30. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Show
Anhebung des MindestlohnsDamit wurde der gesetzliche Mindestlohn 2022 in drei Schritten erhöht:
Zukünftige Anpassung des MindestlohnsZukünftig wird der Mindestlohn weiterhin auf der Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission angepasst, erstmals wieder bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Minijobgrenze auf 520 Euro festgelegtAußerdem wurde die Minijobgrenze zum 1. Oktober 2022 auf 520 Euro monatlich angehoben. Sie orientiert sich nun dynamisch am Mindestlohn, sodass eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird. Erhöhter Stundenlohn: Bleibt der Minijob ein Minijob?Da der Mindeststundenlohn 2022 mehrfach angehoben wird, müssen Arbeitgeber prüfen, ob die jeweils geltende gesetzliche Verdienstgrenze in der jeweiligen Beschäftigung oder bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nach wie vor nicht überschritten wird. Gegebenenfalls wird nämlich eine Personalanpassung nötig. Die monatliche Höchstarbeitszeit für Minijobber mit Mindestlohn liegt
Wird die Minijob-Verdienstgrenze überschritten, liegt keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vor. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Zahlung, sondern auf den Entgeltanspruch des Beschäftigten an - das sogenannte Entstehungsprinzip. Von diesem Zeitpunkt an handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Arbeitgeber müssen dann entsprechende Ummeldungen im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) erstellen. Übrigens: Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, dem drohen nicht nur bis zu 500.000 Euro Bußgeld, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Übergangsbereich wird ausgeweitetZum 1. Oktober 2022 wurde außerdem die Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich angehoben: von 450,01 Euro bis 1.300 Euro steigt sie auf 520,01 Euro bis 1.600 Euro. Auf diesem Weg werden Beschäftigte im Übergangsbereich - sogenannte Midijobber - stärker entlastet: Durch die schrittweise Anhebung der Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich sollen die Anreize erhöht werden, über einen Minijob hinaus zu arbeiten. Ab 2023 soll der Übergangsbereich erneut ausgeweitet werden, er soll dann auf 2.000 Euro steigen. Mindestlohnrechner & Co.Arbeitshilfen wie einen Mindestlohn-Rechner, Hinweise zur Arbeitszeiterfassung bei Minijobbern oder Infomaterialien für Arbeitgeber finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Mehr zu Midijobs finden Sie in unseren FAQ. Hinweise zu Bestandsschutzregelungen und Meldungen finden Sie in unserem Artikel. Unser Online-Lexikon TK-Lex bietet Ihnen unter anderem umfangreiche Informationen zum Mindestlohn sowie den Minijobrechner und den Midijobrechner.
Erstellt: 27.09.2022, 08:23 Uhr KommentareTeilen Im Oktober stieg der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 10,45 Euro auf 12,00 Euro an. Das gilt allerdings nicht für alle. Zuvor gab es einen gesetzlichen Mindestlohn von 10,45 Euro in Deutschland – angepasst wurde dieser zuletzt im Juli. Im Oktober 2022 gab es jedoch erneut eine Anpassung. Seitdem erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 12 Euro pro Stunde. Damit wurde der gesetzliche Mindestlohn in diesem Jahr zum dritten Mal angehoben. Am 01. Oktober stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde. Langzeitarbeitlose oder Menschen im Praktikum profitieren nicht davon. © ImagoGesetzlicher Mindestlohn: Diese Entwicklung gab es im Laufe der ZeitDer Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine Staffelung erstellt, die die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns veranschaulicht. Die Aufzeichnung startet mit den Werten von vor acht Jahren.
Rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse betroffenDas Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Diese untersucht unter anderem die Belange zum gesetzlichen Mindestlohn. Nach einer Schätzung des Instituts war 2021 jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis von dem gesetzlichen Mindestlohn betroffen. Demnach könne die Schlussfolgerung gezogen werden, dass sich auch die Erhöhung ab Oktober 2022 auf viele Jobs auswirkt. Diese Berufsgruppen sind vom Mindestlohn ausgeschlossenWeiterhin gibt es allerdings Personen- und Berufsgruppen, die vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen sind. Das hat unterschiedliche Gründe, unter anderem spielt es eine Rolle, ob eine Berufsausbildung bereits abgeschlossen ist oder nicht.
Abgesehen vom gesetzlichen Mindestlohn: Diese Branchenmindestlöhne steigen noch in diesem JahrNeben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn gibt es auch noch branchenspezifische Mindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Tarifverträgen ausgehandelt werden. Anschließend werden diese von der Politik als bindend erklärt. Der DBG informiert, dass dieser für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche gilt, auch wenn das Unternehmen nicht tarifgebunden ist.
Sie wollen mehr Tipps zum Thema Job & Karriere? Dann folgen Sie unseren Newsseiten auf den Karriereportalen Xing und LinkedIn. Wer kontrolliert, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird?Als Kontrollinstanz, ob der Mindestlohn an die Belegschaft ausgezahlt wird, ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung eingesetzt. Diese hat bereits vorher die Branchenmindestlöhne kontrolliert. Datev, das Portal für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, informiert, dass Verstöße mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 500.000 Euro drohen können. Auch interessantWann kommt der Mindestlohn auf 12 Euro?Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen.
Wird der Mindestlohn auf 12 € steigen?Die Bundesregierung hat eines ihrer wichtigsten Vorhaben umgesetzt: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro brutto in der Stunde. Von der deutlichen Erhöhung profitieren Millionen Menschen in Deutschland.
Wann kommt der 13 € Mindestlohn?Ab 01.10.2022 bis 31.12.2023 sind bundesweit mindestens 13,00 € zu zahlen. Ab 01.01.2024 bis 31.12.2024 sind bundesweit mindestens 13,50 € zu zahlen. Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten: Ab 01.01.2022 bis 30.09.2022 sind bundesweit mindestens 14,81 € zu zahlen.
Wann gibt es die nächste Mindestlohnerhöhung?Nächste Erhöhung vermutlich 2024
Der neue Mindestlohn wird frühestens zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Damit steht fest, dass der Mindestlohn 2023 in Höhe von 12 Euro das ganze Jahr über gelten wird.
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