Wenn es um den Kleinunternehmer geht, dann gibt es häufig Verwirrung. Bin ich überhaupt Kleinunternehmer und melde ich damit auch gleichzeitig ein Kleingewerbe an? Das und mehr verrät unser Ratgeber. Fakt ist, dass es zwischen einem Kleinunternehmen und einem Kleingewerbe sehr große Unterschiede gibt, die wir dir nachfolgend genauer erläutern wollen. Du erfährst außerdem, welche Vor- und Nachteile die Kleinunternehmerregelung mit sich bringt und wie du dein Kleinunternehmen anmelden kannst. Show
Wann ist man eigentlich Kleinunternehmer?Ob du Kleinunternehmer bist, ist eindeutig im Umsatzsteuergesetz geregelt. § 19 UStG regelt dabei die “Besteuerung der Kleinunternehmer”. Eigentlich geht es in diesem Paragraphen nur um die Umsatzsteuer, die du allerdings als Kleinunternehmer überhaupt nicht ans Finanzamt abführen musst. Du bist demnach Kleinunternehmer, wenn
Vorsicht Verwechslung: Unterschied Kleinunternehmen und KleingewerbeWer von einem Kleinunternehmer spricht, verwechselt diesen Begriff häufig mit dem Kleingewerbe. Hierbei handelt es sich allerdings um zwei verschiedene Dinge.
Ein Kleingewerbe haben jene Gewerbetreibende, die im Handelsregister nicht eingetragen werden müssen. Dabei ist es irrelevant, wie viel sie verdienen oder ob sie Kleinunternehmer sind. Gleichzeitig gibt es auch noch Kleinstunternehmen, welches wiederum nicht das gleiche ist wie ein Kleinunternehmen.
Welche Rechtsform ist die Richtige für Kleinunternehmer?Wenn du ein Kleinunternehmen anmelden willst, hat dies nichts mit einer Rechtsform zu tun. Dieser Status beschreibt lediglich, dass du keine Umsatzsteuer abführst. Deine Rechtsform kannst du dir aussuchen.
Es kommt bei der Wahl auch immer darauf an, welchen Tätigkeiten du nachgehen wirst. Wenn du beispielsweise als Journalist tätig sein möchtest, dann bist du nicht Gewerbetreibend und kannst dich ganz bequem als Freiberufler/Selbstständiger anmelden. Geht es bei deinem Job aber vielleicht um etwas Größeres oder ein bestimmtes Handwerk, dann kann die Anmeldung als GbR beispielsweise sinnvoller sein. Vor- und Nachteile der KleinunternehmerregelungIn der Regel kannst du dir den Status gar nicht aussuchen, denn entweder bist du Kleinunternehmer oder du bist es nicht. Solltest du noch weniger als 22.000 Euro Umsatz haben (zumindest im Vorjahr), dann fällst du automatisch in die Kleinunternehmerregelung. Das ist vor allem bei Personen der Fall, die sich neben dem Hauptberuf selbstständig machen.
Steuerliche Besonderheiten als KleinunternehmerRein steuerlich gibt es für dich so gut wie keine anderen Regelungen. Du musst zwar keine Umsatzsteuer abführen, wenn du Kleinunternehmer bist, aber ansonsten hast du alle
Vorschriften, wie jeder andere Unternehmer. Dazu gehört zum Beispiel auch die Meldepflicht. Besonders vorteilhaft ist als Kleinunternehmer allerdings, dass du keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung tätigen musst. Dadurch wird die Buchführung für dich einfacher und auch preiswerter. Beachte allerdings auch, dass Kleinunternehmer ebenfalls Ausgaben haben. In diesem Fall kannst du die Umsatzsteuer, die du bei Geräten oder anderen Ausgaben mitbezahlst, nicht vom Finanzamt zurückfordern. Unser Tipp! Mit einer Buchhaltungssoftware kannst du als Kleinunternehmer ganz einfach deine Umsatzsteuervoranmeldung automatisiert abwickeln. Auch durch die Schnittstelle zu Steuerberater und Finanzamt sparst du dir wertvolle Zeit! Vor allem Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen greifen gern auf eine verlässliche Software zurück. Was muss auf der Rechnung stehen?Als Kleinunternehmer einfach nur keine Umsatzsteuer auf der Rechnung zu berechnen, reicht nicht aus. Du musst für den Empfänger der Rechnung klarstellen, dass du unter die Kleinunternehmerregelung fällst. In jeder einzelnen Rechnung musst du daher den folgenden Satz angeben: “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.” Wie viel darfst du als Kleinunternehmer verdienen?Du darfst im vorherigen Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro verdient haben. Im aktuellen Jahr darf dieser Wert die 50.000 Euro nicht überschreiten. Dies ist eine recht einfache Regelung, wobei es auch darauf ankommt, wie hoch dein vermuteter Verdienst ausfällt. Wenn du im aktuellen Jahr bereits davon ausgehst, dass du die 50.000 Euro knacken wirst, dann bist du im folgenden Geschäftsjahr kein Kleinunternehmer mehr, selbst dann nicht, wenn du unter den 50.000 Euro geblieben bist.
Was passiert, wenn du die Umsatzgrenze überschreitest?Eigentlich ist dieser Status wünschenswert, denn jedes Unternehmen und jeder Freiberufler hat selbstverständlich den Wunsch, finanziell zu wachsen. Dennoch ist der Übergang nicht immer einfach, sodass viele Kleinunternehmer bemüht sind, diesen Status möglichst lange zu genießen. Doch was ist, wenn die Umsatzgrenze doch überschritten wurde? Wir klären auf. BeispieleDu bleibst Kleinunternehmer: Wir schreiben das Jahr 2019. Im Jahr 2018 liegst du mit beispielsweise 15.000 Euro noch immer unter der Kleinunternehmergrenze. Auch 2019 unterliegst du damit der Kleinunternehmerregelung, wenn du für das Jahr 2019 davon ausgehst, dass du nicht mehr als 50.000 Euro verdienst. Du bleibst kein Kleinunternehmer: Angenommen, du hast im Jahr 2018 deine 15.000 Euro verdient. In diesem Jahr 2019 rechnest du aber nun mit mehr als 50.000 Euro Umsatz. In diesem Fall bist du aufgrund dieser Annahme bereits kein Kleinunternehmer mehr und fällst ab dem 1.1. des darauffolgenden Geschäftsjahres nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung. Wenn du wirklich über 50.000 Euro verdient hast, bestätigt sich deine Annahme. Bist du mit beispielsweise 40.000 Euro aber unter diesem Wert, bist du trotzdem kein Kleinunternehmer mehr, da du von einem höheren Verdienst ausgegangen bist. Du verlierst den Status rückwirkend: Es gibt einen problematischen Fall, wenn du keine ordentliche Buchhaltung gemacht hast. In diesem Fall könnte es sein, dass du zu spät bemerkst, dass du die 22.000 Euro überschreitest. Dir würde der Status des Kleinunternehmers rückwirkend aberkannt werden. Die Rechnungen an deine Kunden müssen demnach alle neu und mit Umsatzsteuer ausgestellt werden. Bei einem Unternehmen als Rechnungsempfänger ist das zwar relativ problemlos möglich, aber bei einer Privatperson kannst du die Umsatzsteuer nicht einfach nachfordern. Hier wirst du die Rechnung ändern müssen, aber in der Regel zu Gunsten des Kunden und die Umsatzsteuer vermutlich aus eigener Tasche zahlen.
Kleinunternehmen anmelden: ChecklisteDu möchtest deine Freiberuflichkeit oder dein Kleinunternehmen anmelden? Dann verraten wir dir nachfolgend die einzelnen Schritte, die für die Anmeldung nötig sind.
Worauf muss ich beim Ausfüllen achten?In diesem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hast du die Möglichkeit, unter Punkt 7.3. zu entscheiden, ob du Kleinunternehmer sein möchtest oder nicht. Du kannst es dir im ersten Schritt aussuchen, sofern du auch die entsprechenden Umsatzgrenzen einhalten wirst.
Brauche ich einen Gewerbeschein?Viele Kleinunter stellen sich genau diese Frage, denn dazu gibt es nicht immer eine eindeutige Antwort. Ein Freiberufler kann zum Gewerbeamt gehen, seine Selbstständigkeit anmelden und legt danach einfach mit seinem gewählten Job los, um Geld zu verdienen. Ein anderer Selbstständiger benötigt dagegen noch einen Gewerbeschein, ehe er starten darf. Doch warum diese Unterschiede? Ob ein Gewerbeschein benötigt wird, hängt von der ausgesuchten Tätigkeit ab! Möchtest du auf Rechnung arbeiten, dann bist du laut § 14 BGB Unternehmer. Ein Unternehmer betreibt aber nicht gleichzeitig auch ein Gewerbe. Du kannst also zwei Varianten einschlagen:
Kleinunternehmen anmelden: Persönlich, schriftlich oder online?Wenn du dich als Selbstständiger oder mit einem Kleinunternehmen anmelden möchtest, dann solltest du persönlich beim Gewerbeamt vorsprechen. Auch eine schriftliche Anmeldung wäre möglich, jedoch ist der persönliche Weg immer besser geeignet, um eventuelle Rückfragen direkt zu klären. Einige Schritte sind durchaus auch online zu erledigen und in einigen Orten kannst du dich komplett online als Kleinunternehmer anmelden. Wichtig ist, dass du auch in diesem, sehr bequemen Fall, alle benötigten Unterlagen virtuell bereithältst und bei Bedarf hochladen kannst. Kleinunternehmen wieder abmeldenFür die Abmeldung eines Kleinunternehmens sind nicht viele Schritte erforderlich. Wende dich einfach an das jeweilige Gewerbeamt. Du benötigst
Die Abmeldung kann persönlich vor ort oder wahlweise auch schriftlich erfolgen. Für dich ist die Abmeldung des Unternehmens kostenlos möglich. Du brauchst zudem nur eine Abmeldung beim Gewerbeamt vornehmen, da das Gewerbeamt diese Abmeldung automatisch dem Finanzamt mitteilt.
FazitWer ein Kleinunternehmen anmelden möchte und damit auf eigener Rechnung arbeiten will, hat hierfür verschiedene Möglichkeiten. Besonders einfach ist es, sich als Freiberufler beim Finanzamt anzumelden oder, wenn mehrere Personen beteiligt sind, eine GbR beim Gewerbeamt zu gründen. Für jede Rechtsform gibt es eigene Vorgaben, sodass gut bedacht werden sollte, welche Form am besten geeignet ist. Die Kleinunternehmerregelung ist davon unberührt, da sie mit der Rechtsform nichts zu tun hat. Kleinunternehmer sein bedeutet lediglich, im vorherigen Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro und im aktuellen Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz zu haben. Disclaimer: Alle veröffentlichten Informationen auf unserer Seite wurden mit größter Sorgfalt verfasst. Wir können jedoch nicht für die Richtigkeit garantieren, da sowohl Regelungen als auch Gesetze einem ständigen Wandel unterworfen sind. In einem konkreten Fall sollte daher stets ein Experte hinzugezogen werden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch Fehler im Text entstehen könnten. Was ist eine UG Nachteile?Allerdings sind die großen Vorzüge der UG gleichzeitig ihre wichtigsten Nachteile. Gegen eine UG als Form einer jungen Firma sprechen die geringen finanziellen Rücklagen, die mangelnde Bonität und die notarielle Beurkundung mit dem Eintrag im Handelsregister.
Wann ist es sinnvoll eine UG zu gründen?Die Gründung einer UG empfiehlt sich für kleine gewerbliche Unternehmen und Existenzgründer mit wenig Kapital. Diese Form wählen häufig Selbstständige, die eine beschränkte Haftung wünschen und mit wenig Kapital auskommen.
Was sind die Vorteile einer UG?Vorteile der UG:
Für die UG ist im Gegensatz zur GmbH kein Mindeststammkapital vorgeschrieben, die UG kann theoretisch bereits ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden. Die Haftung ist beschränkt auf das Vermögen der UG. Die Gründungskosten sind deutlich niedriger als eine GmbH.
Was ist der Unterschied zwischen Unternehmer und Kleinunternehmer?Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500,00 €, gilt der Unternehmer grundsätzlich als Kleinunternehmer.
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