Wohin geht meine stimme wenn ich nicht wählen gehe

Was soll meine kleine Stimme schon verändern? Ob jetzt die CDU oder die SPD eine Stimme mehr oder weniger hat, macht doch eh keinen Unterschied.

Auch das stimmt so nicht, denn:

1. Wenn alle so denken würden, dann würde keine*r wählen.

Wie sollen die Politiker*innen dann Deutschland regieren? Woher sollen die Politiker*innen wissen, wie sie regieren sollen? Sie können ja nicht mit allen Menschen sprechen.

2. Die Politiker*innen brauchen Informationen, wie sie regieren sollen.

Bei der Wahl können Sie den Politiker*innen mit Ihrer Stimme sagen: Ich bin mit vielen Ideen dieser Partei einverstanden. Denn die Politiker*innen sagen vor der Wahl: Wenn wir die Wahl gewinnen, dann regieren wir so. Sie als Wähler*in können mit Ihrer Stimme sagen, ob sie das wollen oder nicht.

Beispiel 1: Sie sind mit der Idee einer Partei überhaupt nicht einverstanden. Dann können Sie eine Partei wählen, die bessere Ideen hat. Auch so ist Ihre Stimme wichtig.

Beispiel 2: Keine Stimme abgeben kann vieles bedeuten, zum Beispiel: Sie sind mit allen Politiker*innen unzufrieden. Oder Sie sind von Ihrer Lieblingspartei enttäuscht. Oder Sie haben einen Termin, der Ihnen wichtiger war. Oder Sie haben es vergessen. Oder Sie waren gerade im Ausland. Die Politiker*innen wissen aber nicht, was der Grund war, warum Sie nicht wählen gegangen sind. Die Politiker*innen machen dann einfach weiter wie bisher.

3. Wenige Menschen wollen unbedingt etwas.

Es passiert immer wieder, dass eine kleine Gruppe von Menschen unbedingt etwas will. Von 82.000.000 Menschen in Deutschland gehen zum Beispiel nur 1.000 Menschen auf Demonstrationen. Diese 1.000 Menschen schreiben Texte im Internet und geben Interviews in Zeitungen oder im Fernsehen. Es kann passieren, dass viele Menschen dann denken: Aha, sehr viele Menschen in Deutschland denken so. Auch Politiker*innen denken das dann vielleicht. Doch es stimmt nicht. 81.999.000 Menschen können ganz anders denken.

Auch deswegen ist jede Stimme wichtig! Denn bei der Wahl können alle Menschen ihre Stimme abgeben. So sehen die Politiker*innen bei der Wahl viel besser, was ganz vielen Menschen wichtig ist.

4. Bei der Wahl sind alle Menschen gleich! Jeder Mensch hat das gleiche Stimmrecht.

Manche Menschen denken, dass sie gar nichts verändern können. Zum Beispiel, weil sie gerade arbeitslos sind. Oder weil Sie alleinerziehend sind. Doch bei der Wahl sind alle Menschen gleich. Die Stimme vom Chef von Volkswagen, der sehr viel Geld hat und viel entscheiden kann, ist genauso viel wert wie die Stimme eines arbeitslosen Menschen. Deswegen ist „zur Wahl gehen“ auch Macht zeigen. Jede einzelne Stimme hat den gleichen Wert wie alle anderen Stimmen.

5. Früher haben die Menschen in Deutschland dafür gekämpft, dass sie wählen können.

Früher haben nur reiche und mächtige Menschen entschieden, wie die Politik und die Gesetze in Deutschland sein sollen. Sie haben einfach so entschieden, wie es für sie am besten war. Das haben viele Menschen in Deutschland ungerecht gefunden: Warum entscheiden wenige Menschen alles? Und viele Menschen können nichts entscheiden? Also haben die Menschen damals dafür gekämpft, dass sie mitbestimmen können. Wahlen sind Mitbestimmung.

Wenn Sie also zur Wahl gehen, ist das Ihr Recht, mitzubestimmen. Viele Menschen in anderen Ländern wünschen sich sehr, dass sie ihre Regierung wählen und so mitbestimmen können.

Zusammenfassung: Jede Stimme ist wichtig!


Alle Menschen haben das Recht, sich selbst und ohne Hilfe von Anderen informieren zu können.
Aber viele Menschen haben Probleme, die Behörden-Sprache zu verstehen,
weil die Sprache für sie zu schwer ist.

Österreich ist eine Republik. Das heißt, die Österreicherinnen und die Österreicher wählen ihr Staatsoberhaupt.
In Österreich ist das der Bundespräsident.

Bei der Bundespräsidenten-Wahl wählen die Österreicherinnen und Österreicher einen Bundespräsidenten.
Die Wahl findet am 9. Oktober 2022 statt.

Wenn eine Person wählen will, ist es gut, wenn sie sich davor über die Wahl informieren kann.
Das Bundes-Ministerium für Inneres stellt deshalb Informationen in leichter Sprache zur Verfügung.
Die Texte in leichter Sprache sind ein Zusatzangebot und sollen Sie nur informieren.
Die Texte in leichter Sprache sind keine rechtliche Beratung.

Der Bundespräsident hat viele Aufgaben.

Zum Beispiel:

  • Er vertritt die Republik Österreich im Ausland,
  • er ernennt die Bundes-Regierung und entlässt die Bundes-Regierung,
  • er unterschreibt Bundesgesetze
  • und er hat den obersten Befehl über das österreichische Bundesheer.

Die Funktions-Periode der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten dauert 6 Jahre.
Das heißt, die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident wird immer nach 6 Jahren neu gewählt.
Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann höchstens 2 Mal hintereinander zur Wahl antreten.

Wer darf bei der Bundespräsidenten-Wahl wählen?

Aktiv wahlberechtigt heißt, dass eine Person wählen darf.

Aktiv wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt sind und Österreicherin oder Österreicher sind.
Eine Ausnahme gibt es nur für Personen, die ein Gericht zu einer Gefängnis-Strafe verurteilt hat.
Es kann in bestimmten Fällen sein, dass das Gericht eine Person vom Wahl-Recht ausschließt.

Es gibt keine Wahl-Pflicht.
Das heißt, man darf wählen, man muss aber nicht.

Wer darf sich wählen lassen?

Jede Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft kann sich zur Bundespräsidentin oder zum Bundespräsidenten wählen lassen.
Die Kandidatin oder der Kandidat muss aber am Tag der Wahl mindestens 35 Jahre alt sein.
Das nennt man passives Wahl-Recht.

Amtliche Wahlinformation

Sie bekommen in größeren Gemeinden eine Wahl-Verständigung 2 – 3 Wochen vor der Wahl mit der Post.

In der Wahl-Verständigung steht

  • Ihr Wahllokal, in dem Sie wählen können und
  • ob es barrierefrei ist.

Bitte bringen Sie die Wahl-Verständigung zur Wahl mit!

Wie wählen Sie im Wahllokal?

Am 9. Oktober 2022 gehen Sie in das Wahllokal.

Im Wahllokal nennen Sie Ihren Namen und zeigen Ihren Lichtbild-Ausweis.

Sie bekommen von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter den amtlichen Stimmzettel und ein leeres blaues Wahlkuvert.

Sie geben Ihre Stimme in der Wahlzelle ab. Sie kreuzen den Kandidaten an, den Sie wählen wollen.

Wenn Sie eine Behinderung haben und ohne fremde Hilfe nicht wählen können, darf eine Begleitperson Ihnen helfen und Sie auch in die Wahlzelle begleiten.

Geben Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das blaue Kuvert.

Werfen Sie das Kuvert in die Wahlurne ein. Oder geben Sie das Kuvert der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter wirft dann das Kuvert in die Wahlurne.

Wie sieht der Stimmzettel aus?

Auf dem Stimmzettel stehen die Namen der Personen, die Sie wählen können.
Sie kreuzen die Person an, die Sie wählen wollen. Wenn Sie keine Person ankreuzen oder
mehrere Personen ankreuzen, ist ihr Stimmzettel ungültig und ihre Stimme zählt nicht.

Barrierefrei wählen

Menschen mit Behinderungen müssen barrierefrei wählen können.
In Österreich haben Sie dafür mehrere Möglichkeiten.

1. Im Wahllokal barrierefrei wählen

In jeder Gemeinde sollte es mindestens ein Wahllokal geben, wo Sie barrierefrei wählen können.
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, steht in einer Liste auf der Homepage des Innenministeriums
und in größeren Gemeinden in der amtlichen Wahlinformation.

Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dürfen Sie in jedem anderen Wahllokal in
Österreich wählen. Das können Sie zum Beispiel machen, wenn Ihr Wahllokal nicht barrierefrei ist.
Dazu brauchen Sie eine Wahlkarte. Sie müssen die Wahlkarte rechtzeitig in Ihrer Gemeinde
beantragen.

In das Wahllokal müssen Sie einen Lichtbild-Ausweis mitnehmen.

Das ist zum Beispiel:

  • ein Reisepass
  • ein Behinderten-Ausweis
  • ein Führerschein oder
  • ein Personal-Ausweis

Wie können blinde und stark sehbehinderte Menschen wählen?

In jedem Wahllokal gibt es Stimmzettel-Schablonen.
Mit der Schablone können blinde Menschen den Stimmzettel ohne Unterstützung geheim ausfüllen.

Nach der Wahl nehmen Sie die Stimmzettel-Schablone mit. Sie können in das Wahllokal einen Blindenführ-Hund mitnehmen.

Wer darf eine Begleitperson in die Wahlzelle mitnehmen?

Sie haben eine Behinderung und können nicht alleine wählen?
Sie haben das Recht, dass Sie von einer selbst ausgewählten Begleitperson dabei unterstützt werden.
Sie müssen der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter aber sagen,
dass Sie mit dieser Begleitperson in die Wahlzelle gehen wollen.

2. Die Briefwahl

Sie können auch mit Briefwahl wählen. Dazu brauchen Sie eine Wahlkarte.

Das können Sie zum Beispiel machen, wenn Sie am Wahltag nicht zu Hause sind.
Sie können auch im Ausland mit Briefwahl wählen.
Sie können die Wahlkarte in der Gemeinde beantragen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist.
Sie füllen den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus.
Das heißt, Sie wählen ganz alleine. Niemand darf Ihnen sagen, wen Sie wählen sollen.
Niemand darf Ihnen dabei zusehen.

Wann bekommen Sie Ihre Wahlkarte?

Die Behörde verschickt die Wahlkarten ungefähr 3 Wochen vor dem Wahltag. Sie können die Stimme sofort abgeben, wenn Sie die Wahlkarte bekommen haben. Sie müssen nicht bis zum Wahltag damit warten.

Die Wahlkarte ist ein Kuvert, das Sie verschließen können.

In der Wahlkarte sind:

  • der amtliche Stimmzettel,
  • ein weißes Wahlkuvert und
  • ein weißes Informations-Blatt.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Nehmen Sie den amtlichen Stimmzettel und das Wahlkuvert heraus.

Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus.
Das heißt, Sie wählen ganz alleine. Niemand darf Ihnen sagen, wen Sie wählen sollen.
Niemand darf Ihnen dabei zusehen.

Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert.

Kleben Sie das Wahlkuvert zu und geben Sie es in die Wahlkarte zurück.

Auf der Wahlkarte gibt es ein Feld mit der Überschrift:
Eidesstattliche Erklärung bei einer Stimmabgabe mittels Briefwahl.
Sie müssen mit Ihrer Unterschrift erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich,
unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
Das heißt, dass Sie den Stimmzettel alleine und wirklich genau so, wie Sie wollen, ausgefüllt haben.

Kleben Sie die Wahlkarte zu.

Sorgen Sie dafür, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahl-Behörde ankommt.

Sie können die Wahlkarte zum Beispiel:

  • in einen Briefkasten der Post einwerfen,
  • auf einer Post-Geschäftsstelle aufgeben,
  • bei der jeder Bezirkswahl-Behörde oder
  • in jedem Wahllokal direkt abgeben.

Wenn Sie die Wahlkarte mit der Post schicken, müssen Sie kein Porto bezahlen. Die Wahlkarte muss spätestens am Tag der Wahl bei der zuständigen Wahl-Behörde angekommen sein.

Werfen Sie das Briefwahl-Kuvert daher schon ein paar Tage vorher in den Briefkasten.

3. Fliegende Wahlbehörde

Möchten Sie wählen, obwohl Sie zum Beispiel krank sind oder nicht gut gehen können?
Dann können Sie den Besuch einer fliegenden Wahlbehörde beantragen.
Die fliegende Wahlbehörde ist eine besondere Wahlbehörde. Sie besucht Sie an dem Ort, an dem Sie
am Wahltag sind. Sie können dann dort Ihre Stimme abgeben.
Sie brauchen auch dafür eine Wahlkarte.
Die Wahlkarte und den Besuch der fliegenden Wahlbehörde müssen Sie bei Ihrer Gemeinde
beantragen.
In Wien beantragen Sie die Wahl-Karte und den Besuch der fliegenden Wahlbehörde beim
Wahl-Referat in Ihrem Bezirk.
Es kostet nichts, wenn eine fliegende Wahl-Behörde zu Ihnen kommt.

Wie beantragen Sie eine Wahlkarte?
Sie können die Wahlkarte entweder persönlich oder schriftlich beantragen.

Schriftlich können Sie die Wahlkarte beantragen:

  • mit der Post
  • mit E-Mail
  • über das Internet oder
  • mit Fax.

Sie können die Wahlkarte nicht per Telefon beantragen!
Sie können die Wahlkarte schriftlich bis zum 5. Oktober 2022 bei der Gemeinde beantragen.
Sie können die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bis spätestens 7. Oktober 2022 um 12 Uhr beantragen und bekommen sie gleich mit.
Achtung: Die Wahlkarte ist nicht das gleiche wie die amtliche Wahlinformation!

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres finden Sie noch mehr und genauere Informationen zum Thema Wahlen. www.bpw22.at

Sie können ab 8. September 2022 auch diese Nummer anrufen, wenn Sie noch Fragen haben: 08 00 20 22 20

Zurück zur Seite

Was passiert wenn ich nicht wähle?

Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 19:11 Uhr: 1. Wenn ich nicht wähle geht meine Stimme automatisch an die Partei mit den wenigsten Stimmen... 2. Wenn ich nicht wähle geht meine Stimme automatisch an die Partei mit den meisten stimmen... Ich denke, die Stimme verfällt einfach. Ich habe übrigens schon per Briefwahl gewählt. Ich

Was passiert wenn man nicht wählt?

Ganz einfach lässt sich sagen: Wenn Sie nicht wählen, passiert mit Ihrer Stimme gar nichts. Bei der Auszählung der Wahl sind schließlich nur die abgegebenen, gültigen Stimmen von Bedeutung. Doch...

Was passiert wenn man nicht gewählt ist?

Da nur die gültigen Stimmen gezählt werden, wird durch jeden Nichtwähler das Gewicht einer abgegebenen Stimme größer. Nichtwählen begünstigt also alle anderen Parteien, die man nicht gewählt hätte. Denn während die eigene Partei eine mögliche Wählerstimme verliert, werden alle anderen Stimmen wertvoller.

Wie verändert sich die Wahlergebnisse durch die fehlende Stimmabgabe?

Allerdings verändern sich durch die fehlende Stimmabgabe indirekt die Wahlergebnisse. Da nur die gültigen Stimmen gezählt werden, wird durch jeden Nichtwähler das Gewicht einer abgegebenen Stimme größer. Nichtwählen begünstigt also alle anderen Parteien, die man nicht gewählt hätte.

Was passiert bei zu geringer Wahlbeteiligung?

h., es gibt keine Mindestzahl an abgegebenen Stimmen, unterhalb derer die Wahl ungültig wäre. Leere Wahlzettel gelten nach dem Bundeswahlgesetz als ungültig (§ 39 BWahlG). Auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalebene sinkt die Wahlbeteiligung seit ihrem Höhepunkt in den 1970ern.

Was zeichnet einen protestwähler aus?

Protestwähler gelten nach herkömmlicher Meinung als mehrheitlich nicht ideologisch festgelegt. Ihre Wahlpräferenz schwanke zwischen links- und rechtspopulistischen Parteien sowie der Nichtwahl. Dementsprechend werden unter den Protestwählern viele Wechselwähler verortet.

Was passiert mit den Stimmen der sonstigen Parteien?

Wer seine Erststimme einem Einzelbewerber oder einem Bewerber, dessen Partei keine zugehörige Landesliste aufgestellt hat, geben will, ist zum Stimmensplitting gezwungen. Das Bundeswahlgesetz bestimmt, dass die Zweitstimme in so einem Fall nicht gezählt wird, wenn der Einzelbewerber in den Bundestag gewählt wird.

Wie enthalte ich mich bei der Wahl?

Bei Wahlen (Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen) ist die Möglichkeit einer Stimmenthaltung auf dem Stimmzettel in Deutschland gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. § 30 BWG). Denn aus einer Enthaltung kann weder ein Wählerwille abgeleitet noch ein Abgeordneter gewählt werden.