Kann ich mit 60 in Rente gehen Jahrgang 1965

Jahrelang für sich und die Gesellschaft gearbeitet, erwartet Sie mit spätestens 67 die wohlverdiente Ruhe: Zeit für sich, Ihre Lieben, Ihre Hobbys. Lesen Sie, was Sie tun können, wenn Sie nicht mehr so lange warten wollen.

01.09.2021 • 4 min Lesezeit

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Auf den Punkt

 

  • Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 Lebensjahre angehoben.

  • Es ist in Deutschland weiterhin möglich, auch früher in Rente zu gehen, etwa im Rahmen der Rente mit 63.

  • Schwerbehinderte können mithilfe des Altersruhegelds für Menschen mit Behinderung deutlich früher in Altersrente gehen.

  • Ihre Rente müssen Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.

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Renteneintritt

Seit wann gibt es die Rente mit 67?

Auf Grundlage des sogenannten Altersgrenzenanpassungsgesetzes wird die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2012 stufenweise angehoben. Während das Renteneintrittsalter zuvor noch bei 65 Jahren lag, wird es am Ende dieser Anhebung 67 Lebensjahre betragen. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze zu diesem Zweck bis 2023 um jährlich einen Monat und ab 2024 um jährlich zwei Monate erhöht.

 

Wann kann ich in Rente gehen?

Ihr eigener Rentenbeginn ist direkt mit Ihrem Geburtsjahr verknüpft. Wann Sie in Rente gehen können, hängt maßgeblich von Ihrem Geburtsjahr ab. In der folgenden Tabelle können Sie Ihr Renteneintrittsalter auf einen Blick ablesen und sich einen Überblick über die Alterserhöhung im Zuge der Rente mit 67 verschaffen.

Geburtsjahr

Renteneintrittsalter

195465 Jahre, 8 Monate195565 Jahre, 9 Monate195665 Jahre, 10 Monate195765 Jahre, 11 Monate195866 Jahre195966 Jahre, 2 Monate196066 Jahre, 4 Monate196166 Jahre, 6 Monate196266 Jahre, 8 Monate196366 Jahre, 10 Monateab 196467 Jahre

Arbeitnehmer, die 1947 das Licht der Welt erblickten, durften mit 65 Jahren und einem Monat abschlagsfrei in Rente gehen. Bis zum Geburtsjahrgang 1958 steigt das Eintrittsalter um jeweils einen Monat an. Wer 1958 geboren wurde, kann also im Jahr 2024 mit genau 66 Jahren den wohlverdienten Ruhestand genießen. Ab dem Geburtsjahrgang 1959 wird dann das Renteneintrittsalter um zwei Monate erhöht, bis schließlich für die Jahrgänge ab 1964 die Rente mit 67 gilt.

Beispiel: Erhöhtes Renteneintrittsalter

Marita S. ist im September 1956 geboren. Nach der alten Regelung hätte sie die Möglichkeit gehabt, mit 65 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Also im September 2021. Im Rahmen der Rente mit 67 und der entsprechenden Anhebung des Renteneintrittsalters steigt ihr Renteneintrittsalter jedoch um insgesamt 10 Monate an. Damit verschiebt sich ihr Renteneintritt auf den Juli 2022.

 

Kann ich früher in Rente gehen?

Ja, Sie können. Trotz der Rente mit 67 ist es in Deutschland natürlich auch weiterhin möglich, früher in Rente zu gehen. Das bekannteste Modell hierfür ist die Rente mit 63, die vom Gesetzgeber als Teil des sogenannten Rentenpakets beschlossen wurde und seit dem 1. Juli 2014 gilt. Um diese Rente abschlagsfrei in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie besonders langjährig versichert sein. Das bedeutet: Sie müssen auf mindestens 45 Beitragsjahre kommen. Haben Sie mindestens 35 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt, gelten Sie als langjährig Versicherter und können ebenfalls vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Dann müssen Sie aber Abschläge in Kauf nehmen. Erfahren Sie mehr zur Rente mit 63.

 

Kann ich mit 60 in Rente gehen Jahrgang 1965

 

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Sonderfälle

Was bedeutet Rente für besonders langjährig Versicherte?

Als besonders langjährig versichert gilt, wer 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung gesammelt hat. Angerechnet wird hierbei auch Folgendes:

  • Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben,
  • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag,
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege,
  • Wehr- und Zivildienstpflicht,
  • Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen
  • und sogenannte Ersatzzeiten. Unter diese fallen etwa Monate der politischen Verfolgung in der DDR.

Besonders langjährig Versicherte hatten nach der deutschen Gesetzgebung ursprünglich die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Dies gilt wegen der graduellen Anhebung des Renteneintrittsalters mittlerweile nicht mehr vollumfänglich: Ist Ihr Geburtsjahr etwa 1964, dann können Sie auch im Rahmen der Rente für besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Jahren in Rente gehen. Ein vorzeitiger Erhalt der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist nicht möglich.

 

Wird die Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente angerechnet?

Sei es wegen eines Unfalls, einer Erkrankung oder einer anderen Einschränkung: Manche Bürger haben nicht die Möglichkeit, ein Leben lang auf die Rente mit 67 hinzuarbeiten. Deshalb gibt es die sogenannte Erwerbsminderungsrente, die bis zum tatsächlichen Renteneintritt das (geminderte) Einkommen ergänzt. Auch hier hat sich zuletzt einiges geändert: Bis 2011 lag das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente noch bei 63 Jahren. Seit 2012 steigt es jedoch schrittweise auf 65 Jahre an. Im Jahr 2024 gehen Betroffene dann frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei wegen Erwerbsminderung in Rente. Anders verhält es sich für erwerbsgeminderte Versicherte, die 35 Pflichtbeitragsjahre haben. Sie bekommen weiterhin mit 63 eine abschlagsfreie Rente. Ab dem Jahr 2024 gilt das jedoch nur noch für Versicherte, die 40 Beitragsjahre auf dem Konto haben.

 

Wann kann ich als Schwerbehinderter in Altersrente gehen?

Gesundheitliche Einschränkungen können dazu führen, dass Betroffene kürzer oder mit Unterbrechungen arbeiten und in die Rentenkassen einzahlen. Deshalb sieht der Gesetzgeber hier vor, dass Schwerbehinderte – mit der entsprechenden anerkannten Einstufung – mithilfe des Altersruhegelds für Menschen mit Behinderung deutlich früher in die Altersrente gehen können. Das Altersruhegeld wird bereits nach 35 Versicherungsjahren gewährt und bezieht auch Zeiten der Schulausbildung und Arbeitslosigkeit mit ein. Zudem kann Schwerbehinderten pro Kind eine Berücksichtigungszeit von maximal zehn Jahren angerechnet werden.

Auch beim Altersruhegeld für Menschen mit Behinderung sind die Altersgrenzen zuletzt schrittweise nach hinten verschoben worden. Während 1954 Geborene die Rente noch mit 63 Jahren und acht Monaten ohne Abschläge in Anspruch nehmen konnten, liegt diese Grenze für 1964 Geborene bei 65 Jahren.

Beispiel: Rente mit Abschlägen

Manfred S. ist im Jahr 1965 geboren. Für ihn gilt die Rente mit 67. Ohne Abschläge darf er seinen Ruhestand ab dem Jahr 2032 genießen. Seine Rente beläuft sich dann auf 1.200 Euro. Die Rente mit 67 kommt jedoch für Herrn S. nicht in Frage, er will bereits vorher in Rente gehen. Das früheste Renteneintrittsalter liegt bei 63 Jahren. Für jeden Monat, den er vor seinem 67. Geburtstag in Rente geht, erwartet ihn ein Abschlag von 0,3 Prozent. Damit sind es bei Manfred S. 14,4 Prozent in vier Jahren. Verabschiedet er sich mit 63 Jahren in den Ruhestand, erhält er monatlich 172,80 Euro weniger. Aufs Jahr gerechnet beträgt die Kürzung 2.073,60 Euro. Diese Abschläge gelten für die gesamte Laufzeit von Herrn S.‘ Rente. Das verdeutlicht: Für alle, die keine Lust auf die Rente mit 67 haben, ist es empfehlenswert, sich individuell beraten zu lassen.

 

 

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Höhe der Rente

Wie viel Rente bekomme ich?

Wie hoch die eigene Rente ausfällt, hängt maßgeblich von Ihrem Renteneintrittsalter und von Ihrem erzielten Bruttoeinkommen ab. Zudem können auch freiwillig geleistete Beiträge Ihren Rentenanspruch steigern. Für die Hochrechnung Ihrer voraussichtlichen Rentenbezüge können Sie beispielsweise den Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung benutzen.

Die maximale Rente liegt derzeit bei 3.141 Euro im Monat. Diese Höchstrente ist jedoch kaum mehr als ein rechnerischer Wert, da er die Einzahlung maximaler Beiträge über 50 Beitragsjahre voraussetzt. Tatsächlich sinkt das Rentenniveau in Deutschland aufgrund der steigenden Anzahl von Rentenbeziehern im Vergleich zur Zahl der Beitragszahler derzeit stetig.

 

Was, wenn die Rente nicht reicht?

Nicht genug Geld im Ruhestand trotz langjähriger Erwerbstätigkeit: Gerade für viele jüngere Menschen in befristeten Jobs ist das aufgrund des sinkenden Rentenniveaus mittlerweile ein ernstzunehmendes Szenario. Die Zahl derer, die sich etwas Geld zu ihrer Rente hinzuverdienen müssen oder wollen, wird deshalb wohl in Zukunft weiter steigen.

Gut also, dass die Regelungen zum Hinzuverdienst zur Rente zuletzt stark vereinfacht worden sind. Seit 2017 gilt in Deutschland nämlich ein jährlicher anrechnungsfreier Hinzuverdienst von 6.300 Euro. Bei Minijobs gilt wiederum eine Jahresverdienstgrenze von 5.400 Euro.

 

Rentenantrag

Wo kann ich einen Rentenantrag stellen?

Ihre Rente müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Sie können den entsprechenden Antrag stellen, sobald Sie die entsprechende Wartezeit und das notwendige Lebensalter erreicht haben (direkt am Monatsanfang oder im Folgemonat). Wollen Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten, dann sollten Sie den Antrag spätestens drei Monate vor dem Beginn der ersten anvisierten Rentenzahlung einreichen. Mittlerweile können Sie die Anträge bei der DRV auch direkt online stellen.

 

Wer hilft beim Rentenantrag ausfüllen?

Wenn es um Ihre persönlichen Rentenpläne geht, taucht mit Sicherheit die eine oder andere Frage auf. Am besten beraten werden Sie bei Klärungsbedarf zu Ihrem Rentenantrag direkt von der Service-Hotline der Deutschen Rentenversicherung. Diese nimmt sich Ihren Fragen an und durchleuchtet jeden Einzelfall. Ganz gleich, ob Sie Fragen zur Rente mit 67 haben, mehr zur Versteuerung Ihrer Altersbezüge erfahren möchten oder Näheres zum individuellen Renteneintrittsalter wissen wollen. Erreichen können Sie die Service-Hotline unter: 0800 1000 4800

 

Wann bekommt man den Rentenbescheid?

Ihren Rentenbescheid erhalten Sie zeitnah nach dem Einreichen Ihres Rentenantrags bei der Deutschen Rentenversicherung. Wie lange die Prüfung Ihres Antrags im Einzelfall dauert, ist nicht genau abzuschätzen. In der Regel geht die DRV jedoch von einem Prüfungs- und Bearbeitungszeitraum von drei Monaten aus.

In Ihrem Rentenbescheid werden Sie darüber informiert, welche Rentenart Ihnen zusteht, wie viel Rente Sie monatlich bekommen, wann Sie Ihre erste Zahlung erhalten, wie lange die Zahlungen andauern werden und welche Zeiten dafür berücksichtigt wurden.

 

Was kann ich tun, wenn mein Rentenantrag abgelehnt oder falsch berechnet wurde?

Auch wenn Ihre Rente abgelehnt wird, erhalten Sie dazu einen Bescheid mit einer Begründung. Gegen diesen können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlichen Widerspruch einlegen. Eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung findet sich am Ende des Schreibens. Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, dann hilft nur noch eine Klage beim Sozialgericht.

Obwohl die Rente zum Großteil automatisch erfasst wird, sind Fehler in der Rentenberechnung nicht ausgeschlossen. Prüfen sollten Sie deshalb u. a. folgende Angaben:

  • Stimmt die im Bescheid angegebene Rentenart?
  • Ist Ihre Krankenkasse korrekt?
  • Wurden Kindererziehungszeiten richtig angerechnet?
  • Erfolgte die Berechnung von Abschlägen angemessen?
  • Wurden alle freiwilligen Zahlungen angeführt?

Inkl. Sozialrechtsschutz

 

Die ARAG Privatrechtsschutzversicherung hilft Ihnen gelassen zu bleiben.
Wir setzten uns u. a. für Sie ein, wenn Ihre Rente falsch berechnet wurde.

 

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Wann kann ich in Rente gehen wenn ich 1965 geboren bin?

Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent.

Kann ich mit 60 in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?

Viele denken, sie könnten in einem Alter von 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie 45 Jahre lang erwerbstätig waren. Die Annahme ist nicht richtig, denn ein Rentenanspruch besteht erst mit einem Alter von 63 Jahren und vier Monaten, sofern Sie im Jahr 1954 geboren wurden.

Kann ich auch schon mit 60 in Rente gehen?

Doch einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente gibt es mit 60 Jahren in der Regel nicht mehr. Die Regelaltersgrenze ist nach der letzten Rentenreform auf 67 Jahre angehoben worden. Erstmals gilt sie für die Geburtsjahre ab 1964. Was bleibt, ist die Überbrückung der fehlenden Jahre mit privaten Mitteln.

Welche Voraussetzungen für Rente mit 60?

Besonders langjährig versicherte Frauen konnten bis 2017 die sogenannte Frauenaltersrente mit 60 in Anspruch nehmen. Die Altersrente mit 60 wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit ist nur für Geburtsjahrgänge vor 1952 möglich.