Wieviel darf man im 2. jahr elternzeit dazu verdienen

Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind nicht dasselbe. Arbeitsrecht und Kind­er­be­treu­ungs­geld unterscheiden sich bei den Regelungen des Zu­ver­diensts und bei der Dauer des Anspruches. Die wichtigsten Regeln und Unter­scheid­ung­en:

Definitionen

Karenz ist der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit gegenüber dem Arbeitgeber. Die Karenz dauert maximal bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes.

Kinderbetreuungsgeld ist die Geldleistung, auf die aufgrund der Geburt des Kindes Anspruch besteht.

Für Geburten seit 1.3.2017 gibt es das einkommensabhängige Kind­er­betreuungsgeld und das flexible individuell gestaltbare Kind­er­be­treu­ungs­geld als Konto, das für alle Eltern einen gleich hohen Gesamtbetrag vorsieht.

Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze?

  • Beim einkommensabhängigen Modell liegt die Zuverdienstgrenze bei 7.300 Euro pro Kalenderjahr. Dies entspricht der Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro (2022) pro Anspruchsmonat.
  • Während Sie Kinderbetreuungsgeld als Konto beziehen, dürfen Sie 16.200 Euro im Kalenderjahr dazuverdienen. Dies entspricht bei unselbstständiger Tätigkeit einem Bruttolohn bzw. -gehalt von 1.230 Euro pro Monat (= 1.049,00 Lohnsteuerbemessungsgrundlage).

Zudem gibt es auch eine individuelle Zuverdienstgrenze für jene, die vor Geburt des Kindes über ein höheres Einkommen verfügt haben. Mit der individuellen Zuverdienstgrenze können Sie 60 % der Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes, in dem kein KBG bezogen wurde, dazuverdienen (max. drittvorletztes Jahr).

Wichtig

Die Höhe der individuellen Zuverdienstgrenze wird automatisch vom Krankenversicherungsträger übermittelt, sofern der Einkommenssteuerbescheid für das betreffende Jahr vorliegt.


Was versteht man unter Anspruchsmonat?

Wird nicht an allen Tagen eines Kalendermonats Kinderbetreuungsgeld bezogen, so zählt dieser Monat nicht als Anspruchsmonat und es ist vollkommen unerheblich, wie viel in diesem Monat verdient wird. Der Zuverdienst wird nur aus jenen Kalendermonaten be­mess­en, in denen an allen Tagen Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde. Einkünfte aus Monatsteilen vor oder nach dem Bezug von Kind­er­be­treu­ungs­geld gelten nicht als Zu­ver­dienst.

Beispiel

Bezug von Kinderbetreuungsgeld von 15.3. bis 14.9. Maßgeblich sind die Einkünfte in den Monaten April bis August. März und September sind in diesem Fall keine Anspruchsmonate und die Höhe des Zuverdienstes ist unbegrenzt!

Karenz & geringfügige Beschäftigung­

Arbeitsrechtliche Aspekte

Während der ganzen Karenzzeit können Sie beim selben Arbeitgeber eine Tätig­keit unter der Geringfügigkeitsgrenze ausüben. Diese liegt 2022 bei 485,85 Euro brutto monatlich. Bitte beachten Sie zusätzlich die Zu­ver­dienst­grenz­en Ihres Kinderbetreuungsgeldmodells!

Neu

Der Zuverdienst wird nur mehr aus jenen Kalendermonaten be­mess­en, in denen an allen Tagen Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde. Einkünfte aus Monatsteilen vor oder nach dem Bezug von Kind­er­be­treu­ungs­geld gelten rückwirkend ab 1.1.2010 nicht mehr als Zu­ver­dienst.

Karenz & Arbeiten über der Ge­ring­füg­ig­keits­grenze 

Arbeitsrechtliche Aspekte

Sie können neben dem karenzierten Dienstverhältnis mit dem Arbeitgeber für längstens 13 Wochen im Kalenderjahr auch eine Beschäftigung über der Ge­ring­fügig­keits­grenze vereinbaren. Während dieser Beschäftigung bleibt der Kündig­ungs- und Entlassungsschutz aufrecht. Arbeiten Sie jedoch länger als 13 Wochen, geht der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren!

Fällt die Karenzzeit nicht auf das ganze Kalenderjahr (Kalenderjahr = 1. Jänner bis 31. Dezember), kann eine Beschäftigung nur im aliquoten Ausmaß vereinbart werden.

Beispiel:

52 Wochen Karenz = 13 Wochen Beschäftigung
24 Wochen Karenz = 6 Wochen Beschäftigung
(13 : 52 = 0,25 x 24 = 6)

Bitte beachten Sie auch in diesem Fall die Zu­ver­dienst­grenze Ihres gewählten Kinder­be­treu­ungs­geld­modells!

Was versteht man unter Elternzeit?

Elternzeit wird die unbezahlte Arbeitsfreistellung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nach der Geburt eines Kindes genannt. Jeder Elternteil, der in einem Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf die Elternzeit bis das Neugeborene sein drittes Lebensjahr vollendet hat.

Was muss ich tun, bevor ich einen Minijob annehme?

Während Ihrer Elternzeit besteht Ihr bisheriger Arbeitsvertrag weiter. Wenn Sie einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen möchten, holen Sie vorher die Zustimmung Ihres eigentlichen Arbeitgebers ein. Ihr Arbeitgeber kann seine Zustimmung innerhalb von vier Wochen aus betrieblichen Gründen verweigern. Geschieht dies nicht fristgerecht, gilt sie als genehmigt.

Wie viel darf ich bei meinem Minijob verdienen?

Die monatliche Einkommensgrenze für einen geringfügigen Minijob beträgt derzeit 520 Euro.

Darf ich mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze nebeneinander ausüben?

Ja, das ist möglich. Beachten Sie dabei nur, dass Ihr Gesamtverdienst aus den jeweiligen Beschäftigungen durchschnittlich 520 Euro im Monat bzw. 6.240 Euro im Jahr nicht übersteigt.

Welche Sozialabgaben fallen für den Minijob an?

Grundsätzlich besteht in der Rentenversicherung die Versicherungspflicht, von der Sie sich befreien lassen können. Ihr Beitragssatz für die Rentenversicherung beträgt 3,6 Prozent von Ihrem Minijob-Entgelt. Haben Sie einen Minijob in einem Privathaushalt, zahlen Sie 13,6 Prozent. Ihre gesetzliche Krankenversicherung bleibt beitragsfrei bestehen, da ihr Arbeitsvertrag bei Ihrem eigentlichen Arbeitgeber während Ihrer Elternzeit ebenso bestehen bleibt. Ihr Minijob-Arbeitgeber zahlt neben einer Steuerpauschale auch einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung.

Wo finde ich einen geeigneten Minijob?

Die moderne Technik bietet Ihnen viele Alternativen zur klassischen Suche in der Tageszeitung. Einige Betriebe sind inzwischen dazu übergegangen, die Suche nach neuen Arbeitnehmern über das Internet durchzuführen. Am effektivsten und leichtesten klappt die Suche nach einem Minijob über Jobportale. Über diverse Filter und Suchfunktionen der Jobportale haben Sie viele Möglichkeiten, Ihre Suche nach Ihren persönlichen Wünschen zu gestalten. So kann der neue Minijob nur einen Mausklick entfernt sein!

Ob Sie auch einen Minijob bei Ihrem “alten” Arbeitgeber ausüben können, klären wir hier.

Wie viel darf ich in der Elternzeit dazu verdienen?

Leider gibt es keine Freibeträge. Jeder Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, selbst 400-Euro-Jobs. Beispiel: Eine Frau, die vor der Geburt ein monatliches Nettoeinkommen von 1.200 Euro hatte, bekommt ein Elterngeld von 804 Euro im Monat.

Welches Geld im 2 Jahr Elternzeit?

Für das „normale“ Elterngeld (genannt „Basiselterngeld“) gilt die grobe Faustregel: Das Basiselterngeld beträgt 65 Prozent des Nettolohns vor der Geburt des Kindes. Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf zwölf Monate Basiselterngeld in Höhe von monatlich maximal 1 800 Euro.

Wann lohnt es sich in der Elternzeit zu arbeiten?

Das Elterngeld beträgt ohne Nebenverdienst 1.800 Euro. Bei einem Nebenverdienst zum Elterngeld von 1.600 Euro netto kann sich der Nebenjob auf jeden Fall lohnen: Die Differenz zwischen früherem und aktuellem Gehalt beträgt 1.170 Euro.

Wird ein 450 Euro Job in der Elternzeit angerechnet?

Wenn Sie einen Mini-Job (bis 450 Euro pro Monat) haben, dann wird Ihr Einkommen daraus für das Elterngeld berücksichtigt. Auch vom Einkommen aus dem Mini-Job werden bei der Berechnung des Elterngelds Werbungskosten abgezogen, derzeit 83,33 Euro pro Monat.