Was passiert wenn lufthansa streikt

Im Falle eines Streiks von Piloten und/oder des Kabinenpersonals haben betroffene Passagiere bei einer Flugannullierung u.a. ein Recht auf Ersatzflüge und ggf. Ausgleichsleistungen. Bei Streiks des Sicherheitsdienstes müssen Reisende einige Besonderheiten beachten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Airline bzw. der Reiseveranstalter müssen sich darum kümmern, wie Betroffene an ihr Ziel kommen.
  • Richtiger Ansprechpartner bei einem selbst gebuchten Flug ist die Fluggesellschaft. Wer einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, sollte sich auch an den Reiseveranstalter wenden.

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Erst Personalmangel, jetzt Tarifkonflikte mit weiteren möglichen Streiks bei der Lufthansa: Das Chaos an den deutschen Flughäfen dauert mitten in der Ferienzeit an. Wie können sich Reisende vorbereiten und welche Rechte haben sie?

Nach dem Streik des Bodenpersonals stimmen sich jetzt auch die Piloten der Lufthansa auf Streiks ein - mitten in der Hauptreisezeit.

Der Druck auf die Arbeitgeberseite soll damit in den laufenden Tarifverhandlungen erhöht werden. Die Gewerkschaft ver.di und die Lufthansa wollen unterdessen weiter über die Gehälter und Arbeitsbedingungen des Bodenpersonals verhandeln. Das Bodenpersonal ist zuständig für Passagier-, Gepäck- und Frachtabfertigung, für die Wartung der Flugzeuge und auch dafür, die Maschinen in die entsprechenden Positionen zu bringen.

Was können die betroffenen Passagiere tun, wenn es wie jüngst zu Warnstreiks kommt? Welche Rechte haben sie? Ein Überblick:

Was sollten Reisende zunächst selbst tun?
Was rät die Lufthansa ihren Passagieren?
Welche Ersatzleistungen der Airline gibt es?
Wann gibt es eine Entschädigung?
Pauschalreise gebucht: Welche Ansprüche hat man?
Das Wichtigste noch einmal auf einen Blick

Was sollten Reisende zunächst selbst tun?

Informieren Sie sich auf der Seite ihrer Airline, in diesem Fall die Lufthansa. Dokumentieren Sie am Reisetag alle Details, speichern Sie beispielsweise die Kommunikation mit der Fluggesellschaft ab und fotografieren Sie die Anzeigetafeln am Flughafen. Für die Verspätung oder Annullierung sollten Sie sich gegebenenfalls eine Bestätigung der Airline aushändigen lassen oder auch Kontaktdaten mit Mitreisenden austauschen, um die näheren Umstände bezeugen lassen zu können.

Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig, sollten Sie auf Ersatzleistungen bestehen und bei anfallenden Kosten die Belege aufbewahren. Sie sollten sich außerdem bei der Fluggesellschaft aktiv nach einem möglichen Ersatztransport erkundigen. Dafür sollten Passagiere der Fluggesellschaft eine Frist von drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Abflugzeit setzen. Bei annullierten Inlandsflügen kann es sich lohnen, für die Reise auf die Bahn umzusteigen. Reisende können ihr Bahnticket auch selber buchen, sollten aber darauf achten, dass der Bahnticketpreis nicht über dem ursprünglichen Preis des Fluges liegt - auf der Differenz könnten sie sonst möglicherweise sitzen bleiben. In jedem Fall gilt auch hier: Belege sollten aufbewahrt und möglichst zeitnahe bei der Fluggesellschaft zur Erstattung vorgelegt werden.

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Was rät die Lufthansa ihren Passagieren?

Die Lufthansa kündigte beim letzten Streik des Bodenpersonals an, die Stornierungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und für die Fluggäste Alternativen zu suchen. Wenn Handynummer oder Mailadresse hinterlegt seien, würden die Betroffenen direkt von Lufthansa kontaktiert.

Sollten Reisende keine Nachricht von Lufthansa bekommen, sollten sie in den aktuellen Stand ihrer Buchung schauen. Dort könnten sie die Umbuchung bei Wunsch auch erneut anpassen. Der Status des eigenen Fluges könne konstant auf lufthansa.com verfolgt werden.

Die Lufthansa riet Passagieren, die kein Umbuchungsangebot erhalten haben, dringend davon ab, an die Flughäfen zu kommen. Dort seien wegen des Streiks "nur wenige oder gar keine" Serviceschalter geöffnet. Umsteiger ohne Anschlussflug sollten nicht an die deutschen Drehkreuze fliegen. Es bestehe die Gefahr, dass die Gäste dort für mehrere Stunden oder Tage nicht weiterreisen könnten.

Welche Ersatzleistungen der Airline gibt es?

Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Reisende einen Anspruch auf eine alternative Beförderung zu ihrem Reiseziel. So müssen die Fluggesellschaften Urlauber beispielsweise auf einen anderen Flug umbuchen. Ist der Flug aufgrund des Streiks mehr als fünf Stunden verspätet, können Reisende vom Flug zurücktreten. Die Airline muss die Ticketkosten erstatten. Das gilt für alle Strecken. Je nach Flugdistanz müssen den Reisenden ab einer Verspätung von zwei Stunden oder mehr am Flughafen Essen und Getränke angeboten werden.

Die Fluggesellschaften müssen den Reisenden außerdem die Möglichkeit geben, Kontakt zur Familie, zu Kollegen oder Bekannten aufzunehmen: Mindestens zwei kostenlose Telefonate müssen Urlaubern ermöglicht werden, alternativ das Versenden von zwei E-Mails.

Wenn der Flug auf den folgenden Tag verschoben wird, muss die Airline auch die Hotelübernachtung und den Transfer dorthin und zurück zum Flughafen übernehmen.

Wann gibt es eine Entschädigung?

Ob es im Falle eines Streiks eine Entschädigung gibt oder nicht, hängt davon ab, wer genau in den Arbeitskampf getreten ist. Streiken die eigenen Mitarbeiter einer Fluggesellschaft gibt es auf Basis der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung ein Recht auf Erstattungen und Ausgleichszahlungen. Anders ist es, wenn etwa die Mitarbeiter eines Dienstleisters streiken. Dann kann sich eine Fluggesellschaft auf "außergewöhnliche Umstände" berufen.

Wenn der Flug kurzfristig ausfällt, überbucht ist oder mindestens drei Stunden zu spät am Ziel ankommt, können Passagiere eine pauschale Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro verlangen. Wie viel es im Einzelfall ist, richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Daneben behalten die Tickets natürlich ihre Gültigkeit. Wird ein Alternativflug umgehend angeboten und ist er bei kurzen Strecken maximal zwei Stunden, bei langen Strecken maximal vier Stunden später am Ziel, können die Fluglinien die Ausgleichszahlungen um 50 Prozent kürzen.

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Ansprüche gegen den Reiseveranstalter

Rechtlich wird nicht zwischen Individual- und Pauschalreisen unterschieden. Die EU-Verordnung gilt für beide. Viele Urlaubsreisende buchen ihre Flüge nicht separat bei der Fluglinie, sondern als Teil eines Gesamtpakets bei einem Reiseveranstalter. In diesen Fällen stellen Flugausfälle und erhebliche Verspätungen Reisemängel dar. Hier kann dann ein Anspruch auf Herabsetzung des Gesamtreisepreises bestehen. Pauschalreisende können zusätzlich den Gesamtpreis der Pauschalreise mindern und so bis zu 50 Prozent ihrer Kosten zurückerstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass man den Mangel (also die Verspätung) anzeigt und Gelegenheit gibt, diesen zu beseitigen. Vorsicht: Die Reisepreisminderung wird gegen Entschädigungsansprüche auf Basis der EU-Verordnung aufgerechnet.

Hier finden Sie wichtige Punkte auf einen Blick

Was passiert wenn der Flug wegen Streik ausfällt?

Die Fluggesellschaft muss den Flugpreis dann innerhalb von sieben Tagen erstatten. Eine Rückerstattung in Form eines Reisegutscheins ist nur mit schriftlichem Einverständnis der Fluggäste möglich. Sie müssen sich dann selbst um einen anderen Flug oder eine Fahrt in den Urlaub bzw.

Was tun wenn Fluggesellschaft streikt?

Fluggastrechte bei Streik: Das steht Ihnen bei annullierten und verspäteten Flügen zu. Wenn Ihr Flug ausfällt, weil das Airline-Personal streikt, dann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Flightright setzt sich dafür ein, dass Sie in einem solchen Fall Ihr Geld erhalten.

Wann streikt Lufthansa 2022?

Zweitägiger Piloten-Streik steht bevor September 2022 ab 00:01 Uhr bis 8. September 2022 23:59 Uhr und die der Lufthansa Cargo vom 7. September 2022 ab 00:01 Uhr bis 9. September 2022 23:59 Uhr zum Streik aufgerufen werden", heißt es in einer Mitteilung.

Wer haftet bei Flugausfall wegen Streik?

Streiken die Mitarbeiter einer Airline, z.B. die Flugbegleiter oder Piloten, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung. Denn gemäß EU-Verordnung EG 261/2004 sind die Airlines dazu verpflichtet, Passagiere für Flugstörungen zu entschädigen, die sie selbst verschuldet haben.