Was kann es bedeuten wenn ein fahrzeug mit blaulicht

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In anderen Ländern sind Einsatzfahrzeuge auch mit andersfarbigen, zum Beispiel mit roten, gelben, weißen oder blauen Rundumkennleuchten und einer Sirene ausgestattet, beispielsweise in Asien und Nordamerika.

Das Fahrzeug selbst ist je nach Verwendung durch die jeweilige Einsatzorganisation ausgerüstet und ausgestattet. Das kann ein normaler Pkw oder Lkw sein. Es kann aber ganz speziell für den Rettungsdienst, die Feuerwehr, den Katastrophenschutz oder die Polizei ausgerüstet sein.

Im Regelfall tragen Einsatzfahrzeuge eine einheitliche und gut wiedererkennbare farbliche Kennzeichnung, möglichst in Warnfarben. Diese Fahrzeuge erkennt man auch außen an Farbe oder Aufschriften. Speziell bei hellen Fahrzeugen sind oft zusätzliche Streifen mit einer roten oder orangefarbenen Tagesleuchtfarbe zur besseren Sichtbarkeit angebracht.

Sie gehören in Deutschland einer Hilfsorganisation oder einer besonderen Behörde an. Ihnen werden Sonder- und Wegerechte eingeräumt, wenn diese zur Erfüllung eines Auftrages notwendig und erforderlich ist.

Zivilstreifen fahren ebenfalls mit Einsatzfahrzeugen, die aber erst im Einsatz selbst als solche kenntlich gemacht werden.

Rotes Blinklicht, Leuchtschrift und „Yelp“-Sirene[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zusätzlich dürfen in Deutschland an mehrspurigen Einsatzfahrzeugen Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder hinten zur Ergänzung der Sichtbarkeit des blauen Rundumlichtes angebracht sein.

Bedeutung der Signale[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Blaues Blinklicht allein: Warnung vor Gefahrenstelle
  • Rote Leuchtschrift und rotes Blinklicht, auch zusammen mit Heulsirene: Anhalten!
  • Gelbes Blinklicht allein: Warnung vor Gefahrenstelle
  • Gelbes, synchrones Blinklicht als Heckwarnsystem: Absicherung einer Einsatzstelle

Rechte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verwendung der Signale[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland ist in der StVO durch Ausschlussbestimmungen geregelt, wann Signale benutzt werden dürfen:

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um

Blaues Blinklicht allein darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug dies führen darf und

Es können auch zivile Fahrzeuge die Genehmigung bekommen, als Einsatzfahrzeug im Notfall deklariert zu werden. Dies trifft vor allem zu auf Ärzte im ländlichen Raum, wo andere Rettungsorganisationen eine längere Zufahrt haben, aber beispielsweise auch freipraktizierende Hebammen und Tierärzte.[1] Die Fahrer dieser Zivilfahrzeuge genießen zwar die die Einsatzfahrt betreffenden gesetzlichen Vorteile, aber nicht z. B. Kfz-Steuer-Befreiung.

Auch im Zulassungsschein steht hier nicht die übliche Bezeichnung wie Lkw oder Pkw. Früher waren die Eintragungen meist Sonderfahrzeug, heute steht Feuerwehrfahrzeug oder Rettungsfahrzeug o. ä. Bei Ärzten, Hebammen etc. wird der Zulassungsschein hingegen nicht verändert. Sie bekommen einen Bescheid vom Landeshauptmann, den sie bei Einsatzfahrten mitführen und bei Aufforderung den Organen der Straßenaufsicht vorweisen müssen.

Rechte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich haben Einsatzfahrzeuge grundsätzlich – aber nur in Rahmen der im § 2 StVO gegebenen Einschränkung „für die Dauer der Verwendung der Signale“, also bei Einsatzfahrten – Vorrang (§ 26 StVO). Einsatzfahrzeuge dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, der Lenker eines solchen, muss allerdings wie bei einer Stopptafel zuerst anhalten und sich vergewissern, dass er dadurch weder Menschen gefährdet noch Sachen beschädigt. Darüber hinaus haben Einsatzfahrzeuge in diesem Fall keinen Vorrang gegenüber Fahrzeugen im Querverkehr, die bei grünem Licht in die Kreuzung einfahren.[2] In Österreich ist die Reihenfolge des Vorrangs bei gleichzeitigem Eintreffen von Einsatzfahrzeugen an einer Kreuzung folgendermaßen geregelt: Rettungsfahrzeuge – Feuerwehr – Sicherheitsdienste – sonstige Einsatzfahrzeuge. Im Zweifelsfall müssen sich die Lenker (durch Handzeichen) verständigen.

Im Einsatzfall sind alle Einsatzfahrzeuge von Autobahnvignette oder Maut befreit. Für Fahrten, die ohne Einsatzgrund erfolgen, also ohne eingeschalteten Blaulicht oder Folgetonhorn, sind Regelungen mit dem jeweiligen Straßenbetreiber zu beachten, wie beispielsweise mit der ASFINAG.[3]

Speziell für Feuerwehrfahrzeuge besteht eine Ausnahme hinsichtlich der Lenkberechtigung. Mit einem Feuerwehrführerschein ist es möglich mit Fahrzeugen zu fahren, obwohl der zivile Führerschein dafür nicht gelten würde.

Verwendung der Signale[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Signale sind Warnzeichen im Sinne § 22 StVO (laut § 2 StVO).

Das angebrachte Blaulicht muss nach § 15a Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 Abs. 3 KFG-DV[4] der ECE-Regelung 65[5] entsprechen.

Für Genehmigungen, ob ein Fahrzeug mit Blaulicht und/oder Folgeton ausgerüstet werden darf, ist der jeweilige Landeshauptmann zuständig. Das bedeutet, dass es sehr schwierig ist, eine österreichweite Genehmigung als Einsatzfahrzeug zu erhalten.[6]

Einsatzfahrzeuge dürfen ihre Signale nur in bestimmten Situationen verwenden, die sich rechtlich in einzelnen unterscheiden können. In Österreich gilt folgendes:

Da nicht jede Fahrt mit einem Einsatzfahrzeug eine Einsatzfahrt ist, die Fahrzeuge trotzdem aber in manchen Situationen besser abgesichert werden sollen, haben einige dieser Fahrzeuge auch zusätzlich eine gelbrote (orange) Rundumkennleuchte.

Einsatzfahrzeuge werden entsprechend ihrer Verwendung durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben unter anderem eingeteilt in:

Luftkennungen (Zahlen und/oder Buchstaben auf dem Dach) sorgen für eine Erkennung aus der Luft und dienen dem gezielten Anruf per Funk durch Hubschrauber.

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklich?

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu ...

Was bedeutet blaue Licht ohne Einsatzhorn?

1.2.38-101 Was kann es bedeuten, wenn an einem Fahrzeug blaues Blinklicht - jedoch kein Einsatzhorn - eingeschaltet ist? Blaues Blinklicht kann an einer Unfall- oder Einsatzstelle vor Gefahren warnen. Abschleppwagen dürfen nur gelbes Blinklicht benutzen.

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein ohne Einsatzhorn haben das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt Sie sollten ihm Platz M?

Blaues Blinklicht ohne Einsatzhorn kann sowohl einen Verband ankündigen als auch auf eine Einsatzfahrt hinweisen. Du solltest Platz machen.