Was darf der Arbeitgeber nach der Elternzeit?

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  • Kann ich nach der Elternzeit an meinen Arbeitsplatz zurückkehren?

Nach der Elternzeit können Sie normalerweise an Ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. Wenn Sie während der Elternzeit weniger Stunden gearbeitet haben, dann müssen Sie danach wieder mit der Stundenzahl, die Sie vor der Elternzeit hatten, arbeiten.
Wenn es während Ihrer Elternzeit betriebliche Änderungen der Arbeitsbedingungen gibt, die für alle anderen Beschäftigten gelten, dann gelten diese Änderungen nach dem Ende Ihrer Elternzeit auch für Sie.

Ob Sie nach der Elternzeit genau denselben Arbeitsplatz wieder bekommen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab.

Weisungsrecht des Arbeitgebers

Jeder Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein so genanntes Weisungsrecht (auch "Direktionsrecht" genannt). Das heißt: Der Arbeitgeber darf - in gewissen Grenzen - den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeit bestimmen. Voraussetzung ist, dass er damit nicht gegen den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder ein Gesetz verstößt.

Innerhalb dieser Verträge und Gesetze hat der Arbeitgeber einen bestimmten Gestaltungsspielraum. Im Einzelfall darf er Ihnen also nach der Elternzeit eine andere, gleichwertige Stelle zuweisen, zum Beispiel an einem anderen Ort oder mit anderen Aufgaben.

Dies ist normalerweise aber nur zulässig, wenn Sie dadurch nicht schlechter gestellt werden. Es wäre also zum Beispiel nicht zulässig, wenn Sie dadurch weniger verdienen würden. Außerdem muss Ihr Arbeitgeber immer auch berücksichtigen, was für Sie wichtig ist. Er ist also gezwungen, gerecht und angemessen zu handeln. Ob eine Änderung des Arbeitsplatzes zulässig ist oder nicht, kann man pauschal nicht sagen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre neue Stelle nicht gleichwertig ist, dann kann dieser Streitfall nur von einem Arbeitsgericht entschieden werden.

Welche Rechte hat man nach der Elternzeit?

Generell besteht nach der Elternzeit ein Recht auf Weiterbeschäftigung, die arbeitsvertraglichen Pflichten haben währenddessen nur geruht. Eltern können also prinzipiell an ihren angestammten Arbeitsplatz zurückkehren.

Wann darf man nach der Elternzeit gekündigt werden?

Kündigung nach der Betreuungsauszeit Als Arbeitnehmer können Sie auch während der Elternzeit kündigen. Dabei müssen Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Unmittelbar nach Ablauf der Elternzeit erlischt der besondere Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist dann selbst am ersten Arbeitstag möglich.

Wie geht es weiter nach der Elternzeit?

Nach der Elternzeit können Sie normalerweise an Ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. Wenn Sie während der Elternzeit weniger Stunden gearbeitet haben, dann müssen Sie danach wieder mit der Stundenzahl, die Sie vor der Elternzeit hatten, arbeiten.

Was tun wenn Elternzeit endet?

Was ist nach dem Ende der Elternzeit? Nach dem Ablauf der Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber. In der Regel sollten die Eltern nach der Elternzeit an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren dürfen.