Was ist der unterschied zwischen hartz 2 und hartz 4

Arbeitslosengeld

Bürgergeld statt Hartz IV: Das sind die größten Unterschiede

Was ist der unterschied zwischen hartz 2 und hartz 4

Aktualisiert: 15.09.2022, 12:05 | Lesedauer: 7 Minuten

Was ist der unterschied zwischen hartz 2 und hartz 4

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Strompreisbremse, Steuerentlastungen, Bürgergeld, höheres Kindergeld: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat in Berlin das dritte Entlastungspaket des Bundesregierung vorgestellt.

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Hartz IV soll zum Bürgergeld werden. Höhe, Sanktionen und erlaubtes Vermögen: Das sind die Unterschiede zwischen den beiden Leistungen.

Berlin. 

  • Anfang 2023 soll das Bürgergeld eingeführt werden
  • Doch was ändert sich im Vergleich zu dem bestehenden Hartz-IV-System?
  • Wir fassen die größten Unterschiede zusammen

Schon seit seiner Einführung im Jahr 2005 steht das Arbeitslosengeld II – im Volksmund Hartz IV genannt – in der Kritik. Das Geld würde schlicht nicht ausreichen, um ein angemessenes Leben zu führen, so das Hauptargument. Und nun, nach 17 Jahren Hartz IV, könnte sich tatsächlich etwas tun: Die Ampel-Regierung will die Sozialleistung in ein sogenanntes Bürgergeld umwandeln.

Festgelegt worden war dieser Plan bereits im Koalitionsvertrag. Inzwischen steht auch ein Einführungsdatum fest: Zum 1. Januar 2023 soll die Umstellung erfolgen. Und auch detailliertere Pläne, wie das geplante Bürgergeld aussehen soll, hat die Bundesregierung inzwischen vorgelegt. Darin wird deutlich: Von Hartz IV wird es sich wohl in einigen zentralen Punkten unterscheiden.

Morgenpost von Christine Richter

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Hartz IV wird zu Bürgergeld: Mehr Geld dank höherem Regelsatz

Einer der Hauptkritikpunkte an Hartz IV ist, dass der Regelsatz nicht ausreichen würde, um die tatsächlichen Kosten der Empfängerinnen und Empfänger zu decken. Das scheint die Bundesregierung sich zu Herzen genommen zu haben: Für das Bürgergeld ist eine deutliche Erhöhung geplant.

Hartz IV Bürgergeld
Der Regelsatz für eine alleinstehende Person lag bei Hartz IV zuletzt bei 449 Euro im Monat. In ihrem Gesetzentwurf für die Einführung des Bürgergelds schreibt die Bundesregierung von einem Regelsatz von 502 Euro pro Monat.
Zusätzlich werden bestimmte Kosten vom Jobcenter übernommen, etwa die Miete oder die Heizkosten. Dafür gibt es jedoch Höchstgrenzen. Auch beim Bürgergeld werden bestimmte Kosten vom Jobcenter getragen. Im Vergleich zu Hartz IV gibt es allerdings bei der Miete in den ersten beiden Jahren keine Höchstgrenze.
Erhöhungen des Hartz-IV-Satzes orientierten sich bisher immer an der durchschnittlichen Preis- und Lohnentwicklung des Vorjahres. Heißt: Kommt es zu einer starken Steigerung – etwa durch eine Inflation – erhalten Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger erst ein Jahr später mehr Geld. Die Sätze des Bürgergelds sollen sich laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) "an der bevorstehenden Inflationsrate orientieren". Das heißt konkret, dass die für die Zukunft erwartete Inflation bereits in der Gegenwart durch höhere Sätze ausgeglichen wird.

Auch wenn die Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld eine deutliche Erhöhung der Regelsätze mit sich bringen dürfte – gemäß der aktuellen Pläne wären es rund 11 Prozent – zeigen sich Sozialverbände enttäuscht. Eine Erhöhung um 50 Euro würde das Existenzminimum nicht sichern, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem NDR. Ulrich Schneider, Präsident des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, bezeichnete die geplante Erhöhung als "schlechten Witz".

Sanktionen: Diese Unterschiede zwischen Hartz IV und Bürgergeld soll es geben

Arbeitslosengeld II gibt es nicht ohne Weiteres, Empfängerinnen und Empfänger müssen gewissen Pflichten nachkommen. Das war bei Hartz IV so und soll auch beim Bürgergeld so bleiben. Missachten Leistungsempfängerinnen und -empfänger diese Auflagen, können ihnen die Regeln gekürzt werden. Dabei soll es allerdings Veränderungen geben.

Hartz IV Bürgergeld
Empfängerinnen und Empfänger von Hartz IV haben sogenannte Mitwirkungspflichten. Dazu gehört, dass sie regelmäßige Termine beim Jobcenter wahrnehmen und an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen sowie zumutbare Jobs annehmen müssen. Auch nach der Umstellung auf das Bürgergeld soll es die Mitwirkungspflichten weiterhin geben. Im Gesetz schreibt die Regierung von "Eigenbemühungen, Maßnahmenteilnahmen und Bewerbungen".
Kommen sie diesen Pflichten nicht nach, können ihnen die Bezüge gekürzt werden. Im Extremfall, also wenn eine Empfängerin oder ein Empfänger wiederholt gegen Auflagen verstößt, können die Leistungen sogar komplett gestrichen werden. Aktuell gilt jedoch ein sogenanntes Moratorium: Ein Großteil der Sanktionen wurde dadurch für ein Jahr ausgesetzt. An den Sanktionen will die Regierung grundsätzlich festhalten, darauf pocht vor allem die FDP. Allerdings soll beim Bürgergeld eine sogenannte Vertrauenszeit eingeführt werden: Im ersten halben Jahr des Bürgergeld-Bezugs soll es nur in Ausnahmefällen Sanktionen geben. Danach können die Leistungen gekürzt werden.

Vermögen: Deutliche höhere Grenzen als bei Hartz IV

Auch beim Vermögen, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II besitzen dürfen, wird Einführung des Bürgergeldes mutmaßlich zu Änderungen führen. Konkret heißt das: Mehr Besitz ist erlaubt.

Hartz IV Bürgergeld
Anspruch auf Hartz IV hat nur, wer "bedürftig" ist. Das bedeutet konkret: Nur wer seinen Lebensunterhalt nicht durch sein Einkommen oder sein Vermögen decken kann, erhält das Arbeitslosengeld II. Der Grundsatz der Bedürftigkeit bleibt auch beim Bürgergeld bestehen. Allerdings gilt für die ersten zwei Jahre eine deutlich erhöhte Vermögensgrenze: Wer weniger als 60.000 Euro besitzt, hat den aktuellen Plänen zufolge Anspruch auf Leistungen.
Wenn das Vermögen einer Hartz-IV-Empfängerin oder eines -Empfängers eine bestimmte Grenze überschreitet, muss dieses zunächst für den Lebensunterhalt verbraucht werden. Erst danach werden staatliche Leistungen gezahlt. Aktuell liegt die Vermögensgrenze je nach Alter bei maximal 10.050 Euro. Wenn eine Person länger als zwei Jahre Bürgergeld bezieht, sinkt die Vermögensgrenze deutlich. Allerdings soll sie mit rund 15.000 Euro noch immer deutlich über der Grenze bei Hartz IV liegen.

Größe der Wohnung: Bürgergeld mit mehr Freiheiten

Der Übergang in Hartz IV war in der Vergangenheit für viele Menschen mit einem Umzug verbunden. Denn: War die Wohnung zu groß, übernahm das Jobcenter die Miete nicht. Das soll sich durch das Bürgergeld ändern – zumindest teilweise.

Hartz IV Bürgergeld
Wer Hartz IV bezieht, muss beim Jobcenter genaue Angaben zu seiner Wohnung machen. Diese betreffen sowohl die Größe als auch die Höhe der Miete. Werden bestimmte Werte überschritten, übernimmt das Jobcenter die Kosten nicht. Wie auch beim Vermögen soll es bei der Wohnung eine Zwei-Jahres-Frist geben. In dieser Zeit werden die Kosten ohne Obergrenze anerkannt.
Aktuell darf die Größe einer Wohnung für eine Person 50 Quadratmeter nicht überschreiten. Bei zwei Personen steigt der Wert auf 60 Quadratmeter. Wie viel Miete gezahlt wird, hängt von der jeweiligen Gemeinde und den dortigen Vergleichsmieten ab. Nach Ablauf der zwei Jahre sollen die aktuellen Vorgaben für die Wohnfläche und die Miete gelten.

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Der Artikel "Hartz IV wird zu Bürgergeld: Das sind die Unterschiede" erschien zuerst auf morgenpost.de.

Ist Hartz 4 und Arbeitslosengeld 2 das gleiche?

Hartz IV ist der umgangssprachliche Begriff für Arbeitslosengeld II. Diese Leistung der Bundesagentur für Arbeit dient der Sicherung des Lebensunterhalts.

Wer kann ALG 2 beziehen?

Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen: Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht. Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.

Warum heißt ALG 2 Hartz 4?

Der Begriff Hartz IV geht auf die sogenannten Hartz-Reformen zurück. Fachleute erarbeiteten im Jahr 2002 Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation. Der Leiter dieser Arbeitsgruppe war Peter Hartz, nach ihm wurde in der Umgangssprache das Gesetz benannt.

Wie lange kann man ALG 2 bekommen?

Arbeitslosengeld II bekommen Sie normalerweise für 12 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Arbeitslosengeld II nur für 6 Monate gewährt, zum Beispiel wenn … die Kosten für Ihre Unterkunft und deren Heizung unangemessen sind.