Wer ist gesetzlich pflegeversichert

Die Versicherungspflicht zur Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Pflicht- oder freiwilliges Mitglied Ihrer Krankenkasse sind. Die Pflegeversicherung wird von Ihrer Krankenkasse �ber eine eigene "Pflegekasse" durchgef�hrt. Wer sich (und seine Angeh�rigen) jedoch anderweitig im gleichwertigen Umfang gegen Pflegebed�rftigkeit versichert, kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht zur Pflegeversicherung befreien lassen.

Die Beitr�ge zur Pflegeversicherung werden von allen Pflegekassen pauschal mit einem Beitragssatz von 3,05 Prozent (Stand: 2022) des Bruttoentgeltes berechnet und von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur H�lfte getragen. Eine Ausnahme davon besteht f�r das Bundesland Sachsen. Da hier der Bu�- und Bettag nicht der Finanzierung der Pflegeversicherung zum Opfer gefallen ist, teilt sich der Beitragssatz von 3,05 Prozent nicht h�lftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf. Die Arbeitgeber tragen hier 1,025 Prozent und die Arbeitnehmer 2,025 Prozent.

Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschliessen.

Zusatzbeitrag f�r Kinderlose
Schon seit 01.01.2005 zahlen Kinderlose einen Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung in H�he vonzun�chst 0,25 Prozentpunkten. Im Juni 2021 wurde dieser im Rahmen des GVWG mit Wirkung ab 01.01.2022 auf 0,35 Prozentpunkte angehoben (vgl. Linkbox). Der Beitragszuschlag ist alleine vom Mitglied zu zahlen, gilt jedoch nicht f�r Rentner, die vor dem 01.01.1940 geboren wurden, sowie Kinder und Jugendliche bis zum 23. Lebensjahr. Details und Hintergr�nde dazu finden Sie in unserem Newsarchiv.

Mehr Informationen zur Pflegeversicherung

Immer mehr vor allem ältere Menschen sind auf Pflege angeweisen. Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert dieses Risiko ab. Die Pflegeversicherung ist verpflichtend für alle gesetzlich und privat Versicherten in Deutschland.

Der Beitragssatz für gesetzliche Versicherte zur Pflegeversicherung beläuft sich auf 3,05  Prozent vom Bruttogehalt oder der Rente. Kinderlose über 23 zahlen einen höheren Beitrag von 3,4 Prozent. Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge zur Pflegeversicherung zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt. Die Beiträge werden von der jeweiligen Krankenversicherung erhoben.

Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung: Gesetzliche Versicherte sind über ihre gesetzliche Krankenkasse in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) abgesichert, privat Versicherte über die private Pflegeversicherung (PPV) ihrer Krankenversicherung. Leistungen und Regelwerk sind für beide Bereiche gleich. Da die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der sozialen oder privaten Pflegeversicherung zur Absicherung des Pflegerisikos in der Regel nicht ausreichen, kann der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sinnvoll sein.

Menschen, die Pflege benötigen, können selbst entscheiden, ob sie von Pflegekräften oder von Angehörigen gepflegt werden wollen. Ihnen wird dann entweder professionelle Hilfe oder eine Geldsumme für die Angehörigen bereitgestellt. Je nach Pflegegrad reicht die Leistung der Pflegeversicherung unter Umständen nicht aus, sodass eine zusätzliche private Pflegeversicherung sinnvoll sein kann.

Der Grad der Pflegebedüftigkeit wird in Pflegegrade eins bis fünf eingeteilt. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen dieser Pflegegrade ist nun die Selbstständigkeit der Erkrankten in den Bereichen

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Diese Kriterien werden anhand eines Fragenkatalogs durch einen Gutachter geprüft. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegeversicherung darüber, ob der Pflegegrad zugebilligt wird. Die Begutachtung erfolgt dabei anhand eines Punktesystems. Die in den einzelnen Bereichen ermittelten Punkte werden zusammengezählt. Die Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad. Pflegegrade sind von 1 bis 5 eingeteilt:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtgung
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträctigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Von Neuerungen im Bereich der Pflegeversicherung profitieren vor allem Pflegebedürftige, die zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Tages- und Nachtpflege versorgt werden. Besonders deutlich erhöht ist die Leistung für Demenzkranke, die bisher in die Pflegestufe 0 fielen und nun automatisch in den Pflegegrad 2 eingestuft werden.

Ein Pflegebedürftiger, der von einer sogenannten eingeschränkten Alltagskompetenz betroffen ist, wird jeweils einen Pflegegrad höher eingestuft und erhält somit mehr Geld. Die eingeschränkte Alltagskompetenz wird anhand des neuen Prüfungsverfahrens zusammen mit dem Pflegegrad festgestellt.

Geldleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Dabei können die Leistungen durch einen Pflegedienst erbracht werden (Pflegesachleistungen) oder durch Familienmitglieder oder andere private Pflegepersonen zuhause (Pflegegeld). Sach- und Geldleistungen können auch kombiniert werden. Einen Teil der Pflegeleistungen übernimmt dann der Pflegedienst, einen anderen Teil die Familie. Geldleistungen aus der Pflegeversicherung sind steuerfrei.

Da die gesetzliche Pflegeversicherung trotz teilweise gestiegener Leistungen oft nicht ausreicht, um die tatsächlichen Pflegekosten zu bestreiten, kann man zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen.

Die private Pflegeversicherung wird in drei Varianten angeboten:

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vorher vereinbarten Tagessatz pro Pflegetag. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit einen vorher festgelegten Betrag. Damit ist der Pflegebedürftige in der Wahl der Pflege sehr flexibel. Außerdem spart man sich Streitereien mit der Versicherungsgesellschaft über Pflegeformen und deren Kosten. Der Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung wird unter bestimmten Bedingungen vom Staat mit fünf Euro pro Monat gefördert (Pflege-Bahr).

Die Pflegekostenversicherung erstattet die tatsächlich nachgewiesenen Kosten. Häufig wird hier die Zahlung eines bestimmten Prozent-Anteils an den tatsächlichen Pflegekosten vereinbart. Dadurch wird die Pflege durch Angehörige in geringerem Maße vergütet als die Betreuung durch Pflegedienste.

Die Pflegerentenversicherung kombiniert Versicherungsschutz und Sparvertrag. Pflegebedürftige erhalten für die Dauer der Pflegebedürftigkeit eine vorher festgeschriebene Pflegerente. Im Vergleich zur Pflegekostenversicherung und zur Pflegetagegeldversicherung ist die Pflegerentenversicherung die teuerste Form der Pflegeversicherung und wohl nur im Ausnahmefall sinnvoll.

  • Informationen zur privaten Pflege-Zusatzversicherung

Wann ist man Pflegeversichert?

In der Regel müssen sich alle Berufstätigen, Arbeitslosen und Rentner, deren Einkommen unterhalb der für 2021 geltenden Pflichtversicherungsgrenze von 5.362,50 Euro Brutto im Monat oder 64.350 Euro im Jahr (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld) liegt, bei einer gesetzlichen Pflegekasse versichern.

Wer ist in der Pflegeversicherung nicht versichert?

Studenten und Praktikanten; Postulanten und Novizen, die während ihrer Ausbildung noch keine satzungsmäßigen Mitglieder ihrer Gemeinschaft sind; Rentner und Rentenantragsteller; Personen, die, weil sie bisher keinen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten, der Krankenversicherungspflicht unterliegen.

Sind Privatversicherte Pflegeversichert?

Pflichtversicherung für gesetzlich und privat Versicherte Privatversicherte schließen ihre Pflegeversicherung in der Regel bei ihrem bisherigen PKV-Unternehmen ab. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten ihre Pflegeversicherung über ihre bisherige Krankenkasse.

Wer ist in der gesetzlichen und wer in der privaten Pflegeversicherung pflichtversichert?

In der Pflegeversicherung gilt der Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Das heißt: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird in die soziale Pflegeversicherung einbezogen. Wer privat krankenversichert ist, unterliegt der Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung.