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Ein Kind ist im Anmarsch? Wir gratulieren herzlich und haben für Sie ein Package der wichtigsten Informationen für werdende und frischgebackene Eltern zusammengestellt: Hier finden Sie hilfreiche Tipps und Links zu Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld und Wiedereinstieg! Schwangerschaft und GeburtBekanntgabe der SchwangerschaftSobald Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren, müssen Sie diese (und den voraussichtlichen Geburtstermin) laut Gesetz dem Arbeitgeber mitteilen. Details zu Ihren Rechten und Pflichten finden Sie hier. SchutzbestimmungenWährend der Schwangerschaft steht Ihnen besonderer Schutz in der Arbeit zu – unabhängig von Staatsbürgerschaft, Einkommen und Dauer bzw. Ausmaß der Beschäftigung!
Mutterschutz und WochengeldAcht Wochen vor der voraussichtlichen und acht Wochen nach der tatsächlichen Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit erhalten Sie statt Ihrem Lohn bzw. Gehalt
Wochengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse. AusnahmenDie Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten grundsätzlich nicht für freie Dienstnehmerinnen und Werkvertragsnehmerinnen! Für freie Dienstnehmerinnen gilt jedoch das absolute
Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt. Für sie besteht auch Anspruch auf Wochengeld. Elternkalender Ein Baby kommt – und Sie müssen an 1000 Dinge denken! Mit dem AK Elternkalender versäumen Sie keine wichtigen Termine oder Fristen! Zum AK Elternkalender Familienbeihilfe - RechnerBestimmungen für Adoptiv- und PflegeelternFür Adoptiv- und Pflegeeltern gelten meist die gleichen Bestimmungen wie für leibliche Eltern. Wo sich die Regeln rund um Karenz und Kinderbetreuungsgeld für Sie unterscheiden, können Sie hier nachlesen. KarenzElternkarenz bedeutet: Sie haben gegenüber dem Arbeitgeber das Recht auf eine kündigungsgeschützte Dienstfreistellung. Bitte verwechseln Sie das nicht mit dem Kinderbetreuungsgeld, es handelt sich dabei um eine finanzielle Leistung vom Familienministerium, die bei der Krankenversicherung zu beantragen ist. Wie ist die Elternkarenz geregelt?Wann müssen Sie Ihre Karenz melden und wie lange dauert sie? Haben Sie in dieser Zeit volle Jobsicherheit und Weiterbildungsmöglichkeiten? Wie wirkt sich die Elternkarenz auf Ihre Pension aus? Diese und viele andere Fragen beantworten wir hier. Arbeiten in der Karenz?Sie dürfen geringfügig arbeiten, während Sie in Karenz sind – höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr auch über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus. Alle Details dazu finden Sie hier. Achtung!Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind nicht dasselbe – informieren Sie sich deshalb auch, ob Ihr Zuverdienst Auswirkungen auf das Kinderbetreuungsgeld haben könnte! Details dazu finden Sie hier... Sie wollen Ihr Arbeitsverhältnis ganz beenden?Wenn Sie anlässlich der Geburt Ihres Kindes einen so genannten Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsaustritt planen, vergessen Sie nicht auf Ihren Anspruch auf Abfertigung. KinderbetreuungsgeldWenn Sie, Ihr Partner oder Ihre Partnerin nach der Geburt beim Kind bleiben wollen, können Sie Kinderbetreuungsgeld beantragen und sich zwischen verschiedenen Varianten entscheiden: längere, kürzere und einkommensabhängige:
Tipp: KinderbetreuungsgeldrechnerWas ist die beste Variante für mich? Probieren Sie den Vergleichsrechner des Familienministeriums... Weitere Infos zum Kinderbetreuungsgeldkonto für Geburten ab dem 1. März 2017 finden Sie hier... Dazuverdienen zum KinderbetreuungsgeldAls BezieherIn von Kinderbetreuungsgeld können Sie auf jeden Fall geringfügig dazuverdienen. Aber Achtung: Bei den vier Pauschalmodellen gelten andere Zuverdienstregeln als beim einkommensabhängigen Modell – erfahren Sie hier die Details. Wenn ein weiteres Baby kommt...Das Kinderbetreuungsgeld des ersten Kindes endet spätetestens bei der Geburt des zweiten. Andere Förderungen und Beihilfen
Steuervorteile für FamilienFür Familien gibt es Absetzbeträge, um die sich die Lohnsteuer verringert. Außerdem profitieren Eltern vom Kinderfreibetrag. Spezielle Ausgaben wie etwa Kinderbetreuung können von der Steuer abgesetzt werden. Hier ein Überblick. Elternkalender Ein Baby kommt – und Sie müssen an 1000 Dinge denken! Mit dem AK Elternkalender versäumen Sie keine wichtigen Termine oder Fristen! Zum AK Elternkalender Familienbeihilfe - Rechner
Was muss man als erstes machen wenn man schwanger ist?Termin beim Gynäkologen vereinbaren
Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung bestätigt der Arzt die Schwangerschaft, errechnet den Geburtstermin, führt eine gynäkologische sowie eine Ultraschall-Untersuchung durch und gibt dir den Fahrplan für die nächsten neun Monate: Bis zur 32.
Was muss ich alles tun wenn ich schwanger bin?Eine To-Do-Liste für Schwangere – diese 13 Dinge musst du vor der Geburt erledigen. Auf die Suche nach einer Hebamme gehen. ... . Die Schwangerschaft der Arbeit melden. ... . Einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen. ... . Eine Geburtsklinik finden. ... . Mutterschaftsgeld beantragen. ... . Eine Tagesbetreuung oder einen Kitaplatz finden.. Wann sollte man zum Arzt gehen wenn man schwanger ist?Es liegt ganz an dir, ab wann du zum Arzt gehen möchten. Wenn du jedoch keine weiteren Beschwerden hast, raten die meisten Ärzte, ab der fünften Schwangerschaftswoche (SSW) einen Termin für die erste Untersuchung zu machen. Mit dem ersten Tag der letzten Periode beginnt die erste Schwangerschaftswoche.
Wann sollte man das erste Kind bekommen?In der EU liegt das Durchschnittsalter von Frauen, die ihr ersten Kind bekommen bei 29,4 Jahren, in Deutschland bei 30,1 Jahren. Ist das bei dir der Fall, befindest du dich also in der Altersgruppe, in der sich die meisten Paare für ein erstes Kind entscheiden.
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