Was tun wenn keine wahlbenachrichtigung

Heute wählt Niedersachsen einen neuen Landtag. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Aber was ist, wenn man die nicht bekommen hat?

Hannover – Wenn am 9. Oktober in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt wird, sind alle Bürger Niedersachsens dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Zu der Niedersachsen-Wahl sollten alle Wahlberechtigten bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Wann kommt die Wahlbenachrichtigung zur Niedersachsen-Wahl?

Spätestens am 21. Tag vor der Wahl sollte sie im Briefkasten liegen. Sollte ein Wahlberechtigter keine Benachrichtigung bekommen, sollte sich derjenige umgehend an das Wahlamt der zuständigen Kommune wenden. Möglicherweise könnte ein kürzlicher Umzug die Ursache für die ausbleibende Benachrichtigung sein.

NameNiedersachsenHauptstadtHannoverEinwohner8.027.031Fläche47.709 km²Bevölkerungsdichte169 Einwohner pro km²RegierungsschefStephan Weil (SPD)

Die Landtagswahl in Niedersachsen wird im Wesentlichen über die Niedersächsische Verfassung, das Niedersächsische Landeswahlgesetz und die Niedersächsische Landeswahlordnung geregelt. In Niedersachsen wird alle fünf Jahre ein neuer Landtag gewählt. Im Vorfeld des Wahltages erhalten alle ca. 6,1 Millionen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung mit der Post.

Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist?

Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, sollte trotzdem keine Probleme haben, seine Stimme bei der Niedersachsen-Wahl 2022 abzugeben. Am Tag der Wahl, also am 9. Oktober, kann jeder Bürger Niedersachsens mithilfe eines gültigen Ausweisdokuments seine Stimme abgeben. Dazu muss im Wahllokal des zugeordneten Wahlbezirks lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Die Wahlbenachrichtigung dient lediglich als Aufruf an die Wahlberechtigten, dass eine Wahl ansteht und sie im Wählerverzeichnis aufgeführt und somit zur Stimmabgabe berechtigt sind. Zudem informiert die Benachrichtigung darüber, in welchem Wahllokal in Ihrer Umgebung Sie wählen sollen oder ob das Wahllokal barrierefrei ist oder nicht. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht verloren hat, sollte diese aber auf jeden Fall mit ins Wahllokal bringen. Die Zuordnung ist so für die Wahlhelfer leichter.

Was tun wenn keine wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten erhalten vor der Niedersachsen-Wahl eine Wahlbenachrichtigung. © Uwe Anspach/dpa

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Briefwahl bei der Niedersachsen-Wahl

Wer sich am 9. Oktober den Gang zur Wahlurne sparen will, dem steht es frei, per Brief zu wählen. Diese kann man zusammen mit der Wahlbenachrichtigung im zuständigen Amt beantragen. Hat man die Wahlbenachrichtigung verloren, ist dies kein Problem, solange man im Wählerverzeichnis aufgeführt wird.

Wahl-O-Mat zur Landtagswahl

Wer noch unentschlossen ist, kann den Wahl-O-Mat zur Niedersachsen-Wahl nutzen. Dieser dient als Hilfestellung. Weiter gibt es hier alle Infos, wann Prognosen und Hochrechnungen zu erwarten sind.

Alternativ kann man den Antrag auch per E-Mail an die zuständige Stelle der Gemeinde richten oder ihn persönlich im Rathaus stellen. Inzwischen haben viele Gemeinden sogar ein Online-Formular zur Briefwahl, das über die Internetseite des Rathauses abgerufen und direkt ausgefüllt werden kann. Nachdem der Antrag gestellt wurde, werden dem Wahlberechtigten die Unterlagen samt Stimmzettel zur Briefwahl zugesandt. (Joshua Schößler)

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Falls Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mit in den Wahlraum nehmen oder verlegt haben, können Sie dennoch wählen. Allerdings müssen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Wenn Sie dagegen keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, könnte es sein, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. In diesem Fall hat der Wahlvorstand Sie zurückzuweisen und Sie können nicht wählen.

Deshalb sollten Sie unbedingt, wenn Sie bis 22. Oktober 2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sich mit der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle in Verbindung setzen und sich bestätigen lassen, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.