Wann muss sich beim jobcenter melden wenn arbeitsvertrag ausläuft

In der Sozialberatung des SoVD in Schleswig-Holstein ist das eine Frage, die sehr viele Menschen umtreibt. Und das ist völlig verständlich. Wenn jemand seit vielen Monaten nicht mehr arbeiten kann, immer wieder zwischen Arzt und Arbeitgeber pendelt – und dazu noch Probleme mit der Krankenkasse aufkommen – dann ist das emotional nur schwer zu verkraften. Nach bald anderthalben Jahren Krankengeld winken dann schnell Existenzängste. Habe ich nach der Aussteuerung kein Geld mehr? Bin ich nach der Aussteuerung überhaupt noch krankenversichert?

In diesem Beitrag wollen wir mit einigen Mythen aufräumen. Wenn Sie sich an unsere Empfehlungen halten, können Sie dem Übergang vom Kranken- zum Arbeitslosengeld deutlich entspannter entgegen sehen.

Gibt es eine gesetzliche Frist, in der ich mich bei der Arbeitsagentur melden muss, wenn das Krankengeld ausläuft?

Nein, die gibt es nicht. Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Auslaufen Ihrer Beschäftigung beim Arbeitsamt melden – sonst droht eine Sperre. Wenn Sie wegen Krankheit ausgesteuert werden, besteht ein solches Risiko jedoch nicht.

Mit anderen Worten: Selbst wenn Sie sich erst an dem Tag beim Arbeitsamt melden, an dem das Krankengeld ausläuft, geht Ihr Anspruch nicht verloren.

Kann ich mir mit der Meldung beim Arbeitsamt also ruhig Zeit lassen?

Theoretisch schon. Aber Sie sollten nicht bis auf den letzten Drücker warten. Warum? Da ist zum einen das nicht zu unterschätzende Gefühl von Sicherheit. Stellen Sie sich vor, Sie beziehen seit vielen Monaten Krankengeld. Das bedeutet nicht nur, dass Sie mit einem kleineren Einkommen als früher über die Runden kommen müssen. Sie sitzen außerdem zwischen mehreren Stühlen: Arbeitgeber, Hausarzt, Krankenkasse.

Dann ist da die alles entscheidende Frage, wie es mit Ihnen weitergeht. Zurück in den Job? Weiter abwarten? Erwerbsminderungsrente beantragen? Wäre es da nicht beruhigend, wenn Sie schon vor dem letzten Tag des Krankengeldes Ihre Bewilligung zum Arbeitslosengeld in der Tasche hätten?

Was ist das Schlimmste, das passieren kann, wenn ich erst später zur Arbeitsagentur gehe?

Sobald Sie dem Mitarbeiter im Amt gegenübersitzen, erfolgen zwei Prüfungen. Zum einen geht es um Ihren generellen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weil Sie aber unmittelbar aus dem Krankengeld kommen, müssen Sie auch noch die amtsärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen. Keine Sorge – Sie müssen sich keinem Gutachter vorstellen. Aber das Arbeitsamt prüft nach Aktenlage, inwiefern Sie nun vor dem Hintergrund Ihrer Erkrankung anspruchsberechtigt sind. Läuft es über die Nahtlosigkeitsregelung oder nicht? Erst wenn auch diese Prüfung abgeschlossen ist, kann das Geld ausgezahlt werden.

Falls Sie also spät dran sind, kann es manchmal vorkommen, dass die Bundesagentur für Arbeit noch eine Weile für Ihren Antrag braucht. Das heißt aber nicht, dass Sie Ihren Anspruch verlieren oder weniger Geld bekommen. Erstens wird das Arbeitslosengeld ohnehin erst am Ende des Monats überwiesen. Und zweitens bekommen Sie bei eventuellen Verzögerungen nach der Bearbeitung Ihres Antrags eine Nachzahlung.

Und noch eine wichtige Information: Zum Ende des Krankengelds wird Ihre Kasse Sie anschreiben. In dem Brief steht unter anderem, dass Ihr Krankenversicherungsschutz erlischt. Keine Panik. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie automatisch krankenversichert. Außerdem gilt nach der Aussteuerung der sogenannte „Nachversicherungsschutz“. Für einen Monat nach dem Krankengeld sind Sie auf jeden Fall weiter krankenversichert. Diese Angst sind Sie jetzt also auch los.

Wann muss sich beim jobcenter melden wenn arbeitsvertrag ausläuft
Hat ein Aufhebungsvertrag einen Einfluss auf das Arbeitslosengeld?

Eine Alternative zur Kündigung stellt im Arbeitsrecht ein Aufhebungsvertrag dar. Dieser hat vor allem den Vorteil, dass weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten müssen. Zudem kann ein bestehender Kündigungsschutz umgangen werden.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können vom Aufhebungsvertrag profitieren. Arbeitnehmer müssen allerdings damit rechnen, dass ein solcher Vertrag mit einem Risiko verbunden ist. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann nämlich zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

Wann kann bei einem Aufhebungsvertrag das Arbeitslosengeld gesperrt werden? Wann müssen Sie das Arbeitsamt über den Aufhebungsvertrag informieren? Wie lange wird bei einem Auflösungsvertrag das Arbeitslosengeld gesperrt? Kann diese Sperrzeit von der Agentur für Arbeit verkürzt werden? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

  • Kompaktwissen: Arbeitslosengeld beim Aufhebungsvertrag
  • Wann müssen Sie einen Aufhebungsvertrag beim Arbeitsamt melden?
  • Sperrzeit: Bekommen Sie Arbeitslosengeld (ALG) bei einem Aufhebungsvertrag?
    • Wie lange dauert die Sperrzeit vom Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag?
    • Kann die Sperrzeit vom Arbeitsamt bei einem Aufhebungsvertrag verkürzt werden?
    • In welchen Fällen wird beim Aufhebungsvertrag keine Arbeitslosengeldsperre verhängt?
    • Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld: Die Sperrzeit umgehen
    • Weiterführende Suchanfragen
    • Weitere interessante Ratgeber

Kompaktwissen: Arbeitslosengeld beim Aufhebungsvertrag

Besteht trotz Aufhebungsvertrag ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ja, auch nach der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags kann ein Anspruch auf ALG I bzw. II bestehen.

Bis wann muss ich mich bei einem Aufhebungsvertrag beim Arbeitsamt melden?

In diesem Fall müssen Sie die Behörde innerhalb von drei Tagen darüber informieren, dass Ihr Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Was ist vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zu beachten?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen von sich aus eine Abfindung in Form eines Aufhebungsvertrages anbietet, ist er sich Ihrer Rechte bewusst. Allerdings ist das Angebot meist weit von einer fairen Abfindung entfernt. Die Experten von CONNY prüfen gerne Ihren Vertrag.

Wann müssen Sie einen Aufhebungsvertrag beim Arbeitsamt melden?

Es kann unterschiedliche Gründe dafür geben, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Viele Arbeitnehmer stellen sich in diesem Zusammenhang allerdings oftmals folgende wichtige Frage: „Bekomme ich Arbeitslosengeld bei einem Aufhebungsvertrag?“

Wenn die Freundin in eine andere Stadt zieht, weil sie dort ein Jobangebot angenommen hat, möchten Sie ihr als Partner natürlich folgen. Besonders bei kurzfristigen Umzügen kann allerdings die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden. In diesem Fall kommt der Aufhebungsvertrag in Betracht.

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Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld: Der Anspruch kann unter Umständen bis zu zwölf Wochen ruhen.

Haben Sie allerdings keinen Job in Aussicht und Sie benötigen nach dem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld 1 oder 2, müssen Sie rechtzeitig die Agentur für Arbeit über Ihre Arbeitssuche bzw. Arbeitslosigkeit informieren. Gemäß § 38 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) III ist jeder Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich mindestens drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses beim Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden.

Diese Meldung können Sie sowohl persönlich als auch schriftlich, telefonisch oder online vornehmen. Aber wie gehen Sie bei einem kurzfristigen Aufhebungsvertrag vor? Die Agentur für Arbeit muss in diesem Fall innerhalb von drei Tagen nach Vertragsabschluss über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses informiert werden. Andernfalls kann beim Aufhebungsvertrag das Arbeitslosengeld (ALG) 1 oder 2 gekürzt oder gesperrt werden.

Melden Sie sich nicht rechtzeitig, kann bei einem Auflösungsvertrag das Arbeitslosengeld für eine Woche gesperrt werden. Dies ist laut § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 in Verbindung mit Abs. 6 SGB III festgelegt.

Übrigens: Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie sich beim Arbeitsamt als arbeitslos melden. Dies sollte in der Regel persönlich erfolgen. Diese Meldung kann frühestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende vorgenommen werden.

Sperrzeit: Bekommen Sie Arbeitslosengeld (ALG) bei einem Aufhebungsvertrag?

Im Falle einer eigenen Kündigung oder einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung wegen einer Pflichtverletzung kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Auch bei einem Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld kann die Sperrzeit verhängt werden.

Das bedeutet, dass das ALG 1 bei einem Aufhebungsvertrag für bis zu 12 Wochen gesperrt werden kann. In diesem Fall wird die Sperrzeit zudem auf die Bezugsdauer angerechnet. Haben Sie beispielsweise einen Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld, bekommen Sie dieses bei einer Sperrzeit von 12 Wochen nur für insgesamt 9 Monate ausgezahlt.

Wann muss sich beim jobcenter melden wenn arbeitsvertrag ausläuft
Der Aufhebungsvertrag muss beim Arbeitsamt schnellstmöglich gemeldet werden.

Kündigen Sie das Arbeitsverhältnis selbst, prüft die Arbeitsagentur grundsätzlich, ob eine Sperrzeit gegen Sie verhängt wird. Gleiches kann auch bei einem Aufhebungsvertrag der Fall sein. Im Jahr 2015 hat die Agentur für Arbeit bei fast 200.000 Arbeitslosen eine Sperrzeit verhängt.

Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag sollte beim Arbeitslosengeld die Sperrzeit beachtet werden. Wurde das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen und nachweisbaren Grund gekündigt oder aufgehoben, haben Sie die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt und es droht eine Sperrzeit. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht prüfen, ob Ihnen eine Sperrzeit droht.

Wie lange dauert die Sperrzeit vom Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag?

Dass die Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld bis zu zwölf Wochen verhängt werden kann, haben wir oben bereits erwähnt. Melden Sie Ihre bevorstehende Arbeitslosigkeit allerdings nur verspätet bei der Arbeitsagentur, dann ordnet diese nur eine Sperrzeit von einer Woche an.

2015 hat die Agentur für Arbeit typische Sperrzeiten für verschiedene Verstöße dokumentiert und im Folgejahr veröffentlicht. Folgende Sperrzeiten können dementsprechend verhängt werden:

Grund für die SperrzeitDauerGesetzes­grundlageFall­zahlen (2015)
Selbst­verschuldete Kündigung, Eigen­kündigung, Aufhebung­svertrag 12 Wochen § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III 196.000
Arbeits­ablehnung, Abbruch/Ablehnung einer Einglie­derungs­maßnahme 1. Verstoß: 3 Wochen
2. Verstoß: 6 Wochen
ab 3. Verstoß: 12 Wochen
§ 159 Abs. 4 SGB III 26.000
Unzu­reichende Eigenbe­mühung 2 Wochen § 159 Abs. 5 SGB III 6.000
Melde­versäumnis, Verspätung der Arbeits­suchend­meldung 1 Woche § 159 Abs. 6 SGB III 492.000

Bei einem Aufhebungsvertrag muss das Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt nicht mit dem Ende des Beschäftigungszeitpunkts gezahlt werden. Haben Sie den Aufhebungsvertrag selbst verschuldet bzw. liegen keine hinreichenden Gründe für diesen vor, ruht Ihr Leistungsanspruch gegenüber der Agentur für Arbeit.

Zudem wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldanspruchs laut § 148 Abs. 1 SGB III um mindestens ein Viertel gekürzt. Innerhalb der Sperrzeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt. Ein Aufhebungsvertrag kann dementsprechend weitreichende Konsequenzen für Sie haben. Sie sollten daher eine Sperre unbedingt vermeiden.

Übrigens: Auch während der Sperre bleiben Sie bei Ihrer eigenen Krankenkasse versichert. Es besteht nämlich eine beitragsfreie Nachversicherungspflicht. Zu Beginn des zweiten Monats übernimmt allerdings die Agentur für Arbeit die Beiträge für die Krankenversicherung. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht bei Bezug von Arbeitslosengeld allerdings nicht.

Kann die Sperrzeit vom Arbeitsamt bei einem Aufhebungsvertrag verkürzt werden?

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ALG 1: Bei einem Aufhebungsvertrag kann es Ihnen gesperrt werden.

Gemäß § 159 Abs. 3 Nr. 2b SGB III kann die Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld von 12 auf sechs Wochen verkürzt werden, sofern die übliche Dauer eine besondere Härte für Sie bedeuten würde.

Laut eines Urteils des Bundessozialgerichts vom 25.10.1988 [Az. 7 RAr 37/87] ist dies beispielsweise der Fall, wenn eine nichteheliche Lebensgemeinschaft durch die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag hergestellt werden sollte. Laut Rechtsprechung ist dies zwar kein wichtiger Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, allerdings kann hier im Einzelfall entschieden werden, dass die Sperrzeit um die Hälfte gekürzt wird.

Haben Sie nach dem Aufhebungsvertrag Anspruch auf Arbeitslosengeld und Ihnen wurde zunächst eine Sperre verhängt, kann diese gekürzt werden, wenn Sie bei Ihrer Kündigung oder der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags davon ausgegangen sind, dass keine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit verhängt wird.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie vom Arbeitsamt eine Information eingeholt haben, die nicht korrekt war, auf die Sie sich allerdings verlassen haben.

Sollte Ihr Arbeitsverhältnis ohnehin gekündigt werden oder auslaufen und wurde durch den Aufhebungsvertrag nur vorzeitig beendet, muss die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld in einem vernünftigen Verhältnis gekürzt werden. Hätte Ihr Arbeitsvertrag auch ohne Aufhebungsvertrag sechs Wochen später geendet, wird die Sperre auf drei Wochen verkürzt.

Endet das Arbeitsverhältnis ohnehin zwölf Wochen nach dem Aufhebungsvertrag, kann das Arbeitslosengeld für sechs Wochen gesperrt werden (§ 159 Abs. 3 SGB III).

In welchen Fällen wird beim Aufhebungsvertrag keine Arbeitslosengeldsperre verhängt?

Grundsätzlich geht das Arbeitsamt bei einem Aufhebungsvertrag davon aus, dass Sie die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben. Sie hätten den Vertrag nicht zwangsläufig unterschreiben müssen. Es ist dabei unabhängig, ob Ihr Arbeitgeber oder Sie selbst einen Aufhebungsvertrag forderten.

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Bekomme ich Arbeitslosengeld bei einem Aufhebungsvertrag?

Bei einer Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags aus einem wichtigen Grund, kann Ihnen keine Sperre verhängt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihnen das Warten auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht zuzumuten war. Drohte ohnehin bereits eine betriebsbedingte Kündigung kann auch ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag inklusive einer Abfindung vorliegen.

Außerdem kann ein wichtiger Grund vorliegen, wenn der Arbeitgeber Sie vor die Wahl zwischen Aufhebungsvertrag und personenbedingter Kündigung stellt. Diese ist z. B. möglich, wenn Sie durch eine lange Krankheit Ihre Tätigkeit nicht ausüben konnten. Generell kann auch bei einem Aufhebungsvertrag das Arbeitslosengeld nicht gesperrt werden, wenn:

  • eine Kündigung droht: Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Kündigung aus betrieblichen oder personenbedingten Gründen angedroht, kann keine Sperre verhängt werden. Sollten Sie allerdings eine verhaltensbedingte Kündigung durch Ihren Arbeitgeber vermeiden, kann das Arbeitsamt Ihnen durch den Aufhebungsvertrag das Arbeitslosengeld sperren.
  • die Kündigungsfrist beachtet wurde: Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags liegt vor, wenn im Falle einer Arbeitgeberkündigung die Kündigungsfrist eingehalten wurde. In diesem Fall droht in der Regel keine Sperre.
  • eine Abfindung vereinbart wurde: Gesetzliche Vorgaben regeln die Höhe der Abfindung. Diese darf nicht deutlich höher sein als ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Im Einzelfall kann die Abfindung allerdings auch höher ausfallen. Wichtig ist in dem Fall allerdings, dass die drohende Kündigung rechtskräftig wäre. Hätten Sie bei einer normalen drohenden Kündigung keine Abfindung erhalten, kann dies durchaus ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag sein. Dann muss nicht mit einer Sperre gerechnet werden.

Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld: Die Sperrzeit umgehen

Damit Ihnen nach einem Aufhebungsvertrag das Arbeitslosengeld nicht gesperrt wird, können folgende wichtige Gründe eine Sperre der Agentur für Arbeit verhindern:

Wann muss sich beim jobcenter melden wenn arbeitsvertrag ausläuft
Aufhebungsvertrag: Die Arbeitslosengeld-Sperrzeit können Sie umgehen.

  • Aussicht auf eine neue Stelle: Hierbei zählt auch eine feste Zusage oder nachweisliche Aussichten auf den neuen Job und zwar auch, wenn der Wechsel im Endeffekt doch nicht geklappt hat [LSG Hamburg, 01.02.2012, Az. L 2 AL 49/09].
  • Mögliche fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer: Wären Sie selbst zu einer fristlosen Kündigung berechtigt gewesen, entfällt die Sperre vom Arbeitsamt. Dies muss allerdings nachgewiesen werden, wie ein Urteil vom Landessozialgericht Hamburg vom 14.01.2010 besagt [Az. L 5 AL 21/08]. Dies liegt beispielsweise vor, wenn der Arbeitgeber vermehrt unpünktlich oder zu wenig gezahlt hat.
  • Arbeitsüberforderung: Sind Sie nachweislich durch die Arbeit überfordert, kann dies ein Grund für einen Aufhebungsvertrag sein. Das Arbeitslosengeld darf in diesem Fall nicht gesperrt werden, so ein Urteil vom Landessozialgericht Hessen vom 18.06.2008 [Az. L 9 AL 129/08]. Hierbei bietet sich vor allem ein medizinisches Attest an.
  • Erziehungsgemeinschaft: Wenn Sie mit Ihrem Freund oder Ihrer Freundin die Betreuung der Kinder sicherstellen wollen, kann ein Aufhebungsvertrag zur Interesse des Kindeswohls geschlossen werden. Diese wird vom Arbeitsamt im Einzelfall anerkannt. Dies entschied das Bundessozialgericht im Urteil vom 17.10.2007 [Az. B 11a/7a AL 52/06 R].

Damit nach einem Aufhebungsvertrag das Arbeitslosengeld nicht gesperrt wird, sollten Sie im Vorfeld dafür sorgen, dass entweder die Kündigungsfristen eingehalten werden oder Sie bereits einen neuen Job haben, den Sie nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses antreten können. Ein Aufhebungsvertrag aus einem anderen Grund sollte hinreichend belegt werden können, damit dieser von der Agentur für Arbeit anerkannt wird.

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Wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden wenn mein Arbeitsvertrag ausläuft?

Danach sind Personen, deren Arbeitsverhältnis (oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis) endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.

Wann muss der Arbeitgeber Bescheid geben dass der Vertrag nicht verlängert wird?

Arbeitgeber sind im Fall von befristeten Verträgen verpflichtet, den Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen vor dem Ende eines zweckbefristeten Arbeitsvertrags schriftlich darüber zu informieren.

Was muss ich tun wenn mein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft?

Ist die Befristung unwirksam oder wird das Arbeitsverhältnis falsch beendet, wird aus dem befristeten unter Umständen ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Der Arbeitnehmer kann das unbefristete Arbeitsverhältnis dann bis spätestens drei Wochen nach Vertragsende beim Arbeitsgericht einklagen.

Wo muss ich mich melden wenn mein Arbeitsvertrag ausläuft?

Bei einer bestimmten Anzahl an Entlassungen sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden, bevor Sie die Entlassungen vornehmen. Zusammen mit der Entlassungsanzeige müssen Sie der Agentur für Arbeit auch nachweisen, dass Sie den Betriebsrat beteiligt haben.