Allgemeines: Show Seit dem 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder - sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Ein eigener Reisepass für das Kind kann nur von dem Elternteil beantragt werden, der auch die gesetzliche Vertretung für das Kind hat. Für eheliche Kinder sind beide Elternteile vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist. Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.
Bei der Antragstellung eines eigenen Reisepasses für ein Kind bei nicht aufrechter Ehe ist die Vertretungsbefugnis durch ein entsprechendes Dokument nachzuweisen.
Den Antrag können Sie bei uns oder bei Ihrer Gemeinde - wenn diese ermächtigt ist Passanträge entgegenzunehmen - einbringen. Bitte beachten Sie, dass das Kind bei der Beantragung des Reisepasses zum Zwecke der Identitätsfeststellung anwesend sein muss. Die Ausstellung erfolgt zentral für ganz Österreich. Der Reisepass wird binnen fünf Tagen ab Antragstellung zugesandt. Auf Wunsch kann auch ein Expresspass (Zustellung innerhalb von 3 Tagen) oder ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der am nächsten Arbeitstag zugestellt wird.
Österreichische Staatsbürgerschaft
- Heiratsurkunde der Eltern bei aufrechter Ehe oder - Erklärung der gemeinsamen Obsorge gemäß § 177 Abs. 2 ABGB oder - vor Gericht geschlossene rechtswirksame Vereinbarung der gemeinsamen Obsorge oder - die pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung gemäß § 177 Abs. 3 ABGB oder - durch einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Obsorgebeschluss - Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde inklusive beglaubigter Übersetzung oder - Antragstellung durch Dritte: Schriftliche Vollmacht und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers
- Mündliche (Anwesenheit)/schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (eventuell in Verbindung mit einem Nachweis der Obsorge) sowie - Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises der gesetzlichen Vertreterin/ des gesetzlichen Vertreters - Weiters wäre die Identität der mündigen Minderjährigen/des mündigen Minderjährigen mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Ist dies nicht möglich, ist der Identitätsnachweis durch eine Zeugin/einen Zeugen zu erbringen, die/der sich selbst mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren muss.
Kosten:
Tausende Reisepässe verlieren pro Jahr ihre Gültigkeit. Vor allem in den Monaten März bis Juli wird es zu einem erhöhten Andrang in den Passämtern kommen. Wer eine Reise plant, sollte also rechtzeitig prüfen, ob sein Reisepass noch gültig ist. Es empfiehlt sich vor jedem geplanten Urlaub zu kontrollieren, wie lange der Reisepass noch gültig ist, denn bei jeder Reise muss ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden – auch bei Reisen in die EU-Staaten. Folgende Punkte sind zu beachten, wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen:
Können Kinder ohne Ausweis Reisen?Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Was passiert ohne Kinderreisepass Österreich?„Sollte bei einem Grenzübertritt kein Reisedokument mitgeführt werden und jemand dadurch nicht rechtmäßig in das Bundesgebiet einreisen, so handelt es sich hierbei um eine Verwaltungsübertretung die mit einer Strafe von € 100 bis zu € 1000 geahndet wird.
Welche Reisedokumente für Kinder innerhalb EU?Jedes Kind, das ins Ausland reist, benötigt unabhängig vom Alter ein eigenes Dokument. Eintragungen im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Das gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Was passiert wenn Kinder ohne Pass Reisen?Mit Wirkung vom 26. Juni 2012 sind die Eintragungen der Kinder, unabhängig von der individuellen Gültigkeit des Reisepasses des Elternteils ungültig. Aus diesem Anlass empfiehlt die Bundespolizei bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen.
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