Wählen Sie Ihre Cookie-EinstellungenWir verwenden Cookies und ähnliche Tools, die erforderlich sind, um Ihnen Einkäufe zu ermöglichen, Ihr Einkaufserlebnis zu verbessern und unsere Dienste bereitzustellen. Dies wird auch in unseren Cookie-Bestimmungen beschrieben. Wir verwenden diese Cookies auch, um nachzuvollziehen, wie Kunden unsere Dienste nutzen (z. B. durch Messung der Websiteaufrufe), damit wir Verbesserungen vornehmen können. Show
Wenn Sie damit einverstanden sind, verwenden wir auch Cookies, um Ihr Einkaufserlebnis in den Stores zu ergänzen. Dies wird auch in unseren Cookie-Bestimmungen beschrieben. Dies beinhaltet die Verwendung von Cookies von Erst- und Drittanbietern, die Standardgeräteinformationen wie eine eindeutige Kennzeichnung speichern oder darauf zugreifen. Drittanbieter verwenden Cookies, um personalisierte Anzeigen zu schalten, deren Wirksamkeit zu messen, Erkenntnisse über Zielgruppen zu generieren und Produkte zu entwickeln und zu verbessern. Klicken Sie auf „Cookies anpassen“, um diese Cookies abzulehnen, detailliertere Einstellungen vorzunehmen oder mehr zu erfahren. Sie können Ihre Auswahl jederzeit ändern, indem Sie die Cookie-Einstellungen, wie in den Cookie-Bestimmungen beschrieben, aufrufen. Um mehr darüber zu erfahren, wie und zu welchen Zwecken Amazon personenbezogene Daten (z. B. den Bestellverlauf im Amazon Store) verwendet, lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung. Wer eine Eigentumswohnung besitzt, wird diese natürlich nicht immer selbst bewohnen, sondern oftmals auch vermieten. Ziel ist eine möglichst hohe Rendite, verbunden mit einem Werterhalt der Wohnung. Nicht immer hat man Zeit, sich selbst um die Vermietung der Wohnung
zu kümmern – auch, wenn es mittlerweile spezialisierte Software für Vermieter gibt. Die Sondereigentumsverwaltung ist dabei klar von der WEG-Verwaltung zu trennen. Die Verwaltung einer WEG obliegt einem Verwalter, der von der Eigentümergemeinschaft per Beschluss bestellt worden ist und somit im Auftrag der Gesamtheit
aller Miteigentümer handelt. Bei der Sondereigentumsverwaltung, die teileweise auch als Wohnungsverwaltung bezeichnet wird, ist der Besitzer der Wohnung Auftragsgeber. Die Sondereigentumsverwaltung hat zwar Schnittstellen zur
WEG-Verwaltung, sie handelt jedoch allein im Auftrag und im Interesse eines einzelnen Eigentümers. In diesem Blogpost finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Sondereigentumsverwaltung, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten möchten und keine Zeit oder Lust für die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben haben.
Sondereigentumsverwaltung einfach erklärt: Die InfografikWas ist Sondereigentum und warum will dieses verwaltet werden?
Der Begriff Sondereigentum klingt zunächst recht merkwürdig – insbesondere, wenn man sich zum ersten Mal eine Wohnung kauft. Im Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und des Wohnungseigentumsgesetz (Abkürzung ebenfalls WEG) gibt es Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Teileigentum. Die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum zu Sondereigentum bzw. Teileigentum ist besonders wichtig. Beim Sondereigentum handelt es sich um die konkrete Wohnung, die Ihnen gehört. Das Gemeinschaftseigentum, wie etwa mögliche Gartenanlagen, die Fassade oder Wände, gehören der WEG gemeinschaftlich. Am Gemeinschaftseigentum haben Sie Miteigentumsanteile, die in Relation zu der Größe Ihrer Wohnung stehen. Soll eine Wohnung vermietet werden, geht dies der WEG zunächst nichts an und es ist auch nicht ihre Aufgabe, die damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten zu erledigen. Im Zuge einer Wohnungsvermietung fallen vielfältige Aufgaben an und Sie müssen als Vermieter zahlreiche Gesetze sowie Regeln beachten. Die Aufgaben in der Sondereigentumsverwaltung sind vielfältig
Die Aufgaben in der Sondereigentumsverwaltung sind vielfältig und hängen beim Mietobjekt natürlich von dem ab, was mit dem Vermieter per Vertrag festgelegt worden ist. Grundsätzlich ermöglicht eine Sondereigentumsverwaltung es einem Vermieter, den Aufwand für die Mietwohnung so gering wie nur möglich zu halten. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Vermieter nur wenig Kenntnisse in Verwaltungsangelegenheiten hat oder wenn der Auftraggeber über ein großes Portfolio an Eigentumswohnungen verfügt, die er vom Umfang her einfach nicht mehr selbst vermieten kann. Bevor Sie sich als Vermieter für die Beauftragung einer Sondereigentumsverwaltung entscheiden, sollten Sie sich mit dem Aufgabenspektrum vertraut machen und für sich festlegen, welche konkreten Dienstleistungen Sie wirklich benötigen. Sondereigentumsverwaltung: Aufgabenübersicht
Aufgaben in den Bereichen Mietvertrag und Organisatorisches
Aufgaben im Bereich Verwaltung und Kontoführung
Aufgaben im Bereich der Kommunikation
Anhand der obigen Aufgaben wird klar, dass man dem Anbieter einer Sondereigentumsverwaltung Vertrauen entgegen bringen können muss. Genauso wie in der WEG-Verwaltung gibt es hier Verwalter mit unterschiedlichen Ansprüchen an ihre Arbeit. Eine schlechte Verwaltung würde nur Ärger für Vermieter und Mieter bedeuten und könnte das Mietverhältnis nachhaltig stören, was zu einer Kündigung des Mietvertrages von beiden Seiten führen mag. Leerstand ist das letzte, was Sie als Vermieter wollen, da es zu Lasten der Rendite geht – schließlich müssen Sie monatlich das Hausgeld an die WEG zahlen. Was kostet eine Sondereigentumsverwaltung und was für ein Konto wird genutzt?
Eine Eigentumswohnung ist immer mit Kosten verbunden. Als Wohnungsbesitzer müssen Sie unter anderem Hausgeld, Grundsteuern und Betriebskosten zahlen. Dazu gehören auch Verwalterkosten für die WEG-Verwaltung und wenn Sie sich bei der Vermietung Ihrer Wohnung unterstützen lassen möchten, auch die Kosten für die Sondereigentumsverwaltung. Einen festen Wert anzugeben, was eine Sondereigentumsverwaltung pro Wohnung oder pro Quadratmeter Wohnfläche kostet, ist natürlich nicht leicht. Es gibt regionale Unterschiede und auch die Anbieter haben unterschiedliche Preisvorstellungen. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass eine Sondereigentumsverwaltung monatlich ca. € 22,00 und mehr pro Wohnung aufwärts kostet. Manche Verwalterverträge sehen eine Vergütung vor, die sich prozentual an der Kaltmiete ausrichten. Hier liegt man meistens mit den Kosten bei etwa 5 % der Kaltmiete. Bei der Sondereigentumsverwaltung (nicht WEG-Verwaltung!) kommen zwei Kontoformen zur Anwendung:
Von Treuhandkonten ist eher abzuraten, da diese für Sie als Vermieter mit einem Risiko verbunden sind. Weitere Infos dazu finden Sie weiter unten im Fazit, mit dem wir die wichtigsten Punkte der Sondereigentumsverwaltung abwägen. Software für die Sondereigentumsverwaltung: Als Vermieter die Verwaltung selbst erledigen
In der Regel wird Software immer erst für den professionellen Bereich entwickelt und gelangt dann in das Segment für Privatkunden. So ist es auch bei der Hausverwaltungssoftware, die mittlerweile auch privaten Vermietern in Form maßgeschneiderter Softwarepakete, die relativ einfach zu bedienen sind, zur Verfügung stehen. Besonders bekannt und etabliert sind die Programme von Wiso, die nicht nur die Vermietung von Wohnungen sondern ebenfalls die WEG-Verwaltung abdecken. Software für die WEG-Verwaltung ist als Option insbesondere für Miteigentümer einer WEG interessant, die im Rahmen der Selbstverwaltung zum Verwalter bestellt worden sind. Bestseller Nr. 2
WISO Vermieter 2022 - Mietneben- und Heizkosten korrekt abrechnen 2021 | 2022 | PC Aktivierungscode per Email
Werbung Die Sondereigentumsverwaltung durch eine professionelle Hausverwaltung im Fazit
Überlegen Sie reiflich, ob Sie sich die Verwaltung der eigenen Wohnung als Vermieter selbst zutrauen oder ob Sie eine Sondereigentumsverwaltung mit diesen Aufgaben betrauen wollen. Auch wenn diese mit Kosten verbunden ist, können Sie sich als Vermieter damit viel Ärger und Zeit sparen. Das kann sich lohnen, denn die Rendite Ihres Mietobjektes kann trotzdem gut bis sehr gut sein und dies bei einem entsprechend geringen Arbeitsaufwand. Bei der Entscheidung für eine professionelle Hausverwaltung ist es jedoch wichtig, dass Sie einen guten und vertrauenswürdigen Anbieter auswählen. Schauen Sie sich die Angebote genau an und achten Sie auf das Preis-Leistungs-Verhältnis und auf Referenzobjekte. Alternativ können Sie Ihre Mietwohnung auch selbst verwalten, da entsprechende Software zu angemessenen Preisen zur Verfügung steht.
Wie im Bereich des WEG auch, sollten Sie mit der Kontoart genau aufpassen. Die Verwendung von Treuhandkonten, welche die Sondereigentumsverwaltung für Sie einrichtet, ist mit einem realen Risiko verbunden. Geht das Unternehmen in die Insolvenz oder haben Sie einen unseriösen bzw. kriminellen Verwalter erwischt, kann Ihr Geld unter Umständen in Gefahr sein. Daher ist es sehr empfehlenswert für die Mietverwaltung direkt ein eigenes Konto einzurichten (vergleichbar mit einem WEG-Eigenkonto) und dem Sondereigentumsverwalter lediglich eine Verfügungsberechtigung zu erteilen. So bleiben ihre Mieteinnahmen auf Ihrem Konto. Auf den Punkt gebracht: FAQ zur SondereigentumsverwaltungWas ist eine Sondereigentumsverwaltung?
Bei der Sondereigentumsverwaltung handelt es sich um eine Verwaltung im Auftrag des Eigentümers einer WEG-Wohnung, die rechtlich gesehen aus Sondereigentum sowie aus Miteigentumsanteilen am Gemeinschaftseigentum besteht. Zur Infografik Was beinhaltet eine Sondereigentumsverwaltung?Die Sondereigentumsverwaltung beinhaltet viele Aufgaben, die auch zur WEG- und zur Mietverwaltung gehören. Ebenso gibt es Schnittstellen dieser drei Verwaltungsformen. Zur Sondereigentumsverwaltung gehört zum Beispiel der Abschluss von Mietverträgen, die Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung oder die Durchführung von Wohnungsübergaben. Mehr zu den Aufgaben einer Hausverwaltung Was kostet die Sondereigentumsverwaltung?Im Durchschnitt kostet eine Sondereigentumsverwaltung pro Einheit – also pro Wohnung – monatlich in etwa € 22,00. Abweichungen nach oben wie nach unten sind möglich. Für weniger als € 20,00 werden Sie vermutlich keine gute Sondereigentumsverwaltung finden. Was ist der Unterschied zwischen Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung?Der Unterschied zwischen der Mietverwaltung und der Sondereigentumsverwaltung hat ihre Ursache in der rechtlichen Stellung des Auftraggebers. Bei der Mietverwaltung gehört dem Auftraggeber die gesamte Immobilie. Bei der Sondereigentumsverwaltung ist der Auftraggeber Eigentümer einer WEG-Wohnung und damit Teil einer Eigentümergemeinschaft. Weitere Informationen zur Sondereigentumsverwaltung Über die AutorinLisa Bönemann hat über mehrere Jahre hinweg als Eigentümerin die verschiedensten Hausverwaltungen kennengelernt: engagierte und kompetente Verwaltungen sowie leider auch weniger gute, bei denen die Post monatelang auflief. In dieser Zeit hat sie sich intensiv in das Thema Hausverwaltung einarbeiten müssen und festgestellt, dass es im Internet nur wenig Informationen für Wohnungseigentümer gibt. Um dies zu ändern, hat sie das Portal Hausverwaltung-Ratgeber.de gegründet. |