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Zur Cookierichtlinie Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten. Zur Cookierichtlinie Um Ihnen unser Angebot kostenfrei anbieten zu können, finanzieren wir uns u.a. durch Werbeeinblendungen und richten werbliche und nicht-werbliche Inhalte auf Ihre Interessen aus. Dafür arbeiten wir mit ausgewählten Partnern zusammen. Ihre Einstellungen können Sie jederzeit mit Klick auf Datenschutz im unteren Bereich unserer Webseite anpassen. Ausführlichere Informationen zu den folgenden ausgeführten Verarbeitungszwecken finden Sie ebenfalls in unserer Datenschutzerklärung. Wir benötigen Ihre Zustimmung für die folgenden Verarbeitungszwecke: Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden. Anzeigen können Ihnen basierend auf den Inhalten, die Sie ansehen, der Anwendung, die Sie verwenden oder Ihrem ungefähren Standort oder Ihrem Gerätetyp eingeblendet werden. Über Sie und Ihre Interessen kann ein Profil erstellt werden, um Ihnen für Sie relevante personalisierte Anzeigen einzublenden. Personalisierte Anzeigen können Ihnen basierend auf einem über Sie erstellten Profil eingeblendet werden. Über Sie und Ihre Interessen kann ein Profil erstellt werden, um Ihnen für Sie relevante personalisierte Inhalte anzuzeigen. Zur Cookierichtlinie Wenn zwei zusammenziehen, dann teilen sie Bett und Tisch – und die Haftpflichtversicherung. In einer privaten Haftpflicht sind Lebenspartner eingeschlossen. Auch Paare, die nicht verheiratet sind, kommen mit einem Vertrag aus. Es müssen dann nur beide namentlich im Versicherungsschein genannt sein. Was tun, wenn zwei Verträge vorhanden sind?Eine gemeinsame Versicherung ist für Paare meist günstiger als zwei einzelne Verträge. Hatte bislang jeder Partner einen eigenen Vertrag, lässt sich der jüngere Vertrag fristlos kündigen. Informiere den Anbieter des jüngeren Vertrags darüber, ab wann der gemeinsame Vertrag gilt. Den älteren Vertrag kannst Du in eine Paarversicherung umwandeln. Hast Du Kinder, wähle einen Familientarif. Prüfe bei der Gelegenheit auch, ob der ältere Vertrag noch aktuell ist. Sieh Dir vor allem die Versicherungssumme an. Das sollten mindestens 50 Millionen Euro sein. Oft ist der neuere Vertrag der bessere, besonders wenn der ältere schon etliche Jahre existiert, da die Versicherer ihre Tarifangebote immer weiter verbessern. Wenn der alte Vertrag den inzwischen verbesserten Angeboten nicht mehr entspricht, solltest Du diesen regulär spätestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres fristgerecht kündigen und den neueren behalten. Oder Du kündigst beide Verträge und schließt einen neuen gemeinsamen Vertrag ab. Ehepaare mit unterschiedlichem WohnsitzEhepaare mit verschiedenen Wohnsitzen benötigen keine separaten Verträge, auch wenn das einige Versicherer behaupten. Wenn der Versicherer auf zwei Verträgen besteht, solltet Ihr nachprüfen, ob es sich um ein Missverständnis handelt, zum Beispiel aufgrund der unterschiedlichen Adressen. Getrennt lebende Paare sollten aber getrennte Verträge haben. Zwar ist der Partner, der nicht Versicherungsnehmer ist, bis zur Scheidung mitversichert. Lässt der Versicherungsnehmer bereits vorher einen neuen Lebenspartner in den Vertrag aufnehmen, fällt der Noch-Ehepartner aber aus dem Vertrag. Außerdem möchtest Du es vielleicht auch vermeiden, den Ex-Partner zu kontaktieren, wenn Du einen Haftpflichtschaden verursacht hast, damit er diesen der Versicherung meldet. Wenn Du zum Beispiel aus beruflichen Gründen einen anderen Wohnsitz hast als Dein Ehepartner, kannst Du Dir den zweiten Vertrag sparen. Es sei denn, Du möchtest gegenseitige Sachschäden absichern. Wenn beide Partner wertvolle Einrichtungsgegenstände in der Wohnung haben, wären zwei Verträge eine Möglichkeit, um etwaige Schäden durch den Partner abzudecken. Generell kannst Du Dir die Beiträge für den zweiten Vertrag aber sparen. Hermann-Josef Tenhagen Finanztip-Newsletter mit 1 Million AbonnentenVermögensaufbau, Steuern und steigende Energiepreise: Nimm Deine Finanzen mit unserem wöchentlichen Newsletter selbst in die Hand! Worauf solltest Du beim Paar-Tarif unbedingt achten?Bei zusammenlebenden Paaren sind Schadensersatzansprüche untereinander in der Regel ausgeschlossen, wenn sie eine gemeinsame Versicherung haben. Wenn ein Partner beispielsweise den Fernseher des anderen beschädigt, besteht kein Anspruch auf Leistung. Denn der Fernseher gehört für die Versicherung beiden. Bei Personenschäden ist das anders: Dein Partner verletzt Dich zum Beispiel durch eine Unachtsamkeit beim gemeinsamen Kochen schwer. Auch wenn Dein Partner von Dir wahrscheinlich keinen Schadensersatz erwartet, kann der Unfall für Dich teuer werden. Denn die Krankenkasse Deines Partners hat gegen Dich als Unfallverursacher Anspruch auf Schadensersatz für die entstandenen Kosten. Deine private Haftpflichtversicherung sollte deshalb die Regressansprüche der Krankenkasse wegen Personenschäden zwischen den versicherten Personen explizit mitversichern. Das ist bei vielen Tarifen bereits der Fall. Unsere empfohlenen Tarife sichern diese Regressansprüche ab. Mehr dazu im Ratgeber Privathaftpflicht
Zum Ratgeber Video: Warum eine Haftpflichtpolice pro Haushalt reichtWer ist alles in der Privathaftpflicht mitversichert?Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartner (meist auf zusätzlichen Antrag) Minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung und ledig sind. Dies gilt auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder.
Ist der Partner bei der Haftpflichtversicherung mitversichert?In einer privaten Haftpflicht sind Lebenspartner eingeschlossen. Auch Paare, die nicht verheiratet sind, kommen mit einem Vertrag aus. Es müssen dann nur beide namentlich im Versicherungsschein genannt sein.
Bis wann ist man bei den Eltern mitversichert Haftpflicht?Ist mein Kind automatisch mit haftpflichtversichert? Ja, üblicherweise sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr über die elterliche Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt auch für volljährige Kinder, die eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolvieren.
Für wen gilt meine Haftpflichtversicherung?Das Wichtigste in Kürze: Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben – und zwar in unbegrenzter Höhe. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.
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