Welche Steuern muss ein Kleinunternehmer zahlen Österreich?

Bin ich um­­satz­­steuer­­pflichtig?

Bagatellegrenze für „KleinunternehmerInnen“

„KleinunternehmerIn“ sind Sie, wenn Ihre Umsätze netto nicht mehr als 35.000 Euro im Jahr (bis 2019: 30.000 Euro) betragen. Zu den Umsätzen zählen Ihre Einnahmen als freie/r DienstnehmerIn und Neue/r Selbstständige/r, aber auch Einnahmen aus anderen unternehmerischen Tätigkeiten, z.B. Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft. Für die Frage, ob Sie die Umsatzgrenze überschreiten ist der Gesamtumsatz maßgeblich.

Unter Nettoumsätze versteht man die Einnahmen ohne Umsatzsteuer und vor Abzug allfälliger beruflicher Ausgaben (z.B. Sozialversicherungsbeiträge). Wenn Sie auf Ihren Honorarnoten keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, dann müssen Sie die Umsatzsteuer selbst aus Ihrem Honorar herausrechnen, um auf den Nettoumsatz zu kommen.

Beispiel

Fiona Fleißig ist freie Dienstnehmerin. Ihre Einnahmen aus dem freien Dienstvertrag 40.200 Euro. Sie hat auf ihren Honorarnoten keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und hat keine anderen unternehmerischen Einnahmen. Ihre Tätigkeit unterliegt dem Umsatzsteuersatz von 20 %.

Die Einnahmen von 40.200 Euro stellen den Bruttoumsatz dar, also inklusive der 20% Umsatzsteuer. Um zu beurteilen, ob sie Kleinunternehmerin ist, muss Fiona daher die Umsatzsteuer aus dem Bruttoumsatz herausrechnen:

40.200 Euro : 1,2 = 33.500 Euro

Fionas Nettoumsatz beträgt 33.500 Euro. Sie kann daher die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, weil sie die maßgebliche Nettoumsatzgrenze für 2020 von 35.000 Euro nicht überschreitet.

Das bedeutet, dass Sie bei einem Umsatzsteuersatz von 20 % Bruttoeinnahmen von bis zu 42.000 Euro erzielen dürfen, um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können.

Hinweis

Die Umsatzsteuer beträgt in der Regel 20 %. Je nach Art der Tätigkeit kann jedoch unter Umständen auch ein geringerer Steuersatz zur Anwendung kommen, zum Beispiel 10 %.

KleinunternehmerInnen sind umsatzsteuerbefreit

Als KleinunternehmerIn sind Sie unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet, dass Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, aber auch keine Vorsteuer abziehen dürfen, wenn Sie eine Investition oder dergleichen tätigen.

Achtung!

Als KleinunternehmerIn dürfen Sie auf Ihren Honorarnoten keine Umsatzsteuer ausweisen! Tun Sie es dennoch, müssen Sie die Umsatzsteuer jedenfalls an das Finanzamt abführen. Und zwar auch dann, wenn Ihr Umsatz vielleicht weit unter der 35.000-Euro-Grenze (bis 2019: 30.000 Euro) liegt.

Verzicht auf die Umsatzsteuer-Befreiung

Sie haben die Möglichkeit, auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten. Das kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn Sie hohe Investitionen oder betriebliche Ausgaben hatten und dafür die Vorsteuer geltend machen wollen. In diesem Fall müssen Sie dem Finanzamt schriftlich mitteilen, dass Sie der Regelbesteuerung unterliegen wollen.

Achtung!

Der Verzicht auf die Umsatzsteuer-Befreiung ist für fünf Jahre bindend. Sie müssen in der Folge die Umsatzsteuer, die auf Ihren Honorarnoten ausgewiesen ist, an das Finanzamt abführen. Zudem sind Sie dann verpflichtet, vierteljährlich oder monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung und einmal jährlich eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben.

Wer muss welche Erklärung abgeben?

  • Nehmen Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, müssen Sie bei jährlichen Nettoumsätzen bis 35.000 Euro (bis 2019: 30.000) keine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abgeben, außer Sie werden vom Finanzamt dazu aufgefordert.
  • Haben Sie Nettoumsätze von über 35.000 Euro pro Jahr (bis 2019: 30.000 Euro) oder einen Regelbesteuerungsantrag gestellt, müssen Sie Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben (entweder monatlich oder, bei Nettoumsätzen unter 100.000 Euro, vierteljährlich). Zudem müssen Sie einmal jährlich eine Umsatzsteuererklärung einreichen.

Umsatzsteuergrenze überschritten?

Innerhalb von fünf Jahren können Sie als freie/r DienstnehmerIn oder Neue/r Selbstständige/r einmalig die Grenze von 35.000 Euro (bis 2019: 30.000 Euro) um maximal 15 Prozent überschreiten und daher Nettoeinnahmen von bis zu 40.250 Euro (bis 2019: 34.500 Euro) haben, ohne aus der Kleinunternehmerregelung zu fallen. Das entspricht bei einem Umsatzsteuersatz von 20 % Bruttoumsätzen von 48.300 Euro (bis 2019: 41.400 Euro).

Als Kleinunternehmer gilt ein Selbständiger, wenn bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, muss der Jahresumsatz unter 30.000 Euro liegen. Innerhalb von fünf Jahren darf die Grenze auch einmalig um maximal 15 Prozent überschritten werden. Die Umsatzsteuerbefreiung wird unechte Steuerbefreiung genannt und ist im Umsatzsteuergesetz als sogenannte Kleinunternehmerregelung festgehalten.

Umsatzsteuerbefreiung – Steuerreglung bei Kleinunternehmen

Welche Steuern muss ein Kleinunternehmer zahlen Österreich?
Gerade in den ersten Jahren der Selbstständigkeit ist die Kleinunternehmerregelung eine gute Option.

Für den Kleinunternehmer bedeutet die Umsatzsteuerbefreiung, dass er keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen darf und sie deshalb auch nicht an das Finanzamt abführen muss. Er verliert dabei das Recht auf den Vorsteuerabzug. Stellt der Kleinunternehmer dennoch Umsatzsteuer in Rechnung, gilt die Befreiung nicht mehr und er muss sie dann auch abführen. Die Kleinunternehmerregelung ist jedoch keine Pflicht, der Unternehmer kann auch auf sie verzichten. Der Verzicht ist dann von Vorteil, wenn der Kleinunternehmer vor allem andere Unternehmer als Kunden hat, denn dann kommt der Vorsteuerabzug zum Tragen. Der Verzicht muss beim zuständigen Finanzamt schriftlich eingebracht werden und ist für mindestens 5 Jahre bindend. Erst danach ist ein Widerruf möglich und die Kleinunternehmerregelung kann erneut in Anspruch genommen werden.

Sozialversicherung für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer können eine Ausnahme von der Krankenversicherung bei der Sozialversicherung für Gewerbliche Wirtschaft beantragen. Es entfällt dann auch die Selbständigenvorsorge und es ist lediglich die Unfallversicherung zu bezahlen. Für den Sozialversicherungsträger gilt als Kleinunternehmer, wer über jährliche Einkünfte bis zu einer Höhe von 4.743,72 Euro verfügt oder dessen Umsatz aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten unter 30.000 Euro liegt, wobei Einkünfte definiert sind als Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Liegt noch kein Einkommensbescheid vor, muss dem Sozialversicherungsträger in einem schriftlichen Antrag glaubhaft gemacht werden, dass er die Grenzen nicht überschreiten wird.

Ausnahme von der Krankenversicherung

Der Antrag kann nur von einer natürlichen Person gestellt werden, für Gesellschaften und Geschäftsführer von Gesellschaften gibt es keine Ausnahme von der Krankenversicherung. Wurde die Ausnahme von der Krankenversicherung in Anspruch genommen, besteht für den Kleinunternehmer jedoch keine Absicherung im Krankheitsfall. Ist kein Versicherungsschutz durch eine andere, zusätzliche Tätigkeit gegeben, müssen sämtliche Behandlungskosten im Krankheitsfall selbst bezahlt werden.

Welche Steuern fallen als Kleinunternehmer an?

Einkommensteuer: Auch Kleinunternehmer müssen ihren Gewinn besteuern. Die Einkommensteuer wird auf den Gewinn (Einnahmen – Ausgaben) angesetzt. Weiterhin gilt der Grundfreibetrag von 9.408 Euro für Alleinstehende und 18.816 Euro für Verheiratete und Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft (Stand: 2020).

Wie viel darf ich als Kleinunternehmer verdienen Österreich?

Kleinunternehmerregelung 2022 in Österreich. Wer als Selbstständiger in Österreich eine Umsatzgrenze von 35.000 Euro (Stand 2020) nicht überschreitet, gilt als Kleinunternehmer. Durch die Kleinunternehmerregelung ergeben sich Erleichterungen bei der Umsatzsteuer und Sozialversicherung.

Wann muss man als Kleinunternehmer Steuern zahlen?

Überschreiten Sie im laufenden Jahr die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung (22.000 €), gilt für Sie im nächsten Jahr die Regelbesteuerung. Sie sind somit im Folgejahr verpflichtet, Ihre Leistungen zzgl. Umsatzsteuer abzurechnen.

Wie viel darf man als Kleinunternehmer verdienen ohne Steuern zu zahlen?

Kleingewerbetreibende müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen und Gewerbesteuern zahlen – genau wie ein gewöhnliches Gewerbe. Du musst keine Gewerbesteuer zahlen, wenn dein Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro nicht überschreitet.