Wie viele Bundesbank Filialen gibt es in Deutschland?

Die Deutsche Bundesbank will zur Kostensenkung bis Ende 2012 rund ein Drittel ihrer Filialen in Deutschland schließen. "Wir wollen im Bargeldbereich effizienter werden", sagte ein Bundesbank-Sprecher und bestätigte damit einen Bericht der "Welt". Nach den Plänen des Vorstandes sollen 13 von 47 Filialen geschlossen beziehungsweise zusammengelegt werden. Der Prozess werde sozialverträglich ohne betriebsbedingte Kündigungen ablaufen. Bislang handelt es sich nach Angaben des Sprechers nur um Pläne des Vorstandes, einen Beschluss gebe es noch nicht.

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Bundesbank-Gebäude

In den Standorten arbeiten nach Bundesbank-Angaben rund 800 Mitarbeiter. Betroffen sind die Standorte Aachen, Augsburg, Bayreuth, Bremen, Cottbus, Dresden, Duisburg, Flensburg, Gießen, Kassel, Kiel, Lübeck und Meiningen sowie die Betriebsstätte in Lörrach.

Filialen zuständig für Bargeldbearbeitung

Seit Jahren verkleinert die Notenbank ihr Filialnetz, nachdem sie mit der Euro-Einführung viele Aufgaben an die Europäische Zentralbank abgegeben hatte und die Nachfrage in den Filialen sank. Sie sind vor allem für die Bargeldbearbeitung zuständig. Sie versorgen Banken und Einzelhändler mit Bargeld, nehmen Münzen und Scheine entgegen und überprüfen sie auf Fälschungen und Schäden. Verbraucher können in den Filialen auch D-Mark-Banknoten und -Münzen in Euro umtauschen.

Die Zahl der Standorte lag Ende 2002 bundesweit noch bei 118 und ist seitdem auf 47 gesunken. Dadurch spart die Notenbank nach früheren Angaben jährlich rund 280 Millionen Euro. Grund für den Schritt sei auch, dass die Bundesbank für die Bargeldsortierung neue Maschinen eingeführt habe. "Dadurch kann jede Filiale mehr Bargeld bearbeiten als früher, so dass es Überkapazitäten gibt, die wir jetzt reduzieren." Zudem setze die Bundesbank Regeln der Europäischen Union um, die vorsehen, dass die Notenbank private Unternehmen stärker am Geschäft mit Bargeld beteiligt.

organisatorische Untergliederungen der Deutschen Bundesbank (frühere Landeszentralbanken [LZB]), deren Präsidenten dem Vorstand der Deutschen Bundesbank direkt unterstehen.

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Ausführliche Definition im Online-Lexikon

1. Entstehung: Die Mitwirkung der Deutschen Bundesbank als nationale Zentralbank im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) im Zuge der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion veranlasste eine Straffung und Vereinheitlichung ihrer Leitungs- und Entscheidungsstrukturen (durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank [v. 23.3.2002, BGBl. I S. 1782]). Einziges Organ ist nunmehr der Vorstand der Deutschen Bundesbank, dem die Präsidenten der Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank unterstellt sind (§ 8 II BBankG). Mit der Errichtung von Hauptverwaltungen zum 1.5.2002 zugleich verbunden war eine Abschaffung der Landeszentralbanken (LZB), wodurch der föderale Einfluss im Organisationsgefüge der Bundesbank weiter zurückgedrängt wurde. Entfallen sind die bisherigen Vorbehaltszuständigkeiten der Landeszentralbanken, da keine Abgrenzung gegenüber dem ebenfalls aufgehobenen Direktorium der Deutschen Bundesbank mehr erforderlich ist. Die Bestellung des Präsidenten einer Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank richtet sich nunmehr nach den allgemein für die Bundesbank geltenden Vorschriften (§ 31 II BBankG).

2. Organisationsstrukturen: Im Rahmen ihrer Organisationsstruktur unterhält die Bundesbank heute neun Hauptverwaltungen (§ 8 I BBankG), je eine für den Bereich des Landes Baden-Württemberg (Sitz: Stuttgart), des Freistaates Bayern (München), der Länder Berlin und Brandenburg (Berlin), der Freien Hansestadt Bremen und der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (Hannover), der Freien und Hansestadt Hamburg und der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (Hamburg), des Landes Hessen (Frankfurt am Main), des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf), der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland (Mainz) sowie der Freistaaten Sachsen und Thüringen (Leipzig).
Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank werden jeweils von einem Präsidenten geleitet (§ 8 II BBankG). Ihnen unterstehen Filialen der Deutschen Bundesbank. Zudem besteht bei jeder Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank ein Beirat, der regelmäßig mit dem Präsidenten zusammentrifft und mit ihm über die Durchführung der in seinem Bereich anfallenden Arbeiten berät (§ 9 I BBankG). Zu den Aufgaben der Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank zählt auch die regionale Überwachung der Institute i.S. des KWG im Rahmen der Bankenaufsicht.

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