Corona regeln schleswig holstein ab 20 märz

Corona regeln schleswig holstein ab 20 märz

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Viele Bundesländer wollen länger an der Maskenpflicht festhalten.

© Quelle: imago images/Chris Emil Janßen

Viele Bundesländer lockern die Corona-Regeln noch nicht zum 20. März. Bis Anfang April können sie die Übergangsfrist nutzen. Was das für deinen Urlaub in Deutschland genau bedeutet, erklärt diese Übersicht.

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Zum Freedom Day kommt es in Deutschland am 20. März noch nicht. Einzig in Schleswig-Holstein fällt die 3G-Regel für Hotels und Restaurants sowie in anderen Bereichen. In den anderen 15 Bundesländern bleibt sie genau wie die Maskenpflicht auf der Tagesordnung.

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Einige Bundesländer behalten die aktuellen Regeln bei, andere lockern stellenweise. Die unterschiedlichen Regeln erschweren die Planung von Ausflügen und Urlaub in Deutschland.

Urlaub in Deutschland nur mit Einschränkungen möglich

Jetzt ist es offiziell: Die Bundes­regierung streicht die Maskenpflicht mit wenigen Ausnahmen zum 20. März, ebenso die 2G- und 3G-Regeln für Restaurants, Hotels und andere Freizeit­bereiche. Für Menschen ohne Impfung wäre das gleichbedeutend mit einem Urlaub ohne Einschränkungen. Doch das wird jetzt wohl frühestens Anfang April möglich.

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Corona: Teilimpffplicht für Pflegekräfte tritt Mittwoch in Kraft

Ab Mittwoch gilt die sogenannte einrichtungs­bezogene Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal.

© Quelle: dpa

Denn weil die Corona-Inzidenzen sowie die Zahl der Todesfälle in Deutschland seit Tagen steigen, nutzen viele Länder die eingeräumte Übergangsfrist und wollen die bisherigen Maßnahmen bis zum 2. April verlängern.

Gesundheits­minister Karl Lauterbach empfiehlt, ab dem 3. April eine sogenannte Hotspot-Regelung einzuführen, in denen strengere Regeln gelten könnten. Wann eine Region als Hotspot gilt, steht noch nicht fest.

Diese Corona-Regeln fallen in ganz Deutschland

Für einige Maßnahmen entfällt allerdings bereits am 20. März die Rechtsgrundlage für ganz Deutschland. Das sorgt unabhängig von den individuellen Übergangsregeln in den Bundesländern für folgende Lockerungen:

  • Kontakt­beschränkungen für Ungeimpfte entfallen.
  • Kapazitäts­beschränkungen bei Veranstaltungen und in Discos entfallen.
  • Volksfeste und weitere Veranstaltungen müssen nicht mehr infektions­rechtlich genehmigt werden.
  • Die Kontaktdaten­erfassung entfällt.

Was in den 16 Bundesländern für Ausflüge und Urlaub sonst noch gilt, zeigt unsere alphabetische Übersicht.

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Corona-Regeln in Baden-Württemberg

  • Bis zum 2. April hält Baden-Württemberg an der Maskenpflicht fest, sie gilt in Geschäften, Kinos und anderen öffentlichen Innenräumen, bei Veranstaltungen und im öffentlichen Nahverkehr.
  • Ebenso gelten bis dahin die 3G-Regel in Restaurants und Hotels sowie 2G plus in Discos und Clubs.
  • Wegfallen sollen künftig die Obergrenzen für Besucherzahlen bei Veranstaltungen.

Corona-Regeln in Bayern

  • Bayern nutzt die Übergangsregel bis zum 2. April.
  • Dabei bleibt die 3G-Regel in der Gastronomie und in Hotels weiter bestehen.
  • 2G plus gilt dann in Clubs und Discotheken, im Freizeitbereich gilt 2G.
  • Auch die Maskenpflicht bleibt bestehen und gilt unter anderem in Innenräumen und im öffentlichen Nahverkehr.

Corona-Regeln in Berlin

  • Die bisherigen Regelungen gelten im Land Berlin bis zum 31. März.
  • 3G gilt demnach in Hotels, Ferienwohnungen und Co., ebenso in Restaurants und im Nahverkehr.
  • 2G plus ist bei Groß­veranstaltungen nötig, 3G bei Open-Air-Erlebnissen.
  • Auch die Maskenpflicht bleibt bestehen und gilt unter anderem in Innenräumen und im öffentlichen Nahverkehr, bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie bei Stadtrundfahrten und -führungen.

Corona-Regeln in Brandenburg

  • Das Bundesland nutzt die Übergangs­regelung und verlängert die Corona-Maßnahmen bis einschließlich 2. April
  • In Hotels entfällt 3G, bei Restaurant­besuchen, in Schwimmbädern, bei Stadtrundfahrten, im Theater und in weiteren Kultur­einrichtungen bleibt es bestehen
  • In Clubs, Discos und bei Festivals muss ein 2G-Nachweis gezeigt werden, bei Großveranstaltungen gilt 3G.
  • Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt bestehen.
  • Es gibt keine Kontakt­beschränkungen mehr.

Corona-Regeln in Bremen

  • Am 2. April will Bremen die bestehenden Regeln lockern.
  • Unabhängig von der Warnstufe gilt in Bremen die 3G-Regel in Hotels, der Gastronomie, in Kultur- und Freizeit­einrichtungen, beim Sport und bei körpernahen Dienstleistungen wie Massagen
  • Inöffentlichen Verkehrsmitteln, beim Besuch von Geschäften und in geschlossenen Räumen sowie beim Besuch von Groß­veranstaltungen (über 1000 Teilnehmer und Teilnehmerinnen) muss die Maske getragen werden.

Corona-Regeln in Hamburg

  • Die bisherigen Maßnahmen will Hamburg unverändert bis zum 2. April verlängern.
  • Damit gilt 3G in Beherbergungs­betrieben, in Hotels, beim Sport und auch bei körpernahen Dienstleistungen.
  • Die FFP2-Maske ist obligatorisch in geschlossenen Räumen mit Publikums­verkehr.

Corona-Regeln in Hessen

  • Die bestehenden Corona-Regeln sollen auch in Hessen bis zum 2. April verlängert werden.
  • Maskenpflicht besteht dann im ÖPNV und in geschlossenen Räumen wie beispielsweise im Restaurant oder im Hotel, ebenfalls in Geschäften (OP oder FFP2).
  • Clubs und Discotheken fordern ebenfalls einen 2G-plus-Nachweis, die Kapazitätsgrenze liegt bei 60 Prozent.

Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

  • Mecklenburg-Vorpommern will die derzeitigen Corona-Regeln verlängern – bis zum 2. April.
  • 3G gilt ab dem 20. März beim Besuch der Gastronomie, im Tourismus (bei der Anreise), bei Veranstaltungen, bei der Nutzung kultureller Angebote, beim Sport (auch in Fitnessstudios), im Freizeitbereich, beim Besuch von Messen und beim Friseurbesuch oder anderen körpernahen Dienst­leistungen.
  • Eine medizinische Maske muss in Innenbereichen getragen werden, zum Beispiel beim Einkauf in Supermärkten, bei der Nutzung von (körpernahen) Dienst­leistungen (Friseur, Handwerks­betriebe), Freizeitangeboten (inklusive Hallenbäder und Indoorspielplätze), in Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, bei Veranstaltungen (auch draußen) und Volksfesten, in der Gastronomie (auf dem Weg zum Platz), in Diskotheken/Clubs sowie bei der touristischen Beherbergung.

Corona-Regeln in Niedersachsen

  • Die Übergangsverordnung in Niedersachsen ist bis zum 2. April gültig.
  • Bis dahin muss ein 3G-Nachweis im Restaurant und im Hotel vorgezeigt werden, Gleiches gilt für Kinos, Theater, andere Kulturstätten sowie Innenbereiche.
  • In der Außen­gastronomie ist kein Nachweis nötig.
  • Veranstaltungen mit mehr als 50 und weniger als 2000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen: Drinnen und draußen gilt 3G, darüber hinaus muss ein 2G-plus-Nachweis vorgelegt werden, auf Messen gelten 3G und keine Besucher­begrenzung.
  • In Discos, Clubs und Shishabars gilt 2G plus.
  • Maskenpflicht gilt im ÖPNV, im Einzelhandel und sonstigen geschlossenen Räumen, also auch im Hotel und beim Verlassen des Platzes im Restaurant.
  • Bei körpernahen Dienstleistungen, also etwa bei Friseuren oder Kosmetikstudios, reicht das Tragen einer FFP2-Maske.

Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen

  • NRW nutzt die Übergangsregel voll aus und verlängert bis zum 2. April.
  • Bis dahin gilt die 3G-Regel an den meisten Orten, außer dort, wo das Infektionsrisiko besonders hoch ist – etwa bei Volksfesten, Groß- und Tanzveranstaltungen, in Discos und Bordellen, hier gilt 2G plus.
  • Maskenpflicht: im öffentlichen Nahverkehr und in öffentlichen Innenräumen.
  • Menschen ohne Impfung müssen bei körpernahen Dienst­leistungen eine FFP2-Maske tragen.

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz

  • Bis zum 2. April gelten die bestehenden Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz.
  • In Hotels und Restaurants gilt demnach weiterhin 3G.
  • Bis dahin gilt: Wenn der Impfstatus oder ein Test kontrolliert werden kann, dann fällt die Maskenpflicht weg – ausgenommen bei Abholsituationen, zum Beispiel im Restaurant.
  • Die Maskenpflicht gilt im Einzelhandel, in Krankenhäusern sowie Bussen und Bahnen.

Corona-Regeln im Saarland

  • Die Regierung des Saarlands verlängert die aktuellen Regeln bis zum 31. März.
  • Am Freitag will das Land bekannt geben, wie die Maßnahmen im Einzelnen aussehen werden. Laut „Saarbrücker Zeitung“ seien keine bedeutenden Veränderungen der Corona-Regeln zu erwarten.
  • Damit bleibt die Maskenpflicht (FFP2- oder OP-Maske) in geschlossenen und öffentlich zugänglichen Räumen sowie im Nahverkehr.
  • 3G gilt somit weiterhin bei Übernachtungen, im Restaurant, bei körpernahen Dienstleistungen, in Freizeitparks, in Schwimm- und Spaßbädern, in Saunen, beim Sport, in Spielhallen, Museen, Reisebussen und bei Schiffsreisen.
  • Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 2000 Menschen gilt 2G plus, ebenso beim Besuch eines Clubs, im Pflegeheim und in Krankenhäusern.

Corona-Regeln in Sachsen

  • Die Corona-Regeln bleiben in Sachsen bis zum 2. April bestehen.
  • Bis dahin muss die FFP2-Maske unter anderem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden und bei körpernahen Dienstleistungen getragen werden, also auch in Hotels und Restaurants.
  • Kontakt- und Kapazitäts­beschränkungen entfallen auch in Innenräumen.
  • Bei Veranstaltungen entfällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, wenn am Platz der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Die 3G-Regel entfällt im öffentlichen Nahverkehr, bestehen bleibt dort die Maskenpflicht.

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Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt

  • Sachsen-Anhalt verlängert die bisherigen Corona-Regeln bis zum 2. April.
  • Bislang gilt in Sachsen-Anhalt die 3G-Regel in Beherbergungs­betrieben und in der Gastronomie, ebenso beim Sport.
  • Die Maskenpflicht besteht an diesen Orten: im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, im Taxi, in Geschäften und bei körpernahen Dienst­leistungen.
  • Bis zu 6000 Menschen dürfen an Groß­veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen, wobei der Veranstalter höchstens 60 Prozent der Plätze vergeben darf. Für den Besuch ist außerdem ein 2G-plus-Nachweis nötig.
  • Im Freien sind es 75 Prozent bei maximal 25.000 Menschen, auch hier ist 2G plus angesagt.

Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

  • Schleswig-Holstein nutzt den Übergangszeitraum bis zum 2. April, will aber am 19. März schon Regeln lockern.
  • Unter anderem fallen am 20. März 2G und 3G weg, Menschen ohne Corona-Impfung können also Restaurants und Hotels besuchen.
  • Die Maskenpflicht besteht weiterhin in Einrichtungen mit Publikumsverkehr, etwa dem Einzelhandel, im öffentlichen Nahverkehr und bei touristischen Reiseverkehren.
  • Discotheken und Clubs verlangen einen 2G-Nachweis.

Corona-Regeln in Thüringen

  • Auch Thüringen will die bestehenden Regeln bis 2. April beibehalten.
  • Eine Maske muss in Geschäften, bei Veranstaltungen, Gesundheits­dienstleistungen, im öffentlichen Nahverkehr, als Fahrgast, in Gaststätten und als Teilnehmer von Versammlungen getragen werden.
  • Ebenfalls bleiben 2G- und 3G-Zugangsregeln, konkret für den Restaurant- oder Barbesuch und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen in Innenräumen muss es ein 2G-plus-Nachweis sein.
  • Ein 3G-Nachweis muss bei Veranstaltungen, in der Gastronomie, beim Sport und in Schwimmbädern vorliegen. Für den Discobesuch gilt 2G.

RND/vh

Welche Corona Regeln gelten in Schleswig Holstein in der Gastronomie?

Für das Gastgewerbe gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Corona-Schutzmaßnahmen (z.B. Masken-, Abstands- und oder Testpflichten) mehr. Das heißt: Zur Zeit bestehen keine coronabedingten Einschränkungen in gastronomischen Betrieben, in Clubs und Diskotheken, in Hotels oder auf Veranstaltungen.

Wie viele Personen dürfen sich privat in Schleswig Holstein treffen?

Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen bleiben Nehmen ungeimpfte oder nicht genesene Personen über 14 Jahren an privaten Treffen teil, liegt die Obergrenze bei 25 Personen.

Wann laufen die Corona Massnahmen aus?

Neuregelungen Corona-Schutzmaßnahmen – was seit Oktober gilt Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Was zu beachten ist – hier ein Überblick.

Wann kommt die neue Landesverordnung Schleswig Holstein?

3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) Verkündet am 29. September 2022, in Kraft ab 1. Oktober 2022.