Kind und Frau krank was tun

Mich w�rde nur interessieren, ob das, was mir heute eine andere Kindergartenmutter erz�hlt hat, tats�chlich stimmen kann:

Sie war krank (schwere Grippe mit Fieber) und hat sich wohl wirklich sehr schlecht und schlapp gef�hlt, so dass sie sich hat krank schreiben lassen (arbeitet noemalerweise voll).
Eines der Kinder Kind (4 Jahre alt) ist in dieser akuten Phase aber AUCH krank geworden (hohes Fieber, Lungenentz�ndung, wie sich dann herausstellte).
Also bat besagte Mutter ihren Mann, EINEN Tag trotz ihrer eigenen "h�uslichen Anwesenheit" zu Hause zu bleiben, um mit dem Kind einen Arztbesuch zu t�tigen und es dann f�r den Rest des Tages zu betreuen.

Am n�chsten Tag ging es ihr ein wenig besser, der Mann ging wieder zur Arbeit.

F�r diesen EINEN Tag beantragte der Vater des Kindes also nun bei der Kasse Kinderkrankengeld.
Aber: es wurde abgelehnt, mit der Begr�ndung, dass sich die Mutter schlie�lich im Krankenstand zu Hause befand und das Kind h�tte versorgen k�nnen.

Ich finde das seltsam! Kann das tats�chlich sein? Sollte sie es mit einem Widerspruch versuchen?

LG


Re: Kind krank, Frau krank, und dann...?

Antwort von dhana am 30.11.2010, 18:57 Uhr

Hallo,

soweit ich wei� muss dann ein Arzt sozusagen eine Haushaltshilfe (die ja auch der Vater sein kann) verschreiben. Dabei w�re dann egal ob zur Versorgung des gesunden Kindes oder des kranken Kindes.
Ansonsten gibt es doch die Kinderkranktage - 10? pro Elternteil - da �bernimmt aber die Krankenkasse nichts, sondern der Arbeitgeber wenn ich mich nicht t�usche.

Lg Dhana

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genau die meine ich ja....die 10 Kranktage pro Elternteil

Antwort von Butterflocke am 30.11.2010, 19:00 Uhr

Das war jetzt irgendwie bl�d ausgedr�ckt...

Ich meine schon diese 10 Tage, die man pro Elternteil und Kind hat.
(Der AG �bernimmt da aber nix. Der stellt lediglich unbezahlt frei)

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Re: Kind krank, Frau krank, und dann...?

Antwort von Agnetha am 30.11.2010, 20:45 Uhr

Je nach eventuell g�ltigem Tarifvertrag �bernimmt der Arbeitgeber von diesen 10 Tagen durchaus welche. Bei uns sieht das so aus, dass ich f�r die ersten beiden Tage vom Arbeitgeber mein Geld weiter bekomme; allerdings werden die Tage an sich voll gez�hlt. Ich kann zwar 5 Tage fehlen und kriege 2 davon voll bezahlt; deswegen bleiben mir hinterher trotzdem nur noch 5 f�rs n�chste Mal.

Aber was du schilderst, verstehe ich nicht. Woher wei� die Krankenkasse denn �berhaupt, dass die Frau wegen eigener Krankheit zu Hause war? Sitzen die da und vergleichen Daten auf Krankenscheinen? Das kann ich mir nicht vorstellen und letztlich bescheinigt der Kinderarzt auf dem entsprechenden "Kind-krank-Schein", dass keine andere zur Pflege und Betreuung des erkrankten Kindes geeignete Person zur Verf�gung stand, und genau der Fall war ja wohl bei deinen Bekannten. Wenn die Mutter selbst auf der Nase liegt, kann sie nicht das kranke Kind versorgen. Deswegen w�rde ich auf jeden Fall einen Einspruch machen!

Agnetha

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Re: Kind krank, Frau krank, und dann...?

Antwort von Butterflocke am 30.11.2010, 21:02 Uhr

Was Du �ber die �bernahme durch den AG schreibst, ist f�r mich neu. Wahrscheinlich regelt das jeder AG anders. Ich zB habe auch nur den Anspruch auf die 10 Tage Freistellung (unbezahlt).

Deinen Einspruch zu meinen �u�erungen verstehe ich! Ich kann Dir aber nicht genau sagen, wodurch ihr Krankenstand festgestellt wurde. Ich wei�, dass beide bei derselben Kasse versichert sind. Insofern w�re ein Abgleich, wenn gewollt, sicher ein Leichtes. Vielleicht machen das manche Kassen tats�chlich so?!?
Mich interessiert nur, ob das Ganze so in Ordnung ist. Ich h�tte im Fall der F�lle n�mlich genauso wie diese Frau gehandelt...

LG

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Pflegezeit für Angehörige

Antwort von Alexa1978 am 01.12.2010, 8:33 Uhr

Der Mann h�tte meiner Meinung nach nicht f�r das Kind, sondern f�r die Frau um Pflegefreistellung ansuchen m�ssen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegezeit_(Arbeitsfreistellung)

lG, Alexa

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Re: Kind krank, Frau krank, und dann...?

Antwort von Mami65 am 01.12.2010, 10:23 Uhr

Ich w�rde auf alle F�lle einen Widerspruch schreiben! Einfach so vom Bauchgef�hl her...

Man kann es ja auch begr�nden. Wenn man selbst so krank ist, dann KANN man sich garnicht um sein krankes Kind k�mmern (finde ich).

Welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn ihr Kind krank ist? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen:

  • Darf ich zuhause bleiben, wenn mein Kind erkrankt ist?
  • Erhalte ich Geld, wenn ich zur Pflege meines kranken Kindes am Arbeitsplatz ausfalle? 
  • Wie viele Kinderkrankentage stehen mir zu?
  • Gibt es Änderungen bezüglich der Kinderkrankentage aufgrund von Corona?
  • Wie erhalte ich Kinderkrankengeld?

 

Arbeitnehmer dürfen zuhause bleiben, wenn das Kind krank ist

Sie sind bei der Arbeit und erhalten den Anruf, dass Ihr Kind krank ist. Sie müssen es aus der Kita oder Schule abholen und nach Hause bringen. Dürfen Sie dafür Ihren Arbeitsplatz verlassen, um sich um Ihr krankes Kind zu kümmern? Ja, Sie dürfen. Das geht aus zwei Gesetzen hervor:

  1. In § 616 „Vorübergehende Verhinderung“ im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es: Beschäftigten steht eine bezahlte Freistellung zu, wenn sie unverschuldet für eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit an der Arbeitsleistung verhindert sind. Das schließt auch die Erkrankung der Kinder ein.
  2. In § 45 „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“ aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) steht: Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben. Hierzu ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Außerdem gilt diese Regelung nur, wenn das Kind nicht älter als 12 Jahre alt oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.

Kind und Frau krank was tun
Kind und Frau krank was tun

 

Wer zahlt Eltern das Geld aus, wenn sie aufgrund ihres kranken Kindes bei der Arbeit ausfallen?

Eltern haben Anspruch auf eine Vergütung, wenn sie zuhause bleiben müssen, um ihr krankes Kind zu betreuen. Es gibt zwei Möglichkeiten dafür, wer ihnen dieses Geld auszahlt:

  1. Wenn Arbeitgeber ihre Angestellten im Krankheitsfall des Kindes bezahlt freistellen, dann greift § 616 im BGB. In diesen Fällen bezahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt. 
  2. Wenn ihr Arbeitgeber dies nicht tut, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. In diesem Fall greift § 45 aus dem SGB V. Das bedeutet, Arbeitnehmer erhalten anstelle ihres normalen Gehalts Kinderkrankengeld von der Versicherung.

Hinweis: Das Kinderkrankengeld liegt i. d. R. bei 90 % des Nettoverdienstes oder 70 % des Bruttoeinkommens.
Tipp: Wenn Sie sich unsicher sind, klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob sie für den Ausfalltag Kinderkrankengeld beantragen müssen oder nicht. 

 

So viele Kinderkrankentage stehen Eltern zu

An wie vielen Tagen im Jahr Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, ist in § 45 im SGB V geregelt. 

  • Jedes versicherte Elternteil hat pro Jahr und versichertem Kind 10 Tagen Anspruch auf Kinderkrankengeld.
  • Alleinerziehenden Müttern oder Vätern stehen pro Jahr und Kind 20 Kinderkrankentage zu. 

Wichtig: Es gibt jedoch eine Höchstgrenze für Kinderkrankentage pro Jahr, die unabhängig von der Anzahl der Kinder ist. Mütter und Väter dürfen im Jahr jeweils maximal 25 Kinderkrankentage nehmen. Bei Alleinerziehenden ist die Zahl auf 50 Tage begrenzt. 

 

Sonderfall Corona: Mehr Kinderkrankentage in 2022 und 2023

Die pandemiebedingt angehobene Anzahl der Kinderkrankentage aus dem Jahr 2021, die berufstätigen Eltern zusteht, wurde auf das Jahr 2022 und 2023 übertragen:

Jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil stehen in 2022 und 2023 pro gesetzlich krankenversichertem Kind unter 12 Jahren 30 Kinderkrankentage, Alleinerziehenden 60 Kinderkrankentage zu.
 
Hinweis: Es gibt Höchstgrenzen. Wer mehrere Kinder hat, sollte beachten, dass jedem Elternteil insgesamt nicht mehr als 65 Kinderkrankheitstage zustehen und Alleinerziehenden nicht mehr als 130 Tage.

Die Regeln galten laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zunächst bis einschließlich 23. September 2022 und wurden bei anhaltender pandemischer Lage bis einschließlich 2023 verlängert. Sie gelten nicht nur, wenn Kinder krank sind und von einem Elternteil betreut werden müssen. Eltern haben bis einschließlich 7. April 2023 auch Anspruch auf Krankentage für ihre Kinder, wenn diese nicht krank sind, sondern zu Hause betreut werden müssen, weil z. B. Schule oder Kita aufgrund von Corona geschlossen sind oder Präsenzunterricht in Schulen ausfällt, das Angebot an Kinderbetreuung begrenzt ist, der Zutritt zur Einrichtung für ein Kind wegen eines Schnelltestergebnisses untersagt ist oder es diese auf behördliche Empfehlung nicht besucht.

Wichtig: Eltern, die im Homeoffice arbeiten, sind ebenfalls berechtigt.

 

Mit 6 Schritten zum Kinderkrankengeld

Um Kinderkrankengeld zu beantragen, folgen Sie diesen 6 Schritten:

  1. Fragen Sie beim Kinderarzt nach einer Bescheinigung, dass Ihr krankes Kind zuhause von Ihnen betreut werden muss. 
  2. Füllen Sie die Rückseite der Bescheinigung aus. 
  3. Wichtig: Geben Sie Ihre Daten (z. B. Name, Geburtstag, Versichertennummer) an, nicht die Ihres Kindes. Vergessen Sie nicht das Feld für die Bankverbindung, um das Kinderkrankengeld zu erhalten.
  4. Wenn Sie alleinerziehend sind, kreuzen Sie das entsprechende Feld an.
  5. Geben Sie an, ob Sie Recht auf eine Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber haben oder nicht. 
  6. Wenn die Bescheinigung unterschrieben ist, schicken Sie diese per Post an Ihre Krankenkasse.
    Tipp: Viele Krankenkassen lassen mittlerweile auch Anträge per E-Mail oder über ihren jeweiligen Online-Bereich zu.

Wenn Sie alles korrekt ausgefüllt haben, sollte Ihnen bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen die Krankenkasse zeitnah das Kinderkrankengeld überweisen. 

Kann der Vater zuhause bleiben wenn die Mutter krank ist?

Sowohl die Mutter als auch der Vater können für jedes (durch sie oder eigenständig) gesetzlich krankenversicherte Kind, das wegen einer Krankheit nicht allein sein kann und noch nicht 12 Jahre alt ist, bis zu zehn Tage im Jahr zu Hause bleiben. Das macht bei Eltern, die beide erwerbstätig sind, 20 Tage pro Kind aus.

Was wenn Mutter und Kind krank sind?

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können in den Jahren 2022 und 2023 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen.

Was tun wenn die Mutter krank ist?

Sie müssen sich eine "Verordnung von Haushaltshilfe" besorgen. Darin bescheinigt ein Arzt, dass und wie lange Sie die Haushaltshilfe voraussichtlich brauchen werden und wie viele Stunden die tägliche Einsatzzeit dauern sollte. Das Attest reichen Sie bei der Krankenversicherung ein und bitten um eine Genehmigung.

Kann der Mann Kind krank machen wenn die Frau in Elternzeit ist?

Antwort auf: Stehen dem Partner Kinderkrankentage während die Frau in Elternzeit ist zu? Wenn ein Elternteil in der Lage ist, das Kind zu betreuen, dann kann der andere Elternteil nicht Kinderkranktage nehmen.